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Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte Sherlock Holmes: Spiel im Schatten

Urheberrecht

Autor: Rechtsanwaltskanzlei Rassi Warai - Kanzlei, verfasst am 13.03.2012 (609 Zugriffe)

Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte spricht derzeit für das Medienunternehmen Warner Bros. Entertainment GmbH bei Rechtsverletzungen an dem  Filmwerk Sherlock Holmes: Spiel im Schatten des Regisseurs Guy Ritchie Abmahnungen aus.

Bei dem in der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte bezugsgegenständlichen Film Sherlock Holmes: Spiel im Schatten handelt es sich um ein us-amerikanischen Abenteuer-Krimi. Der Film (mit dem Originaltitel Sherlock Holmes: A Game Of Shadows) bildet die Fortsetzung des ersten im Jahre 2009 produzierten Sherlock Holmes Streifens, der ebenfalls unter der Regie von Guy Ritchie entstand und sich bereits einer großen Beliebtheit - auch beim deutschen Publikum - erfreute. Auch in dem aktuellen zweiten Teil werden die Hauptrollen von Robert Jr. Downey und Jude Law in Szene gesetzt.

Erst ab dem 04.05.2012 wird das Filmwerk Sherlock Holmes: Spiel im Schatten für den Einzelhandel in Deutschland freigegeben. Doch bereits kurz nach dem deutschen Kinostart im Dezember 2011 verbreitet sich das Filmwerk über das Internet und hier vor allem über so genannte Filesharing Portale.

Die Bedeutung dieses Umstandes liegt auf der Hand. Denn obwohl Sherlock Holmes: Spiel im Schatten, der derzeit Inhalt der aktuellen Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte ist, noch nicht für den deutschen Markt veröffentlicht wurde, sind die im Internet kursierende Downloadangebote des gleichwohl ohne eine entsprechende Einwilligung der Warner Bros. Entertainment GmbH rechtswidrig, wobei die Rechtswidrigkeit für jeden mündigen Internetnutzer als offensichtlich zu bezeichnen ist. Denn allein der Firma Warner Bros. Entertainment GmbH steht es als Rechteinhaberin im deutschen Vertriebsgebiet frei, darüber zu befinden, in welcher Art und Weiese eine Veröffentlichung des Films stattfindet. Selbstredend steht eine nicht lizenzgedeckte, kostenfreie Verbreitung des Films Sherlock Holmes: Spiel im Schatten in Filesharing Portalen dem Interesse der Warner Bros. Entertainment GmbH entgegen.

Denn diese Art der Veröffentlichung und Verbreitung des Films Sherlock Holmes: Spiel im Schatten, steht somit im erkennbaren Widerspruch zu den fiskalischen Interessen der Firma Warner Bros. Entertainment GmbH - schließlich will diese den Absatzerfolg an den Kinokassen, in der Videothek und im Vertrieb nicht gefährdet wissen. Dementsprechend hat die Warner Bros. Entertainment GmbH zum Schutze Ihrer Interessen die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte eingeschaltet.

Die Firma Warner Bros. Entertainment GmbH lässt daher bereits früh - d.h. schon vor der eigentlichen Verwertung des Films Sherlock Holmes: Spiel im Schatten über den deutschen Fachhandelsvertrieb, die Rechtsverstöße an dem Film im Internet ermitteln und zivilrechtlich - im Rahmen einer durch die beauftragte Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte ausgesprochenen Abmahnung - verfolgen. Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte ist eine auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes tätige Rechtsanwaltskanzlei, die bereits langjährige Erfahrung in der Tätigkeit für Unternehmen aus der Unterhaltungs- und Medienbranche besitzt. Auch das Medienunternehmen Warner Bros. Entertainment GmbH hat sich in der Vergangenheit bereits mehrfach der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte bedient, um Urheberrechtsverstöße an Filmwerken wie etwa „Zweiohrküken“ oder „Goehte!“ zu verfolgen. Wie auch bei der Abmahnung imZusammenhang mit dem aktuellen Film Sherlock Holmes: Spiel im Schatten, ging es in den zuvor von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte ausgesprochenen Abmahnungen, um Verletzungen im Internet an den urheberrechtlichen Verwertungsrechten der Warner Bros. Entertainment GmbH. Hierbei wurden insbesondere Verletzungshandlungen über so genannte Filesharing-Portale verfolgt.

