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Experten-Ratgeber
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Bei finanziellen Schwierigkeiten eines Fonds sind viele Anleger um ihre Anlagen besorgt. Diesen betroffenen Anlegern kann jedoch möglicherweise geholfen werden. Denn in dem Fall, dass Anlegern bei der Zeichnung des Fonds die bestehenden Risiken verschwiegen worden sind, können diesen Anlegern eventuell Schadensersatzansprüche gegen den Finanzdienstleister zustehen, durch den sie beraten wurden. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können sich nicht nur aus einer unzureichenden Aufklärung ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Anleger des „Ownership Tonnage III“ sollen nun von der Schifffahrtkrise betroffen sein. Im Jahr 2005 ist der Schiffsfonds in Umlauf gebracht worden. Dieser soll 5 Schiffe betreiben, namentlich die „MS Elbmarsch“, die „MS Elbcarrier“, die „MS Elbdeich“, die „MS Elbinsel“ und die „MS Elbfeeder“. Bereits im Jahr 2010 soll es zu ersten Problemen gekommen sein. Anleger sollen rund 1 Mio. Euro zur Sanierung beigetragen haben, heißt es. Doch dies ist anscheinend nicht ausreichend gewesen. Nun ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com informieren: Aktuell soll sich insbesondere der Shipping Select 25 von HCI Capital in einer ernsten Situation befinden. Für die vier Frachter des betroffenen Flottenfonds soll Insolvenzantrag gestellt worden sein. Die betroffenen insgesamt rund 1200 Investoren hatten seit 2007 etwa 50 Millionen Eigenkapital in den Fonds investiert, welches mit der Insolvenz jetzt wohl weitgehend verloren ist. Unter Einbeziehung der genannten vier Massengutfrachter soll der Shipping Select 25 nun schon für insgesamt 15 Schiffe Insolvenz angemeldet haben und ein Ende dieser Tendenz sei auch ... weiter lesen
Wie es scheint, wurde nunmehr über die Gesellschaft der Santa Pamina aus dem Dachfonds Santa P-Schiffe 2 das vorläufige Insolvenzverfahren vom Amtsgericht Niebüll eröffnet (AZ.: 5 IN 97/14). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich informiert: Nachdem bereits Ende 2013 für zwei der Santa P-Schiffe Insolvenzantrag gestellt wurde, trifft es nun wohl die Santa Pamina. In den Schifffonds MPC Santa P-Schiffe sollen im Jahr 2007 rund 87 Millionen Euro investiert worden sein. Nunmehr müssen Anleger mit dem Totalverlust ihrer Anlage rechnen. Den Anlegern stehen unter Umständen ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht Nürnberg hat in einer aktuellen von Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, erstrittene Entscheidung vom 01.08.2016 – 14 U 1780/15 – die Sparda Bank Nürnberg verurteilt und einem Darlehensnehmer Recht gegeben, der die Fehlerhaftigkeit der ihm vorgelegten Widerrufsbelehrung behauptet hatte. Der Gesetzgeber hatte zum 11.06.2010 die Vorschriften für das gesetzliche Widerrufsrecht bei Darlehensverträgen neu geregelt. Er hat in der Folge ein gesetzliches Muster zur Verfügung gestellt. Dieses Muster hat die Sparda Bank inhaltlich ohne Abweichung übernommen. Nach Auffassung des Gerichts hat es diese Widerrufsinformation jedoch nicht ausreichend optisch hervorgehoben, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil in zwei von vier Verfahren (Az.: II ZR 134/11; II ZR 136/11), dass Anleger, die sich als Treugeber über einen Treuhandgesellschafter an einem Fonds in Form einer Publikums-KG beteiligt haben, ein Recht darauf haben, die Namen und Anschriften der übrigen Gesellschafter zu erfahren. An Fondsgesellschaften können sich Anleger vielmals entweder als Kommanditisten oder als Treugeber über einen Treuhandgesellschafter beteiligen. Im ersten Fall werden sie dann ... weiter lesen
