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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dies sei auch dann der Fall, wenn dies nach dem Willen und den Weisungen des Erblassers erfolgt und von ihm unterschrieben worden ist. Der Beschluss des OLG Hamm besagt, dass nur dann von einer Formgültigkeit des Testaments auszugehen sei, wenn dieses ohne fremde Einwirkung eigenhändig geschrieben worden ist. Konkret ging es im vorliegenden Fall um einen im Alter von 71 Jahren verstorbenen Erblasser. Dieser soll zwei Monate vor seinem Tod im Dezember 2011 sein Testament erstellt haben. Um sich als Erben ausweisen zu lassen beantragten die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Immer häufiger kommt es zu Erbfällen mit Auslandsbezug. Die Gründe dafür sind beispielsweis in Deutschland lebende Erblasser, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Oder der stetige Anstieg von Vermögen, welches Deutsche im Ausland besitzen. Beim Tod des Erblassers muss dann entschieden werden, welches Erbrecht zur Anwendung kommt. Nach den Regeln des deutschen und des internationalen Erbrechts kommt es grundsätzlich zunächst auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt seines Ablebens an. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Essen, Nürnberg und Bremen www.grprainer.com erläutern dazu: Umfassende Rechte und Pflichten können durch eine Erbschaft für Erben einhergehen. Insbesondere sollte der Meldepflicht der Erbschaft in der Steuererklärung Beachtung geschenkt werden. Dies kann Erben zu Beginn nicht ganz bewusst sein. Das Unterlassen kann jedoch eine Straftat in Form der Steuerhinterziehung zur Folge haben. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Erben das erlangte Vermögen dem Finanzamt nicht melden. Es ist keine Seltenheit, dass Erblasser zu ihren Lebzeiten ihr ... weiter lesen
Was ist überhaupt der Pflichtteilsanspruch?! Es ist zunächst zu fragen, wer einen Pflichtteilsanspruch überhaupt geltend machen kann. Einen solchen Anspruch haben gemäß § 2303 BGB -die Kinder - sei es ehelich, unehelich oder adoptiert (Minderjährigenadoption) und deren Abkömmlinge. Nicht erbberechtigt sind Stiefkinder und Pflegekinder. -der Ehegatte und die Eltern des Erblassers Dies gilt nicht, wenn auf das Erbe oder den Pflichtteil verzichtet wurde oder sich der Verzicht von einem anderen auswirkt. Zudem ist es möglich, das die Erbschaft ohne Berechtigung ausgeschlagen wurde oder der Pflichtteil wirksam aberkannt wurde. In seltenen Fällen kann auch Erbunwürdigkeit ... weiter lesen
Hohe Freibeträge bei Erbschaften und Immobilienverkäufen Von Burckhardt Löber, Fernando Lozano und Dr. Alexander Steinmetz Wer als Schwerbehinderter vom Schicksal hart getroffen ist, für den haben die Gesellschaft und ihre Steuergesetzgebung Vergünstigungen geschaffen. Gewissermaßen als Ausgleich für alltäglich erlittene Nachteile gegenüber „gesunden“ Mitbürgern. Ein moderner Sozialstaat wie Spanien erkennt als EU-Mitgliedsstaat ausländische Qualifikationen der Schwerbehinderung an. Dies gilt insbesondere bei der Versteuerung von Erbschaften wie auch beim Verkauf von Immobilien. Bei Schenkungen und Erbschaften gelten steuerliche ... weiter lesen
Ist der Erblasser Deutscher, richtet sich die Rechtsnachfolge von Todes wegen gemäß Art. 9 Ziff. 8 CC nach deutschem Recht. Dies gilt auch im Hinblick auf die Wirksamkeit und die Bindungswirkungen eines gemeinschaftlichen Testaments . Haben zwei Deutsche ein gemeinschaftliches Testament errichtet, so ist es daher wirksam und entfaltet Bindungswirkung. Es liegt auch kein Verstoß gegen den spanischen Ordre Public vor (TS vom 8.10.2010, recurso 313/2007). Beispiel Die Eheleute H und F, beide deutsche Staatsangehörige, errichten ein gemeinschaftliches Testament und setzen sich gegenseitig auf den Tod des Erstversterbenden als Alleinerben ein. Schlusserbe sollen das gemeinsame Kind K ein. F verstirbt als ... weiter lesen