Der Hintergrund ist folgender. Wenn ein Filmwerk, wie derzeit der aktuell abmahnungsgegenständliche Spielfilm Sherlock Holmes: Spiel im Schatten der Warner Bros. Entertainment GmbH im Internet über Tauschbörsen, wie beispielsweise Bittorrent, eMule, Bearshare, Vuze, LimeWire, Gtk-Gnutella, Phex, Shareaza, Sharelin oder Kazaa, geladen wird, so wird dieses Filmwerk auf Grund der besonderen Eigenschaft der eingesetzten Peer-To-Peer-Software dafür, dass das Filmwerk zeitgleich mit dem Download allen anderen Nutzern dieser Tauschbörse wiederrum zum Download bereitgestellt wird. Dieser Vorgang stellt ein abmahnfähiges öffentliches Zugänglichmachen im Hinblick auf eine urheberrechtlich geschützte Datei - wie z.B. jene, die den Film Sherlock Holmes: Spiel im Schatten beinhalten - dar, den die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte in ihren Abmahnschreiben verfolgt. Nach dem deutschen Urhebergesetz kann der Rechteinhaber von demjenigen, der das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, auf Beseitigung der Wiederholungsgefahr sowie der Beeinträchtigung in Anspruch genommen werden. Des Weiteren steht dem Rechteinhaber ein Anspruch auf Schadensersatz gegen denjenigen zu, der die Verletzungshandlung tatsächlich begangen hat.

Diesen Maßgeben folgend meldet die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte für die Firma Warner Bros. Entertainment GmbH bei einem Verstoß an dem Filmwerk Sherlock Holmes: Spiel im Schatten Unterlassungs- und Schadens-, sowie Aufwendungsersatzansprüche gegenüber dem Internetanschlussinhaber an, dessen IP Adresse im Zusammenhang mit der Verletzungshandlung an dem Filmwerk Sherlock Holmes: Spiel im Schatten ermittelt wurde, geltend. Aus den der Abmahnung in der Regel, zumindest jedoch auszugsweise, beigefügten Ermittlungsdatensätzen, kann der abgemahnte Anschlussinhaber selber leider nur wenig Rückschlüsse zugunsten einer Überprüfung der - seiner Verbindung zur im Ermittlungsdatensatz angegebenen Zeit des Verstoßes - zugewiesenen IP Adresse ziehen. Die in den Ermittlungsdatensätzen angegebene IP Adresse nimmt nämlich regelmäßig Bezug auf Verträge, denen die Vergabe einer dynamisch vergebenen IP Adresse zugrundeliegen. Dies bedeutet, dass die IP Adresse sich mit jeder Neueinwahl des Routers ins Internet ändert. Verträge über die Vergabe einer statischen IP Adresse werden zumeist nur gegen Aufpreis geschlossen und richten sich in erster Linie an Unternehmen, die z.B. einen eigenen Webserver unterhalten oder einen VPN Zugang für die Mitarbeiter des Unternehmens vorhalten. Dementsprechend selten werden mit Endverbrauchern Verträge über die Vergabe einer statischen IP Adresse geschlossen.

Kommt es zu einer Abmahnung, wird folgendes verlangt. Mit der Abmahnung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte zum einen die Unterlassung des abgemahnten Verhaltens und macht darüber hinaus Schadensersatzansprüche und den Ersatz von Rechtsanwaltskosten geltend. Zwar mag die Forderung über einen pauschalierten Betrag in Höhe von 956,00 Euro für viele Empfänger eines solchen Schreibens zunächst vorrangig von Interesse sein, jedoch sollte keinesfalls übersehen werden, dass die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte daneben auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert. Hinsichtlich der von der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte der Abmahnung beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung ist zu beachten, dass die Abgabe dieser Erklärung in unabgeänderter Form, von vielen deutschen Gerichten, als Schuldanerkenntnis gewertet wird. Insoweit kann nicht angeraten werden, diese vorformulierte Unterlassungserklärung unüberlegt zu unterzeichnen. Vielmehr sollte die Unterlassungserklärung durch einen auf dem Gebiet des Filesharing erfahrenden Rechtsanwalt abgeändert werden.

Ungeachtet des in der Abmahnung dargelegten Vergleichsangebots, sollte der Empfänger einer solchen Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte in jedem Fall die mit der Abmahnung im Hinblick auf einen Rechtsverstoß an dem Filmwerk Sherlock Holmes: Spiel im Schatten gesetzten Fristen beachten. Ein Ignorieren der im Namen der Firma Warner Bros. Entertainment GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer ausgesprochenen Abmahnung Sherlock Holmes: Spiel im Schatten kann sich sonst im Nachhinein als äußerst zeit- und kostenintensiver Fehler herausstellen.

Verfasser des Fachartikels:

Rechtsanwalt, Mediator & Gütestelle Rassi Warai

Viktoriastr. 36

32423 Minden

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Autor:
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Ratgeber von: Rechtsanwaltskanzlei Rassi Warai - Kanzlei

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