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§ 176 StGB - Sexueller Mißbrauch von Kindern (Kindesmissbrauch): Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer unter anderem auf ein Kind durch Schriften einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt. Der Chat mit realen Kindern (unter 14 Jahren) Wie oben bereits mit dem Wortlaut des Gesetzes ausgeführt, begeht nach § 176 StGB (Strafgesetzbuch) ein ... weiter lesen
Braunschweig (jur). Wer ein Hakenkreuz auf Facebook postet, macht sich strafbar. Das gilt auch dann, wenn der Post insgesamt nicht eine Unterstützung der NS-Ideologie zum Ausdruck bringt, wie das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig in einem am Dienstag, 18. Oktober 2022, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 1 Ss 34/22). Danach muss eine Frau aus dem Harz nun doch noch mit einer Strafe rechnen. Auf ihrem privaten Facebook-Account hatte sie ein Muster eines EU-Gesundheitspasses mit negativem Corona-Test gepostet und dazu die Abbildung eines Gesundheitspasses aus der NS-Zeit, der mit einem Hakenkreuz versehen war. Dazu schrieb sie: „Die Geschichte wiederholt sich. Das Drehbuch wird immer billiger“. Vor ... weiter lesen
Prozesskostenhilfe und Pflichtverteidiger Im Zivilverfahren besteht bei geringem Einkommen und Vermögen die Möglichkeit, beim für den Wohnsitz zuständigen Amtsgericht PKH = Prozesskostenhilfe (früher Armenrecht genannt) zu beantragen und sich so die Kosten des Gerichtsverfahrens und die Anwaltsgebühren ganz oder teilweise von der Staatskasse erstatten zu lassen. Zivilsachen sind privatrechtliche Streitigkeiten, bei denen sich die Parteien als Privatpersonen (Bürger, Unternehmer oder auch staatliche Träger als Teilnehmer des Privatrechtsverkehrs) gegenüberstehen. Dazu zählen unter anderem auch Mietstreitigkeiten sowie Kindschafts- und Familiensachen. Im Strafverfahren ... weiter lesen
Das Landgericht Hamburg hatte den angeklagten Rechtsanwalt vom Vorwurf der Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung und mit Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener aus Rechtsgründen freigesprochen. Der Angeklagte hatte als Verteidiger in einem seinerseits wegen Volksverhetzung geführten Strafverfahren in Beweisanträgen behauptet, die Konzentrationslager Auschwitz und Auschwitz-Birkenau seien keine Vernichtungslager gewesen, in denen Menschen durch Giftgas getötet worden seien. Das Landgericht sah zwar den Tatbestand der Volksverhetzung durch Leugnen der Massenvernichtung der Juden während der NS-Herrschaft als erfüllt an, verneinte indes eine Strafbarkeit, weil der Angeklagte die in Frage stehende Erklärung im Rahmen zulässigen ... weiter lesen
Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss vom 27.11.2003, Aktenzeichen: Ws 1267/03 1. Bei Anhaltung eines in fremder Sprache verfassten Briefes der Ehefrau des Strafgefangenen sind Feststellungen erforderlich, ob die Absenderin nicht der deutschen Sprache mächtig ist und der Strafgefangene diese fremde Sprache lesen kann. 2. Trifft dies zu, ist zu berücksichtigen, dass der den familiären Kontakt betreffende Briefverkehr Art. 6 Abs. 1 GG berührt. 3. Eine davon zu unterscheidende Frage betrifft die Notwendigkeit der Übersetzung des fremdsprachigen Briefes und der Kostentragung. StVollzG § 31 Abs. 1 Nr. 6 Auszüge vom Beschluss: http://www.justiz.bayern.de/olgn/rs...b_ws1267_03.pdf weiter lesen
Ein ungewöhnlicher Fall beschäftigte kürzlich das OLG Hamm: Ein Rechtsanwalt, der einen Mandanten loswerden wollte, fälschte zwecks „Beruhigung“ des Mandanten ein Urteil und schickte ihm eine „Abschrift“. Der Mandant zeigte sich hartnäckig und deckte den Schwindel auf. Doch mit einer (Geld-)Strafe muss der Anwalt nicht mehr rechnen. Ein Unternehmen hatte einem seiner Mitarbeiter in der Probezeit gekündigt. Dieser Mitarbeiter beauftragte daraufhin einen Rechtsanwalt, gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber vorzugehen und gerichtliche Schritte einzuleiten. Der Anwalt fertigte zunächst ein Schreiben an das Arbeitsgericht, blieb danach aber untätig. Ein Honorar forderte der ... weiter lesen
