Die Bezeichnung Fachanwalt wird bei Rechtsanwälten für ein bestimmtes Fachgebiet gemäß der Fachanwaltsordnung (FAO) vergeben. Es gibt aktuell 20 Fachgebiete, also auch 20 Fachanwaltschaften. Als Rechtsanwalt hat man die Möglichkeit gemäß § 43c BRAO davon maximal drei Fachanwaltstitel zu erwerben. Der Fachwaltstitel wird dem Rechtsanwalt verliehen, wenn er gemäß der FAO die entsprechenden praktischen und theoretischen Fachkenntnisse nachgewiesen hat. Die theoretischen Kenntnisse werden dabei in sog. Fachanwaltslehrgängen, die je Rechtsgebiet unterschiedliche Inhalte aufweisen, erworben. Die praktischen Kenntnisse muss der Rechtsanwalt anhand von Falllisten, also bearbeiteten Akten bzw. Fällen, nachwiesen.
Der theoretischen Teil der Fachanwaltsausbildung besteht aus dem sog. Fachanwaltslehrgang, der mindestens 120 Zeitstunden (§ 4 FAO) beinhaltet. Der Anwalt absolviert diesen meist neben seiner regulären anwaltlichen Arbeit oder am Wochenende. Die Inhalte des Fachanwaltslehrgangs hängen stark von dem jeweiligen Rechtsgebiet ab. Die Teilnehmer der Fachanwaltslehrgänge müssen gemäß § 4a FAO schriftliche Leistungskontrollen bestehen. Diese Test müssen wenigstens 15 Zeitstunden beinhalten. Die 15 Stunden werden meistens in 3 Klausuren zu je 5 Stunden aufgeteilt. Nach dem Bestehen und Absolvieren des theoretischen Teils der Fachanwaltsausbildung, muss der Rechtsanwalt noch den praktischen Teil der Fachanwaltsausbildung nachweisen.
Der praktische Teil der Fachanwaltsausbildung ist durch sog. Falllisten gekennzeichnet. Mittels der Falllisten muss der Anwalt, der Fachanwalt werden möchte, nachweisen, dass er eine bestimmte nach der FAO vorgegebene Anzahl an Fällen (Akten und Beratungen) innerhalb eines bestimmten Zeitraums bearbeitet hat. Die Anzahl der Fälle und Beratungen oder auch manchmal Verträge ist für jedes Rechtsgebiet speziell in § 5 FAO geregelt. Die Falllisten werden von dem entsprechenden Fachausschuss bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer genauestens geprüft. Hat der Fachausschuss keine Einwände gegen die Fallliste, dann hat der Rechtsanwalt seinen praktischen Teil der Fachanwaltsausbildung erfüllt.
Zuletzt kann es nach § 7 FAO noch zu einem sog. Fachgespräch kommen. In dem Fachgespräch wird durch Mitglieder des Fachausschusses geprüft, ob alle Voraussetzungen für die Erlangung der Fachanwaltschaft vorliegen. Diese mündliche Prüfung dauert ca. 45 - 60 Minuten und beinhaltet alle Fragen des ausgewählten Rechtsgebietes. Es können sowohl theoretische als auch praktische Inhalte dort abgeprüft werden. Auf das Fachgespräch kann allerdings auch bei besonderer Qualifikation des Prüflings verzichtet werden. Denkbar wäre dies wenn ein Rechtsanwalt und Arzt Fachanwalt für Medizinrecht werden will. Nach dieser Prüfung hat der Rechtsanwalt seine Fachanwaltsausbildung abgeschlossen und bekommt von der Rechtsanwaltskammer eine Urkunde über die Verleihung des Fachanwaltstitels überreicht. Ab diesen Zeitpunkt darf man sich dann Fachanwalt nennen.
Die obigen Voraussetzungen zeigen, dass der Fachanwalt nicht nur theoretische, sondern vor allem durch die Falllisten auch praktische Erfahrungen nachweisen musste. Darüber hinaus besteht nach der FAO auch eine ständige Fortbildungspflicht, die der Kammer nachgewiesen werden muss. Beim Verstoß gegen die Fortbildungspflicht kann es zum Entzug des Fachanwaltstitels kommen. Man kann sich daher beim Fachanwalt sicher sein, dass er ein von der Anwaltschaft selbst geschaffenes standardisiertes Verfahren zur Sicherung der Qualität für ein bestimmtes Rechtsgebiet mit Erfolg durchlaufen hat.
Björn Becker Rheinstr. 4E, 55116 Mainz
Lars Szotowski Keithstr. 10, 10787 Berlin
Rechtsanwalt Björn Becker Welfenstraße 2, 65189 Wiesbaden
Frank Labisch Rotweinstraße 39, 55218 Ingelheim
Siegfried Reulein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Pirckheimerstraße 33, 90408 Nürnberg
Dr. Klaus Friedrich Kaiser-Wilhelm-Str. 89, 20355 Hamburg
Dr. Lars Jaeschke, LL.M. (Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz) Wilhelm-Liebknecht-Strasse 35, 35396 Gießen
Sebastian Jäkel Kefersteinstraße 20, 21335 Lüneburg
Carsten M. Herrle Harmsstraße 86, 24114 Kiel
Dr. Heiko Granzin Schloßstraße 92, 22041 Hamburg