In den vergangenen Jahren hat sich vermehrt eine Praxis bei dem Verkauf von Immobilien herausgebildet, die für Verkäufer nun zum Bumerang wird. Normalerweise erscheinen beim Verkauf einer Immobilie Käufer und Verkäufer bei dem Notar zur notariellen Beurkundung. Alternativ wurde in den vergangenen Jahren nicht nur ein Notartermin, sondern zwei Notartermine zum Abschluss des notariellen Kaufvertrages vereinbart. Bei dem ersten der beiden Termine soll der Käufer ein Angebot auf Abschluss des Kaufvertrages abgeben, welches der Verkäufer in einem zweiten Termin annimmt. Käufer und Verkäufer treffen beim Notar nicht aufeinander. Der BGH hat bereits in mehreren Urteilen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Börsen-Analysten sehen mehrere Gründe für die weiter andauernde Krise der Schiffsfonds. Auf dem Containerfrachter- und Tankschiffmarkt sollen bedeutsame Überkapazitäten herrschen. Im Gegenzug sei das Frachtaufkommen durch die Krise übermäßig gestiegen. Dies seien die wichtigsten Faktoren für die momentane Insolvenzwelle, die sehr wohl andauern kann, denn es ist zurzeit keine Erholung des Marktes in Sicht. Einige der 250.000 deutschen Anleger müssen mit Ausschüttungsstopps, Nachzahlungen oder sogar mit ... weiter lesen
Der XI. Senat des Bundesgerichtshofes hat am 29.04.2014 durch zwei Urteile die Rechte von Anlegern offener Immobilienfonds gestärkt. In seinen beiden Entscheidungen (Az.: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13) hat der BGH klargestellt, dass Anleger offener Immobilienfonds bei der Anlageberatung darauf hinzuweisen sind, dass bei solchen offenen Immobilienfonds die Gefahr einer Aussetzung der Rücknahme von Anteilen droht. Dieses auch teilweise als „Schließung“ bekannt gewordene Phänomen ist in den letzten Jahren bei diversen offenen Immobilienfonds (z.B. AXA Immoselect, DEGI International, Morgan Stanley P 2 Value, SEB ImmoInvest, KanAm Grundinvest, db immoFlex usw.) zu Tage getreten. Bislang existierte zu ... weiter lesen
In einer mündlichen Verhandlung am 15.01.2016 hat das Landgericht Berlin zum wiederholten Mal in einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren auf Rückabwicklung des Darlehensvertrags festgestellt, dass die von der DKB verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Das Gericht stellte schon fest, dass die Belehrung der DKB nicht ausreichend genug hervorgehoben war vom übrigen Vertragstext und damit nicht deutlich genug gestaltet war. Das verletzt die Rechte der Darlehensnehmer, so das Landgericht Berlin. Die DKB müsse den Widerruf also auch nach Ablauf der 2-Wochen-Frist gegen sich gelten lassen. Eine Verwirkung des Widerrufsrechts komme ebensowenig in Betracht wie eine unzulässige ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: In der Vergangenheit wurden dem BGH mehrere Fälle mit dem britischen Lebensversicherer Clerical Medical zur Entscheidung vorlegt. Eine Vielzahl dieser Fälle hat der Bundesgerichtshof wohl zu Lasten des britischen Lebensversicherers entschieden (u.a. BGH, Az.: IV ZR 271/10). Betroffene Anleger hatten Clerical Medical in der Vergangenheit bereits mehrfach auf Schadensersatz verklagt. Von mehreren Oberlandesgerichten wurde den Anlegern der Schadensersatz bereits zuerkannt, Zurzeit bekommen Anleger von Clerical Medical nun anscheinend Fragebögen zugesendet, ... weiter lesen
Anleger des insolventen Schiffsfonds HCI Hammonia Berolina können noch Schadensersatzansprüche geltend machen. Das sollten sie aber nicht mehr auf die lange Bank schieben. Mögliche Forderungen können schon bald verjähren. Die Beteiligung an dem im Oktober 2006 vom Emissionshaus HCI Capital aufgelegten Schiffsfonds Hammonia Berolina brachte den Anlegern nicht den erwünschten Erfolg. Doch am Jahresende erreichte die Anleger noch eine weitere Hiobsbotschaft: Am 6. Dezember eröffnete das Amtsgericht Reinbek das vorläufige Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft (Az.: 8 IN 235/16). Nun drohen den Anlegern hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust. ... weiter lesen