Leipzig/Karlsruhe (jur). Wegen der „Detektivaffäre“ in der saarländischen Stadt Homburg muss der von seinem Amt suspendierte Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD) gut 10.000 Euro Geldstrafe bezahlen. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigte am Donnerstag, 3. März 2022, ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Saarbrücken (Az.: 5 StR 228/21). Schneidewind war 2014 zum Oberbürgermeister der gut 40.000 Einwohner zählenden Kreisstadt Homburg gewählt worden. Er war unter anderem mit dem Versprechen angetreten, gegen Missstände im städtischen Baubetriebshof anzugehen. Dort sollen Mitarbeiter unter anderem Holz aus dem Staatsforst auf ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - 2 StR 379/16 Er gehört zu den größten Errungenschaften des modernen Rechtsstaats: Der Zweifelssatz des Strafrechts. Den meisten dürften er eher anhand seiner römisch-rechtlichen Ausprägung in dubio pro reo bekannt sein – im Zweifel für den Angeklagten. Jener muss in einem strafrechtlichen Verfahren, solange als unschludig gelten, bis seine Schuld zur Überzeugung des Gerichts zweifelsfrei bewiesen ist. Abzuleiten ist dieser Grundsatz aus Art. 20 Absatz III GG, aus dem wiederrum das Rechtsstaatsprinzip folgt. Mitunter finden sich anderweitige Begründungsansätze wie die Menschenwürdegarantie des Art. 1 ... weiter lesen
Nach der bisherigen Rechtsprechung aller Senate des Bundesgerichtshofs handelt es sich bei einer beim Raub zur Bedrohung verwendeten geladenen Schreckschußpistole im Gegensatz zur Gaspistole weder um eine Waffe im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB noch um ein gefährliches Werkzeug im Sinne dieser Regelung, wenn der drohende Einsatz nicht unmittelbar am Körper des Tatopfers erfolgt. Die rechtliche Einordnung der Schreckschusswaffe war insbesondere für die zu verhängende Mindeststrafe im Regelfall (drei bzw. fünf Jahre Freiheitsstrafe) von Bedeutung. Der 2. Strafsenat wollte an dieser Rechtsprechung nicht festhalten und hat deshalb den Großen Senat für Strafsachen angerufen. Dieser hat die vorgelegte Frage dahingehend entschieden, daß ... weiter lesen
Der 1. Strafsenat hatte sich nach der Grundsatzentscheidung vom 23. Mai 2002 (1 StR 372/01) erneut mit der Strafbarkeit der Annahme von Zuwendungen seitens der medizintechnischen Industrie an den Chefarzt einer Universitätsklinik zu befassen und hat seine Rechtsprechung fortgeführt. Damals hatte der Senat entschieden, daß im Falle der sogenannten Drittmitteleinwerbung eine Vorteilsannahme dann nicht vorliege, wenn die einschlägigen Vorschriften des Drittmittelrechts beachtet werden und dadurch die gebotene Transparenz von damit in Zusammenhang stehenden Beschaffungsentscheidungen gewahrt ist. Diese Voraussetzungen waren hier nicht erfüllt. Im vorliegenden Fall hatte der Leiter der Abteilung Herzchirurgie der Universität Ulm ohne ... weiter lesen
Illegales Wettrennen In § 315d Nr. 1, 2 StGB ist das illegale Autorennen statuiert. Rennen sind Wettbewerbe oder Teile eines Wettbewerbes sowie Veranstaltungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten mit mindestens zwei teilnehmenden Kraftfahrzeugen. Erforderlich ist ein Wettbewerb, bei dem es um Sieg oder Niederlage in einer Kategorie des durch Kraftfahrzeuge bewirkten Fortbewegens geht. Strafbar sind demnach das Ausrichten oder Durchführen von Rennen sowie die Teilnahme an Rennen. Strafbarkeit des Alleinrennens Fraglich ist, ab wann ein Rennen gegen sich selbst strafbar ist. Großes Aufsehen hat der tschechische Millionär erlangt, der auf der A2 von Berlin in Richtung Hannover eine ... weiter lesen
Hintergrund: EncroChat-Handys sind Mobiltelefone mit spezieller, verschlüsselter Software. Das EncroChat-Handy und dessen Programm galten lange als abhörsicher, sodass insbesondere Personen das Mobiltelefon für ihre geheimen Geschäfte genutzt haben. Die Entschlüsselung der zwischen den Nutzern gewechselten Chatnachrichten auf dem Server war nicht möglich. Daher entschlossen sich die französischen Behörden unmittelbar auf die Endgeräte zuzugreifen, um die Nutzer zu identifizieren und deren Aktivitäten aufzudecken. Schließlich gelang es den französischen Ermittlern und Ermittlerinnen die Kommunikation von rund 60.000 EncroChat-Nutzer|innen mit Hilfe eines Trojaners ... weiter lesen