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München (jur). Private Betreiber eines Blockheizkraftwerks können unternehmerische Vorteile bei der Umsatzsteuer nutzen. Allerdings müssen sie dann umgekehrt auf die entnommene Energie Umsatzsteuer bezahlen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 27. Februar 2013, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: XI R 3/10). Im Streitfall hatte eine Familie ein Blockheizkraftwerk in ihr Haus einbauen lassen. Die Anlage wird mit Erdgas betrieben und erzeugt durch sogenannte Kraft-Wärme-Kopplung gleichzeitig Strom und Wärme für Heizung und Wasser. Nicht genutzter Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist und vom örtlichen Stromversorger vergütet. Der BFH ... weiter lesen
Münster (jur). Aqua-Fitness sowie Schwimmkurse für Kinder und auch Erwachsenen unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Das hat das Finanzgericht (FG) Münster in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 15. August 2017 entschieden (Az.: 15 K 2689/14 U). Für Baby-Schwimmen gilt dies zunächst nicht, Schwimmschulen können sich danach aber gegebenenfalls auf die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer berufen. Damit gab das FG einer 2000 gegründeten Schwimmschule in Westfalen recht. Sie bietet in öffentlichen Hallenbädern Schwimmkurse für Babys, Kinder und Erwachsene sowie Wassergymnastik wie Aqua-Jogging und Aqua-Fitness an. In den Kursgebühren ist auch das ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Urteil vom 17.5.2017 - V R 52/15 Aus einem erst jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofes aus dem Mai 2017 könnten sich enorme Auswirkungen auf die deutsche Vereinslandschaft entwickeln. Im konkreten Fall ging es um eine Freimaurerloge, die entsprechend ihrer Satzung keine Frauen aufnahm. Die Loge war als juristische Person des Zivilrechts organisiert und damit eine Körperschaft. Das Finanzamt hatte in Frage gestellt, ob die Freimaurerloge als gemeinnützig angesehen werden kann. Dies hat massive Folgen für die Besteuerung eines Vereins. Gemäß § 5 Abs. I Nr. 9 KStG sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der ... weiter lesen
Mit Urteil vom 22.10.2014 entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass die Übernahme der Lebensversicherungsprämie durch einen Dritten eine unmittelbare Schenkung darstellt (AZ.: II R 26/13). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus: Der hiesige Kläger schloss im Jahr 2004 eine Lebensversicherung ab; die Altersrente sollte ab dem Jahr 2021 an ihn ausgezahlt werden. Über einen Zeitraum von knapp drei Jahren zahlte die Tante des Klägers die Versicherungsprämie in voller Höhe. Das beklagte Finanzamt meint, die monatlichen Zahlungen seien jeweils selbständige freigiebige Zuwendungen im ... weiter lesen
Köln (jur). Eine Kartellbuße darf in der Regel steuerlich nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn die mutmaßlichen Kartellgewinne in die Berechnung des Bußgelds eingeflossen sind, wie das Finanzgericht (FG) Köln in einem am Mittwoch, 1. Februar 2017, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: 10 K 659/16). Nach den Ermittlungen der Kartellbehörden hatte sich die klagende Aktiengesellschaft 2006 bis 2008 an unzulässigen Kartellabsprachen beteiligt. 2014 setzte das Bundeskartellamt hohe Bußgelder fest. Bei deren Berechnung berücksichtigte das Kartellamt auch die geschätzten zusätzlichen Gewinne, die das Unternehmen wegen des Kartells ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Die einkommensteuerliche Gewinnermittlung einer Schiffsbeteiligung, oftmals als Tonnagesteuer bezeichnet, wird in der Regel am Ende der Beteiligung fällig. Der Unterschiedsbetrag, welcher die Differenz zwischen dem Buchwert des Schiffes und dessen Teilwert (inklusive aller stillen Reserven) angibt, wird für gewöhnlich im Rahmen dieser