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Abmahnung APW "Fast and Furious 5" iAd. Universal Pictures

Urheberrecht

Autor: Rechtsanwaltskanzlei Rassi Warai - Kanzlei, verfasst am 28.10.2011 (215 Zugriffe)

Im Juli 2011 wird im Auftrage der Universal Pictures International Germany GmbH die Abmahnung APW "Fast and Furious 5" wegen Verletzungen an dem aktuellen Filmwerk "Fast and Furious 5" versandt. Für das Aussprechen der Abmahnung nimmt die Universal Pictures International Germany GmbH die Dienste der auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtschutzes tätigen Rechtsanwaltskanzlei APW aus Dortmund in Anspruch. Das Prozedere wurde schon im ersten Quartal 2011 im Hinblick auf andere Spielfilme, an denen die Universal Pictures International Germany GmbH die Rechte besitzt, vollzogen. Zunächst wird die Rechtsverletzung ermittelt, wobei die IP Adressdaten und die Uhrzeit, sowie der Filehashwert und das Werk in einem Ermittlungsdatensatz festgehalten werden. Sodann wird durch die Kanzlei APW ein Antrag auf Auskunftserteilung gegenüber dem zugrunde liegenden Telekommunikationsdienstleister gestellt. Nach Preisgabe der Adressdaten erhält dann der Internetanschlussinhaber, über dessen Anschluss die rechtswidrige Handlung an dem Film "Fast and Furious 5" vorgenommen wurde, eine Abmahnung, mit dem Ziel die Angelegenheit möglichst außergerichtlich beizulegen.

Der abmahnungsgegenständliche Film "Fast and Furious 5" ist erst im September 2011 im deutschen Fachhandel erhältlich. Der us-amerikanische Film baut auf den bislang vier vorherigen Teilen auf. "Fast and Furious 5" handelt von drei flüchtigen Verdächtigen, die in Rio de Janeiro einen letzten großen Diebstahl planen um für immer in die lang ersehnte Freiheit zu entkommen. Der in der Abmahnung dargelegte Film "Fast and Furious 5" wurde im Jahre 2010 in Brasilien, Puerto Rico, Los Angeles sowie Atlanta produziert.

Wer insoweit ohne Einverständnis oder Einwilligung der Universal Pictures International Germany GmbH diesen Film in so genannten Peer To Peer Tauschbörsen Anderen zum Download darbietet, begeht einen Urheberrechtsverstoß, da allein die Universal Pictures International Germany GmbH als Rechteinhaberin den Film "Fast and Furious 5" auf diese Art und Weise verwerten darf und darüber zu entscheiden hat, wem dieses Recht unter Umständen noch gebührt. Denn Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen in Deutschland für ihre Werke Schutz nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes. Zu geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören neben Sprachwerken, Werken der Musik, Werken der bildenden Künste auch Lichtbildwerke und Filmwerke.

Werden die Urheberrechte an einem Filmwerk verletzt, so sieht das Urheberrecht hierfür bestimmte zivilrechtliche und mitunter auch strafrechtliche Folgen vor. Die Rechtsverletzung an dem Filmwerk "Fast and Furious 5" bedingt insoweit zivilrechtliche Ansprüche der Universal Pictures International Germany GmbH nach § 97 UrhG gegen den Rechteverletzer, welche mit der Abmahnung der bevollmächtigten Rechtsanwälte der Universal Pictures International Germany GmbH - geltend gemacht werden. Im Rahmen der Abmahnung werden Unterlassungsansprüche und Auskunftsansprüche, sowie Zahlungsansprüche der Universal Pictures International Germany GmbH gegenüber dem Rechteverletzer, bzw. dem Anschlussinhaber, über dessen Internetanschluss die Rechtsverletzung an dem Filmwerk "Fast and Furious 5" ermittelt wurde.


Die Zahlungsansprüche werden in der Abmahnung APW "Fast and Furious 5" mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 450 € angegeben. Da die Abgabe, der der Abmahnung anliegenden Unterlassungserklärung von zahlreichen Gerichten als Schuldanerkenntnis angesehen wird, sollte von einer allzu voreiligen und unüberlegten Reaktion abgesehen werden. Denn schließlich beinhaltet die Unterlassungserklärung im Hinblick auf die Rechtsverletzung an dem Werk "Fast and Furious 5" regelmäßig ein Unterlassungsversprechen hinsichtlich des gesamten Filmrepertoires der Universal Pictures International Germany GmbH. ACHTUNG: Dennoch ist die Abmahnung im Hinblick auf die Verletzung an dem Film "Fast and Furious 5" unbedingt ernst zu nehmen und die darin gesetzten Fristen sind tunlichst zu beachten. Eine falsche Reaktion oder das Ignorieren der Abmahnung kann sich als zeit- und kostenintensiver Fehler erweisen.

Autor:
Rechtsanwalt, Mediator & Gütestelle Markus Rassi Warai
Viktoriastr. 36
32423 Minden
Tel: 0571 / 385 65 -72 (erreichbar Mo. bis Sa. von 8:00 bis 22:00 Uhr)


Autor:
Rechtsanwaltskanzlei Rassi Warai - Kanzlei, Viktoriastr. 36, 32423 Minden, Deutschland
Telefon: 0571 385 65 72, Telefax: 0571 385 65 76, E-Mail: ra@warai.de

Ratgeber von: Rechtsanwaltskanzlei Rassi Warai - Kanzlei

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