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Ein Interview von Rechtsanwalt Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Familienrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen. Streiten sich Eltern vor Gericht um die elterliche Sorge, dann ist für die Entscheidung des Gerichts das Kindeswohl erheblich. In diesem Beitrag klären Rechtsanwalt Bredereck und Fachanwalt Dineiger, was unter dem Begriff Kindeswohl zu verstehen ist. Rechtsanwalt Bredereck: Vater und Mutter wollen nicht mehr miteinander reden. Ist es also schon Kindeswohl, einem der beiden die alleinige elterliche Sorge zu übertragen? Fachanwalt Dineiger: Nein. Das Scheitern der Elternbeziehung bedeutet ja nicht das Scheitern der gemeinsamen Elternverantwortung. Nur wenn das scheitert, kommt ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das OLG führt in seinem Beschluss vom 29.05.2013 aus, dass sich der Bedarf eines volljährigen Kindes nicht dadurch verringere, dass es kostenfrei im Haus seiner Großmutter und ihres Ehepartners lebe (Az.: 2 WF 98/13). Der volljährige Antragsteller, welcher 1994 geboren wurde, verlangt wohl von seinem Vater Unterhalt ab Erreichen der Volljährigkeit. Der Antragsteller besucht offenbar die Höhere Handelsschule und bezieht bislang keine BAföG-Leistungen. Er lebe kostenfrei im Haus seiner ... weiter lesen
Am 13.01.2014 hat das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken entschieden, dass ein Scheidungsantrag, in welchem relevante Angaben fehlen, als unzulässig zurückzuweisen ist (AZ.: 9 WF 4/14). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich informiert: Nach dem Familienverfahrensgesetz (FamFG) muss im Scheidungsantrag die Erklärung abgegeben werden, ob die Ehegatten eine Vereinbarung über die elterliche Sorge, den Umgang und die Unterhaltspflicht gegenüber den gemeinsamen minderjährigen Kindern, deren Namen und Aufenthaltsorte ebenfalls angegeben werden müssen, oder über die eheliche ... weiter lesen
Nach Inkrafttreten des neuen Unterhaltsrechtes wird oftmals vermutet, dass ein Unterhaltsanspruch der Ehefrau nach Scheidung bei kinderloser Ehe gar nicht mehr bzw. bei einem gemeinschaftlichen Kind nur so lange besteht, bis das Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat. Richtig ist jedoch, dass das neue Unterhaltsrecht eine Einzelfallbetrachtung vornimmt und sehr wohl in vielen Fällen ein Unterhaltsanspruch auch noch nach Scheidung einer Ehe besteht: 1. Bei einer kinderlosen Ehe kommt es zum einen auf die Dauer der Ehezeit an sowie auf den Umstand, ob während der Ehe sog. „ehebedingte Nachteile" entstanden sind. Das Oberlandesgericht Koblenz (maßgebend für Rheinland Pfalz beispielsweise) vertritt die ... weiter lesen
Sind in einer Ehe wirtschaftliche Werte angewachsen, stellt sich die Frage, wie im Falle einer Trennung zu verfahren ist. Grundsätzlich sollten die Parteien versuchen, Vermögen einverständlich aufzuteilen und die Aufteilung in einem Vertrag fixieren. Dies schafft für beide Parteien Rechtssicherheit und spart Geld, da bei einer streitigen Geltendmachung vor Gericht erhebliche Kosten entstehen. Hinsichtlich der Aufteilung gilt Folgendes: Beträge, die auf Konten liegen, die auf den Namen beider Ehegatten lauten, stehen beiden Parteien zu gleichen Teilen zu; unerheblich ist dabei, dass gegebenenfalls der besserverdienende Ehegatte mehr einbezahlt hat, als die andere Partei. Beträge, die auf Konten ... weiter lesen
In seinem Urteil vom 06.10.2010 hatte der Bundesgerichtshof u.a. darüber zu entscheiden, ob Unterhaltsrückstände bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen sind. Der Ehemann hatte zum Zeitpunkt des Beginns des Scheidungsverfahrens gegenüber seiner Ehefrau Unterhaltsschulden in Höhe von EUR 1.818,18. Die Ehefrau nahm ihn im Rahmen der Scheidung auf Zugewinnausgleich in Anspruch. Gegen die Höhe des von seiner Ehefrau geltend gemachten Zugewinnausgleichs wendete der Ehemann u.a. ein, sein Vermögen sei um diesen Betrag von EUR 1.818,18 vermindert, während das Vermögen seiner Ehefrau um eben diesen Betrag vermehrt sei. Hierzu führte der BGH aus, dass bereits ... weiter lesen
Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung on Kinderehen in Deutschland geht leider einen Schritt zu weit. Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) setzt sich in einer Stellungnahme jüngst mit dem neuen Entwurf der Bundesregierung zur Regelung von Kinderehen auseinander. Darin kritisieren die Familienrechtsanwälte zu weitreichende Verbote. Wie ist die Rechtslage? Derzeit wird die Ehemündigkeit nicht Volljähriger von § 1303 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Nur ausnahmsweise können Minderjährige vor Vollendung des 18. Lebensjahres heiraten, wenn der Antragsteller mindestens 16 Jahre alt ist und sein Partner volljährig. Eine Ehe, die unter ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Fall seine bisherige Rechtsprechung vertieft, nach der ein zum Unterhalt Verpflichteter vorrangig seine eigene Erstausbildung absolvieren kann, obwohl er seinen minderjährigen Kindern Unterhalt zahlen müsste (BGH Urteil vom 4. 5. 2011 - XII ZR 70/ 09). I. Das Problem: Eigene Ausbildung oder Unterhalt zahlen ? Wenn sich junge Eltern trennen, stellt sich oftmals für den Unterhaltspflichtigen Elternteil, d.h. für den Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, ein nicht zu lösendes Problem: einerseits trifft ihn gegenüber seinen minderjährigen Kindern nach dem Gesetz die sogenannte gesteigerte Erwerbsobliegenheit, die ihn verpflichtet, alles ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Sollte ein Betreuungsbedarf der Kinder bestehen, so soll dem betreuenden Elternteil nach Ansicht des BGH ein Unterhaltsanspruch zustehen, wenn er die Betreuung der Kinder führt. Dieser Anspruch soll nach den Karlsruher Richtern auch dann bestehen, wenn die Kinder weit über dem Alter von drei Jahren liegen. In der Entscheidung des BGH hatte eine Mutter auf Unterhalt geklagt, die ihre drei Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren betreut hatte. Vormittags seien die Kinder in der Schule gewesen. An den Nachmittagen sollen die Kinder regelmäßig an ... weiter lesen
Nürnberg (jur). Wollen Arbeitnehmer ausstehenden Lohn und die Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses einklagen, muss der Ehegatte nicht für anfallende Prozesskosten einspringen. Denn dabei handelt es sich nicht um „persönliche Angelegenheiten“ auch des Ehegatten, für die dieser nach dem Gesetz einen Prozesskostenvorschuss zahlen muss, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg in einem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 19. Juni 2018 (Az.: 3 Ta 58/18). Im konkreten Fall wollte eine Arbeitnehmerin ihren Arbeitgeber auf ausstehendes Entgelt und die Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses verklagen. Beim Arbeitsgericht Bayreuth beantragte sie hierfür ... weiter lesen
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat unlängst (Beschluss vom 21. Juli 2010 - 1 BvR 420/09 -) die bisherigen gesetzlichen Regelungen zum Sorgerecht nicht verheirateter Väter für verfassungswidrig erklärt. Das BVerfG folgte damit den auch seitens des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) bereits aufgestellten Vorgaben nunmehr in letzter Konsequenz. Welche Rechte können betroffene Väter aber nun aktuell daraus herleiten, bis der Gesetzgeber den Vorgaben des BVerfG entspricht und eine gesetzliche Neuregelung geschaffen hat ? I. Alte Rechtslage und Inhalt der Verfassungsbeschwerde Die Verfassungsbeschwerde betraf die Frage, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass gegen den Willen der ... weiter lesen
Es herrschen in einigen Bereichen Unterschiede bei der Behandlung ehelicher und nichtehelicher Mütter, die der Gesetzgeber auch bewusst eingeführt hat. So auch bei der Frage der Unterhaltspflicht des Kindesvater, wie das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main in seinem aktuellen Beschluss aufführt. Unterhaltanspruch auch nach Wiedereinstieg in die Berufstätigkeit Der Entscheidung lag ein Rechtsstreit zweier Eltern zugrunde. Bereits vor der Geburt des gemeinsamen Kindes hatten sich die Eltern, die nicht verheiratet gewesen waren, wieder getrennt. Nach der Geburt kümmerte sich überwiegend die Mutter um die Versorgung des Kindes. Diese war nach der Elternzeit zunächst zu 50% und ... weiter lesen