Gewinnermittlung berechnet. Wird das Schiff durch ein Fremdgewährungsdarlehen finanziert, so wird der Unterschiedsbetrag, welcher sich hier aus den verschiedenen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Durch dieses Urteil vom 26.09.2012 soll die Abzugsbeschränkung auf zwei Drittel der Aufwendungen und den Höchstbetrag von 4.000 € verfassungsgemäß sein. Das Gericht hat seine Auffassung damit begründet, dass eine Schwangerschaft keine Krankheit im Sinne des Einkommensteuergesetzes sei. Nach der Auffassung des BFH handelt es sich bei einer Schwangerschaft nicht um eine Krankheit, da kein regelwidriger körperlicher Zustand vorliege. Krank sei eine Frau nicht, wenn sie schwanger wird, sondern nur dann, wenn sie nicht schwanger werden ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Dieser Unterschiedsbetrag kann negativ oder positiv ausfallen, dementsprechend muss sich der Anleger auf eine Gewinn- oder eben eine Verlustzuweisung einstellen. Egal wie das Ergebnis aussieht, der Unterschiedsbetrag muss durch den Anleger in jedem Fall versteuert werden. Der Unterschiedsbetrag bezeichnet dabei die Differenz zwischen dem Buchwert des Schiffes und dessen Teilwert, berechnet wird er gleichzeitig mit der einkommensteuerlichen Gewinnermittlung, der sogenannten Tonnagesteuer, welche am Ende jeder ... weiter lesen
Seither sollen die Zahlen der Selbstanzeigen in die Höhe geschnellt sein. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Das Land NRW soll neben den Informationen über eine kleinere Schweizer Bank auch eine von den „Großen“ erwischt haben. Auf einer der beiden aktuellen Steuer-CDs sollen sich Angaben von UBS-Kunden befunden haben. Diese gilt als eine der größten Banken weltweit und verfügt über ein enormes Kundenkapital. Neben den Kundendaten soll auch Schulungsmaterial der UBS entdeckt worden sein, mit welchem der Bank Beihilfe zur Steuerhinterziehung nachgewiesen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Durch den neuerlichen Ankauf von Steuerdaten in der Schweiz wurde wieder deutlich, dass auch in Zukunft eine strenge Verfolgung von Steuersündern durch die Landesregierung NRW zu erwarten zu sein scheint. Ärger scheint jedoch nicht nur den Geldanlegern zu drohen. Auch deren Erben könnten verpflichtet sein, unversteuertes Vermögen im Nachlass dem Finanzamt unverzüglich anzuzeigen. Teilweise wurden die deutschen Finanzämter umgangen, da zu versteuernde Zinsen nicht in Deutschland angegeben wurden. Transaktionen von Geld in die Schweiz ... weiter lesen
Mannheim (jur). Ganzkörper-Tantramassagen bereiten sexuelles Vergnügen und sind daher vergnügungssteuerpflichtig. Solch eine Massage bietet „bei objektiver Betrachtungsweise eine Zerstreuung und Entspannung mit erotischem Bezug“, entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in einem am Montag, 21. Juli 2014 bekanntgegebenen Urteil (Az.: 2 S 3/14). Die im Streit stehende Vergnügungssteuersatzung der Stadt Stuttgart sei auch nicht auf das Rotlichtmilieu beschränkt, so die Mannheimer Richter in ihrem jetzt zugestellten Urteil nach mündlicher Verhandlung vom 3. Juli 2014. Stuttgart hatte von der Klägerin, die in der Landeshauptstadt ein Massage-Studio betreibt, ... weiter lesen
Der Zinssatz für Steuerrückzahlungen weiter bei 6%. Mittlerweile macht Geld sparen ja fast schon arm. Und um mal beim Thema Steuerzins zu bleiben: Wer zahlt heute überhaupt noch Steuern? In Zeiten der Steueroptimierung gibt niemand mehr einen Cent mehr, als im Steuerrecht absolut notwendig. Doch wen eine Steuernachzahlung trifft, für den kann es teuer werden. Hohe Zahlungen möglich Das Finanzgericht Münster bestätigte jüngst die einheitliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH): Das Finanzamt darf, unabhängig von aktuellen Schwankungen in der Zinspolitik, weiterhin einen stolzen Steuersatz von 0,5% pro Monat, also 6% Zinsen pro Jahr ... weiter lesen