Infos zum Rechtsanwalt für Urheberrecht
Mit dem Urheberrecht wird das absolute und subjektive Recht auf den Schutz des geistigen Eigentums bezeichnet. Dies kann sowohl in ideeller als auch in materieller Hinsicht geschehen. Als objektives Recht umfasst es alle Rechtsnormen des Rechtssystems, die das Verhältnis zwischen dem Urheber sowie seiner Nachfolger klärt. Inhaber des Urheberrechtes kann sowohl eine einzelne Person sein oder eine Gruppe von mehreren Urhebern. Letzteres ist etwa bei künstlerischen Sammelwerken zu finden. Das Urheberrecht wird gestützt von dem Urheberrechtsgesetz, dem Wahrnehmungsgesetz und dem Verlagsgesetz.
Der Gegenstand des Urheberrechtes kann generell als Werk bezeichnet werden. Denn selbstverständlich kann es sich bei dem Werk um die verschiedensten Dinge handeln: einen Roman, ein Musikstück, ein Gemälde, aber auch eine Handelsmarke oder einen Werbeslogan. Alle Dinge, die aufgrund einer Idee, eines geistigen Gutes entstanden sind, fallen unter diese Rubrik. Das Urheberrecht wird nur für einen vorgegebenen Zeitraum gewährt. So erlischt es 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Somit ist es nach Beendigung der Schutzfrist ein „gemeinfreies“ Gut. Da in Deutschland vom einheitlichen Urheberrecht ausgegangen wird, ist es nur durch die Erbfolge übertragbar. Des Weiteren wird sich in diesem Recht mit Schadenansprüchen befasst, falls dem Urheberrecht zuwider gehandelt wird. Das bedeutet, dass der Urheber darüber verfügt, ob, wann, wie, wo, wie oft sein Werk veröffentlicht werden soll. Als Folge des Urheberrechtsanspruches hat der Urheber ein Anrecht auf Vergütung, wenn dieses veröffentlicht oder anderweitig kopiert und veräußert wird. Dies ist eine individuelle Vertragsabsprache bzw. hängt von dem Gegenstand ab.
Das Urheberrecht kann sich aufgrund der Verschachtelung schnell also Irrgarten für den Laien erweisen. Doch wer per Erbschaft das Urheberrecht an einem Werk erhält, der sollte sich, um seine Rechte voll ausschöpfen zu können, mit einem Rechtsanwalt für Urheberrecht zusammensetzen, damit dieser ihm die Situation hinreichend erklären kann. Des Weiteren ist es denkbar, einen Rechtsanwalt für Urheberrecht zu engagieren, wenn eine Erbengemeinschaft besteht, die sich nicht einig werden kann, was mit dem Erbgut geschehen soll. Dies kann leider schnell zu einem schwer beilegbaren Streit führen, welcher eventuell vor Gericht endet. Selbstverständlich ist ein Anwalt für Urheberrecht auch der richtige Ansprechpartner, wenn man sein eigenes Urheberrecht an einem Werk verletzt sieht. Gerade im Internet sind derartige Urheberrechtsverletzungen im Rahmen von kopierten Texten, Videos oder Bildern keine Seltenheit. Aufgrund der Verschiedenheit der Dinge, auf die ein Urheberrecht bestehen kann, ist ein weiterer Schwerpunkt des Anwaltes oft Medienrecht, Markenrecht sowie Wettbewerbsrecht. Ferner verfügen Anwälte für Urheberrecht zumeist auch über Fachkenntnisse in Rechtsgebieten wie beispielsweise Filmrecht, Presserecht, Musikrecht, Multimediarecht oder auch Künstlerrecht.