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Abmahnung der Kanzlei Rasch aus Hamburg im Auftrag von Universal Music GmbH wegen Amy McDonald – A curious thing

Urheberrecht

Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt, verfasst am 12.07.2011 (134 Zugriffe)

Uns erreicht eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei

Kanzlei Rasch aus Hamburg

im Auftrag der

Universal Music GmbH

betreffend der Musikgruppe

Amy McDonald

und dem Musikalbum

A curious Thing.

Die Anwaltskanzlei Rasch fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadenersatz und Erstattung ihrer Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Rasch die Zahlung von zumindest 1200,- Euro-. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.

Der Umfang der von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte vorformulierten strafbewährten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich auf das komplette Repertoire des Musikverlages Universal. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5001,- Euro verpflichten.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind

und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren

zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5001,- Euro

und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

Diese Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen.Sie brauchen sich nur zu dem Verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind darüber hinaus durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

telefonisch (0431/3053719),

per Fax (0431 / 3053718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.

 


Autor:
Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt, Harmsstraße 86, 24114 Kiel, Deutschland
Telefon: 0431/3053719, Telefax: 0431/3053718, E-Mail: contact@ra-herrle.de

Ratgeber von: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt

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