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Experten-Ratgeber
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An jeder Ecke werden Verbraucher mit der Finanzierung von Konsumgütern gelockt, sei es Unterhaltungselektronik, Möbel oder andere Gegenstände. Besonderes verlockend ist dabei die oftmals angebotene Finanzierung ohne jeden Zins, die sog. 0 %-Finanzierung. Was dabei außer Acht gelassen wird ist, dass der Verbraucher bei einer solchen Finanzierung weniger geschützt ist, als bei einer herkömmlichen Finanzierung, bei welcher er Zinsen zahlen muss. Dies hat nun der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 30.09.2014 – XI ZR 168/13 entschieden. Der Entscheidung des BGH lag ein Fall zugrunde, in dem ein Kunde eines Baumarktes zwei Türen inklusive Montage erwarb und zur Finanzierung einen ... weiter lesen
Diese Befürchtung äußerte der Rechtsvertreter der Deutschen Bank AG nach Presseberichten unlängst anlässlich einer mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof. Was war geschehen? Vor dem Bundesgerichtshof wurde unter dem 09.02.2011 eine Klage eines mittelständischen Unternehmens gegen die Deutsche Bank AG verhandelt (Az.: XI ZR 33/10). Gegenstand der Klage ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit der Empfehlung und der Eingehung eines sogenannten Spread-Ladder-Swaps. Die Klägerin machte geltend, sie sei von der Deutschen Bank AG nicht ausreichend und zutreffend über die Risiken eines solchen Geschäfts ... weiter lesen
Noch nicht einmal sechs Monate nach dem Börsengang ist die Steilmann SE zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Dortmund hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 24. März eröffnet (Az.: 251 IN 34/16). Ebenfalls Insolvenzantrag stellte die Steilmann Holding AG. Sowohl die Anleihe-Anleger als auch die Aktionäre des Modekonzerns müssen nach der Insolvenz hohe Verluste bis hin zum Totalverlust befürchten. Dabei geht es um viel Geld. Über drei Mittelstandsanleihen mit unterschiedlichen Laufzeiten und Zinskupons zwischen 6,75 und 7 Prozent p.a. sammelte die Steilmann SE 88 Millionen Euro bei Anlegern ein. Im vergangenen Herbst wagte das Unternehmen den Börsengang, der allerdings ... weiter lesen
Wie schon mehrfach berichtet bangen Kunden der Firma Concept I, Lauf, aktuell um die von ihnen angelegten Gelder. Die Firma Concept I hat durch ihren Inhaber sowie durch Vermittler mehreren hundert Anlegern sichere Renditen im zweistelligen Prozentbereich zugesichert und ihnen u.a. Mitarbeiteraktien diverser Großkonzerne zum Kauf, oftmals verbunden mit sog. Kursabsicherungen, angeboten. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ermittelt aktuell gegen den Inhaber der Firma Concept I wegen des Verdachts der Vornahme verbotener Geschäfte und des Handelns ohne Erlaubnis. Aktuell kann nur gemutmaßt werden, ob es sich vorliegend um ein sog. Schneeballsystem handelt und die Gelder der Kunden nie ... weiter lesen
In einer mündlichen Verhandlung am 15.01.2016 hat das Landgericht Berlin zum wiederholten Mal in einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren auf Rückabwicklung des Darlehensvertrags festgestellt, dass die von der DKB verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Das Gericht stellte schon fest, dass die Belehrung der DKB nicht ausreichend genug hervorgehoben war vom übrigen Vertragstext und damit nicht deutlich genug gestaltet war. Das verletzt die Rechte der Darlehensnehmer, so das Landgericht Berlin. Die DKB müsse den Widerruf also auch nach Ablauf der 2-Wochen-Frist gegen sich gelten lassen. Eine Verwirkung des Widerrufsrechts komme ebensowenig in Betracht wie eine unzulässige ... weiter lesen
Das Landgericht (LG) Ingolstadt entschied mit Urteil vom 03.06.2014, dass die Deutsche Bank ihre Kunden vor den Spread-Ladder-Swaps vorsätzlich falsch beraten hat und deshalb keine Verjährung der Schadenersatzansprüche vorliege. NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich informiert: Das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, war nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 22.03.2011 (AZ.: XI ZR 33/10), zu erwarten. Der BGH hatte damals entschieden, dass die Deutsche Bank die Strukturierung des Spread-Ladder-Swaps gezielt zulasten des Kunden vorgenommen hatte, was der Kunde jedoch nicht erkennen ... weiter lesen
