Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen in Musiktauschbörsen (Filesharing) sind bereits seit Jahren ein Massenphänomen, das aber nicht nur, wie die Abmahner selbst annehmen, tatsächliche Verletzer von Urheberrechtsverletzungen trifft, sondern überwiegend unbeteiligte und "ahnungslose" Internetnutzer, denen das System von Tauschbörsen (Torrent-Programmen) völlig unbekannt ist, ins Visier nimmt.
Schon allein die Ermittlung der den Abmahnungen zugrunde liegenden Nutzerdaten ist dabei wenig nachvollziehbar. Wie genau die jeweiligen IP-Adressen im Einzelnen ermittelt werden, wird wohl ein Geheimnis der abmahnenden Rechtsanwaltskanzleien bleiben.
Darüber hinaus wird in den vorgeschalteten gerichtlichen Auskunftsverfahren gegen den jeweiligen Provider keinesfalls die konkrete Urheberrechtsverletzung tatsächlich geprüft, wie es die Abmahner so gern suggerieren.
Falls Sie also zu den Adressaten einer solchen Abmahnung gehören sollten, lassen Sie diese besser auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen und unternehmen Sie keine voreiligen Schritte. Folgendes Sollten Sie dabei vor allem beachten:
Ich stehe Ihnen diesbezüglich gern mit Rat und Tat zur Seite. Bundesweite Vertretung ist ohne Probleme möglich.
Rechtsanwalt Sebastian Iben
Äußere Laufer Gasse 9-11
90403 Nürnberg
Tel.: 0911/27866646
Abmahnungsnotruf: 0176/32848499