Stirbt ein Deutscher in Spanien und hinterlässt dort eine Immobilie (z.B. eine Finca, ein Haus, eine Wohnung oder einen Miteigentumsanteil), so stellt sich die Frage, ob das Grundbuch auf die Erben umgeschrieben werden soll und was hierzu zu veranlassen ist. Der Artikel gibt eine Einführung über die erforderlichen Schritte. Anwendbares Erbrecht Ein deutscher Staatsangehöriger wird nach deutschem Erbrecht beerbt . Nach § 1922 BGB geht der Nachlass mit dem Erbfall unmittelbar und ohne einen weiteren förmlichen Akt auf die Erben über. Es bedarf daher keiner förmlichen Annahmeerklärung und der Erbe wird unabhängig von einer Eintragung Eigentümer der Immobilie (Finca, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit dem Urteil vom 18.07.2011 (AZ: I-3 Wx 124/11) hat das OLG Düsseldorf zu den Anforderungen an die Verwirklichung einer Pflichtteilsstrafklausel Stellung genommen. Nicht erforderlich sei die erfolgreiche, gerichtliche Durchsetzung oder die wirksame Ausschlagung des Nacherbes.Eine Pflichtteilsstrafklausel mit der Formulierung "Sollten die Kinder … nach dem Tode ihres Vaters als Erstversterbenden Pflichtteilsansprüche geltend machen, so sollen sie nach dem Tode des Letztversterbenden von uns ebenfalls nur pflichtteilsberechtigt sein, …" soll ... weiter lesen
Das Kammergericht (KG) hat mit Beschluss vom 03.04.2012, AZ: 1 W 557/11, nochmals die herrschende Meinung a) zum anwendbaren Erbrecht bei Vererbung von Anteilen einer Erbengemeinschaft und b) zur Rechtsstellung des Trustee und der Begünstigten („beneficiary“) eines US – Trusts (Colorado) in Deutschland. Zu a) führt das KG aus: „Nach Art. 25 Abs. 1 EGBGB unterliegt die Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Recht des Staates, dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes angehörte. Da der Erblasser die Staatsangehörigkeit der Vereinigten Staaten besaß, verweist Art. 25 Abs. 1 EGBGB also auf US-amerikanisches Recht. Bei dieser Verweisung handelt es sich nach Art. 4 Abs. 1 Satz ... weiter lesen
Bis zur Erbrechtsreform verjährten erbrechtliche Ansprüche in 30 Jahren. Seit dem 1.1.2010 gilt auch für erbrechtliche Ansprüche im Grundsatz – es gibt Ausnahmen (z.B. Herausgabeanspruch des Erben)– die allgemeine Verjährungsfrist, also 3 Jahre zum Jahresende. Dies gilt selbst dann, wenn der Erbfall vor dem 01.01.2010 eingetreten war. Die Übergangsbestimmung des Art. 229 § 23 EGBGB bestimmt ferner, dass die 3-Jahresfrist spätestens für am 1.1.2010 noch nicht verjährte Ansprüche am 1.1.2010 beginnt. Daher verjähren viele erbrechtliche zum Ablauf des Jahres 2012. Die Verjährung kann durch Klageerhebung gehemmt werden. Nach Ablauf des Jahres 2012 ist es ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Um den Nachweis erbringen zu können, dass jemand Erbe ist, muss üblicherweise das Testament im Original vorliegen. Der Entscheidung des OLG Naumburg (Beschluss vom 29.03.2012, AZ: 2 Wx 60/11) entsprechend kann der Wille des Erblassers im Falle eines verschwundenen Testaments auch noch anders nachgewiesen werden. Ist das Originaltestament nicht auffindbar, kann auch eine Kopie ausreichend sein, um das Erbrecht erfolgreich nachzuweisen. Dazu müsse das Original zweifelsfrei vom Erblasser stammen und nicht bewusst durch ihn vernichtet worden sein, um es zu ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der Bundesfinanzhof (BFH) soll durch Beschluss vom 27.09.2012 (Az. II R 9/11) dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erneut die Frage vorgelegt haben, ob das ErbStG in der Fassung von 2009 in einzelnen Vorschriften wegen eines Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verfassungswidrig ist. Grund für den Klärungsbedarf durch das Bundesverfassungsgericht seien die Steuervergünstigungen, die mit dem neuen ErbStG sogar über das frühere Recht hinausgehen und sogar zu einer völligen ... weiter lesen