Abmahnung der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke: "Penthouse's Hardcore Latinas"
Autor: Jacob Metzler - Rechtsanwalt
Die Firma Penthouse Digital Media Produktion Inc. lässt, vertreten durch die Augsburger Anwaltskanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte, Urheberrechtsverletzungen an dem Film "Penthouse's Hardcore Latinas" verfolgen. Dieser Film wird über Internet-Tauschbörsen wie BitTorrent, Limewire, Emule etc. zum Download angeboten.
Die Nutzer einer Internet-Tauschbörse bieten den urheberrechtlich geschützten Film "Penthouse's Hardcore Latinas" beim Download zeitgleich auch einer unbestimmten Anzahl anderer "Tauschpartner" zum Download an. In dieser Handlung liegt die vorgeworfene unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG.
Deshalb fordert die Anwaltskanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte den Inhaber des Internetanschlusses auf, eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben sowie einen Pauschalbetrag zu zahlen.
Wir raten dringend davon ab, die Unterlassungserklärung zurückzusenden, weil diese vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Zudem besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen und einer empfindlichen Vertragsstrafe. Oftmals kann die Forderung insgesamt abgewehrt werden.
Die Abmahnung der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte sollte dennoch in jedem Fall ernst genommen werden und die angegebenen Fristen beachtet werden.
Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der Beantwortung von urheberrechtlichen Abmahnungen. Nehmen Sie kostenlos und unverbindlich Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gern.