Wie in der Vergangenheit bereits mehrfach berichtet droht Lebensversicherungsgesellschaften erhebliches Ungemach. Der Bundesgerichtshof hat nunmehr in einer aktuellen Entscheidung vom 07.05.2014 – IV ZR 76/11 – festgestellt, dass Versicherungsnehmer, welche in Form sog. Policenmodelle Lebens- und Rentenversicherungsverträge eingegangen sind, im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Widerspruchsbelehrung bzw. einer nicht erfolgten Zusendung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen oder der Verbraucherinformation den Versicherungsvertrag durch Widerspruch beseitigen und ihre Versicherungsprämien zurückverlangen können. Dies erscheint insbesondere für Versicherungsnehmer eine Option, ... weiter lesen
Anleger des CFB Fonds 161 Schiffsflottenfonds 3 dürften von der Entwicklung ihrer Geldanlage enttäuscht sein. In vielen Fällen haben die Anleger die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Allerdings müssen sie die Verjährungsfrist im Auge behalten. Mögliche Forderungen verjähren auf den Tag genau zehn Jahre nach der Zeichnung der Anteile. Der CFB Fonds 161 Schiffsflottenfonds 3 wurde im März 2007 platziert und zur Beteiligung angeboten. Die Fondsgesellschaft investierte in die beiden Containerschiffe der Sub-Panamax-Klasse MS CMA CGM Mimosa (ehemals MS Monaco) und E.R. Martinique (ehemals MS Martinique). Zu diesem Zeitpunkt ... weiter lesen
Die Anleger der angeschlagenen René Lezard Mode GmbH haben sich bislang sehr entgegenkommend gezeigt. Gebracht hat es offenbar nichts. Das Unternehmen teilte am 7. März mit, dass unverzüglich Insolvenzantrag gestellt und Eigenverwaltung beantragt werde. Im Schutzschirmverfahren solle dann der eingeschlagene Sanierungskurs fortgeführt werden. Grund für den Insolvenzantrag ist nach Unternehmensangaben, dass ein Investor, mit dem man sich schon in fortgeschrittenen Verhandlungen befunden habe, abgesprungen sei. Die René Lezard Mode GmbH plant nun, den Sanierungskurs fortzuführen. Für die Anleger der rund 15 Millionen Euro schweren Anleihe (ISIN DE000A1PGQR1 / ... weiter lesen
Das Landgericht Stuttgart hat die Angeklagten O. und K. unter anderem wegen verbotener Insidergeschäfte zu Freiheitsstrafen von jeweils einem Jahr verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. O. war Redakteur von Börsenfachzeitschriften, trat in einschlägigen Fernsehsendungen (3-sat-börse; n-tv usw.) auf und gab dort Anlagetips. 1999 und 2000 galt er sowohl bei interessierten Privatanlegern als auch bei institutionellen Großanlegern als "der Anlagespezialist" und "Meinungsmacher" auf dem Gebiet des "Neuen Marktes". Gegenstand des Verfahrens sind Vorwürfe, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Anlageberater stehen. In dieser Funktion beriet O. für den Bereich des "Neuen Marktes" zwei Aktienfonds mit ... weiter lesen
Für die insolvente Modehauskette Wöhrl gibt es wieder Licht am Horizont. Ein Enkel des Firmengründers Rudolf Wöhrl steigt ein. Weitere Filialschließungen seien nicht geplant, auch die verbliebenen Arbeitsplätze sollen erhalten bleiben. Wird am Ende also doch noch alles gut? Wohl nicht. Denn zu den großen Verlierern der Wöhrl-Insolvenz gehören die Anleger. Die Insolvenzquote wird laut Medienberichten voraussichtlich zwischen 10 und 20 Prozent liegen. Anders ausgedrückt: Den Anlegern drohen Verluste in Höhe von 80 bis 90 Prozent ihres eingesetzten Kapitals. Die Anleger hatten sich an der Unternehmensanleihe der Rudolf Wöhrl AG beteiligt. Diese wurde 2013 mit ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Das Landgericht Hannover (LG) soll dies mit Urteil vom 21.06.2012 (AZ: 8 0 173/11) entschieden haben. Sollten Anleger während der Beratung zur Zeichnung ihrer Anlage nicht über "Kick-Backs" aufgeklärt worden sein, könnte diesen möglicherweise ein Anspruch auf Rückabwicklung der Anlage zustehen. Dies gelte wohl auch, wenn keine Bank, sondern eine Tochtergesellschaft beratend tätig geworden sei. Als Kick-Back-Zahlungen sollen Provisionen bezeichnet werden, welche Beratungsunternehmen für eine ... weiter lesen