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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: In dem zu entscheidenden Fall haben die Beteiligten bei der Eheschließung im Jahre 1999 die gesetzlich normierte Gütertrennung vereinbart und haben sich im Jahre 2007 wieder scheiden lassen. Daraufhin verlangte der Ehemann die von ihm gezahlten Darlehensraten für ein gemeinsames Darlehen, das wohl für ein Familienheim und weitere Aufwendungen für dessen Errichtung aufgenommen worden sein soll, im Wege der ehebedingten Zuwendungen von der Ehefrau zurück. Der BGH stellte nun klar, dass dem Ehemann ... weiter lesen
Nürnberg/Berlin (DAV). Wer Elterngeld bezieht, muss nicht arbeiten gehen, um die Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem weiteren Kind zu erfüllen. Liegt eine Erwerbsobliegenheit – also die Verpflichtung, erwerbstätig zu sein – allerdings vor, gilt sie auch dann, wenn das jüngere Kind noch nicht das dritte Lebensjahr erreicht hat. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 25. September 2014 (AZ: 10 UF 429/14). Die Eltern des 2008 geborenen Kindes sind geschieden. Der Junge lebt im Haushalt des Vaters. Die Mutter hat ein weiteres, 2012 geborenes Kind. Bis September 2013 bezog sie ... weiter lesen
Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung on Kinderehen in Deutschland geht leider einen Schritt zu weit. Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) setzt sich in einer Stellungnahme jüngst mit dem neuen Entwurf der Bundesregierung zur Regelung von Kinderehen auseinander. Darin kritisieren die Familienrechtsanwälte zu weitreichende Verbote. Wie ist die Rechtslage? Derzeit wird die Ehemündigkeit nicht Volljähriger von § 1303 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Nur ausnahmsweise können Minderjährige vor Vollendung des 18. Lebensjahres heiraten, wenn der Antragsteller mindestens 16 Jahre alt ist und sein Partner volljährig. Eine Ehe, die unter ... weiter lesen
Berücksichtigung schwerwiegender seelischer Schäden des Kindes bei der Überprüfung einer erstinstanzlichen Entscheidung nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen im Beschwerdeverfahren Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss vom 07.07.2003, Az. 7 UF 954/03 1. Ist im Beschwerdeverfahren nach dem HKiEntÜ über eine erstinstanzliche Entscheidung zu befinden, die die Rückgabe der Kinder an den Antragsteller anordnet und die zu deren Vollstreckung im Wege der Gewaltanwendung erforderliche besondere Verfügung nach § 33 II S. 1 FGG enthält, sind auf einen entsprechenden Einwand die Auswirkungen der Trennung der Kinder von der Antragsgegnerin als mögliche Grundlage für ... weiter lesen
Sind Mann und Frau verheiratet gilt automatisch mit der Geburt eines Kindes das gemeinsame Sorgerecht. Dementsprechend sind beide Elternteile befugt über Fragen der Gesundheitsfürsorge, schulischen Entwicklung, Vermögensfürsorge etc. zu bestimmen. Das gemeinsame Sorgerecht besteht auch automatisch nach einer Scheidung fort. Anders war die Rechtslage bei Paaren mit Kindern, die nicht verheiratet sind: Sofern die Kindesmutter das Sorgerecht dem Kindesvater nicht explizit eingeräumt hat, verblieb es beim alleinigen Sorgerecht der Kindesmutter. Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr dieses Jahr klargestellt, dass über dem Grundgesetz nicht vereinbar ist, den nichtehelichen Kindesvater kategorisch vom ... weiter lesen
München (jur). Alleinerziehende können nicht automatisch den doppelten Erziehungsfreibetrag für sich beanspruchen. Übernimmt der andere Elternteil regelmäßig und insgesamt mindestens zehn Prozent der Betreuung des Kindes, kann er dem widersprechen und einen Freibetrag für sich beanspruchen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 7. März 2018, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: III R 2/16). Danach reicht etwa eine Betreuung an jedem zweiten Wochenende bereits aus. Neben dem Kinderfreibetrag beziehungsweise dem Kindergeld erhalten Eltern seit 2002 auch eine „Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung“. Er beträgt ... weiter lesen
Der Kläger verlangt von dem verklagten Rechtsanwalt Schadensersatz aufgrund des Vorwurfs fehlerhafter anwaltlicher Beratung. Der Kläger, damals griechischer Staatsangehöriger, ging 1962 vor einem griechisch-orthodoxen Geistlichen in Hannover die Ehe mit einer Griechin ein. Der Geistliche wurde erst 1964 gegenüber der deutschen Regierung zu Eheschließungen in Deutschland ermächtigt. 1989 trennte sich der Kläger - inzwischen Arzt und deutscher Staatsangehöriger - von der Frau. Er beauftragte den jetzt verklagten Rechtsanwalt mit seiner Interessenwahrnehmung dieser gegenüber. Der Beklagte erwirkte für den Kläger in Deutschland ein Scheidungsurteil, mit dem zugleich der Versorgungsausgleich zu Lasten des Klägers angeordnet wurde; ... weiter lesen
Straßburg (jur). Schulverweigernde Eltern müssen mit einem teilweisen Entzug ihres Sorgerechts und der befristeten Unterbringung ihrer Kinder in ein Kinderheim rechnen. Bei einer angenommenen Kindeswohlgefährdung sind diese Maßnahmen als letztes Mittel gerechtfertigt und stellen keinen Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens dar, urteilte am Donnerstag, 10. Januar 2019, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg (Az.: 18925/15). Im konkreten Fall ging es um die Eltern von vier Kindern aus dem südhessischen Ober-Ramstadt. Diese wollten ihre zwischen 1999 und 2005 geborenen Kinder zu Hause unterrichten und verweigerten den ... weiter lesen
In einer Entscheidung vom 31. Januar 2024 (Aktenzeichen XII ZB 385/23 ) hat der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt, dass Elternvereinbarungen zum Umgang mit dem Kind, die mittels Vertragsstrafen oder ähnlichen Klauseln durchgesetzt werden sollen, unzulässig sind. Dies gilt besonders, wenn dadurch eine gerichtliche Prüfung des Kindeswohls umgangen wird. BGH kippt Umgangsvereinbarung ohne Kindeswohlprüfung Eine peruanische Staatsbürgerin und ihr deutscher Ex-Ehemann regelten in einem Vergleich die Umgangszeiten für ihre zwei Kinder mit der Bedingung, dass der Vater Zugewinnausgleichszahlungen leistet, sofern er zuvor Umgang mit den Kindern in Deutschland hatte. Nach der Trennung lebte die Mutter mit den Kindern in ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Fall seine bisherige Rechtsprechung vertieft, nach der ein zum Unterhalt Verpflichteter vorrangig seine eigene Erstausbildung absolvieren kann, obwohl er seinen minderjährigen Kindern Unterhalt zahlen müsste (BGH Urteil vom 4. 5. 2011 - XII ZR 70/ 09). I. Das Problem: Eigene Ausbildung oder Unterhalt zahlen ? Wenn sich junge Eltern trennen, stellt sich oftmals für den Unterhaltspflichtigen Elternteil, d.h. für den Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, ein nicht zu lösendes Problem: einerseits trifft ihn gegenüber seinen minderjährigen Kindern nach dem Gesetz die sogenannte gesteigerte Erwerbsobliegenheit, die ihn verpflichtet, alles ... weiter lesen
Es herrschen in einigen Bereichen Unterschiede bei der Behandlung ehelicher und nichtehelicher Mütter, die der Gesetzgeber auch bewusst eingeführt hat. So auch bei der Frage der Unterhaltspflicht des Kindesvater, wie das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main in seinem aktuellen Beschluss aufführt. Unterhaltanspruch auch nach Wiedereinstieg in die Berufstätigkeit Der Entscheidung lag ein Rechtsstreit zweier Eltern zugrunde. Bereits vor der Geburt des gemeinsamen Kindes hatten sich die Eltern, die nicht verheiratet gewesen waren, wieder getrennt. Nach der Geburt kümmerte sich überwiegend die Mutter um die Versorgung des Kindes. Diese war nach der Elternzeit zunächst zu 50% und ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Bei einem vorliegenden Betreuungsbedarf, sei dieser auch nicht vollumfänglich, bestehe ein Unterhaltsanspruch für das die Betreuung der Kinder führende Elternteil. So führte der Bundesgerichtshof in seinem Urteil aus. Dies gelte auch, wenn die Altersgrenze von drei Jahren längst überschritten sei. Im konkreten Fall soll eine Mutter ihre drei Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren betreut haben. Die Kinder befänden sich zwar vormittags in der Schule, würden aber nachmittags ihren regelmäßigen sportlichen ... weiter lesen