Das Erbrecht der einzelnen Bundestaaten der USA wird vom Grundsatz der Testierfreiheit beherrscht und kennt (mit Ausnahme von Lousiana) keinen Pflichtteil im Sinne des Deutschen Rechts. Werden Kinder und Ehegatte im Testament nicht bedacht, so müssen sie – auch wenn das Testament wirksam ist und nicht angefochten werden kann - aber nicht unbedingt leer ausgehen. Der Artikel gibt einen Überblick über die Rechte von Kindern und Ehegatten bei einem Erbfall in den USA.
Unterhaltsansprüche („family allowances“)
In den meisten Bundestaaten, z.B. Kalifornien (siehe 6540 CPC Kalifornien) oder Florida (732.403 Florida Statutes) haben der Ehegatte und die überlebenden minderjährigen Kinder unter bestimmten Bedingungen Unterhaltsansprüche („family allowances“) gegen den Nachlass.
Nutzung des Hausrats („homestead“)
Der überlebende Ehegatte hat nach dem Recht vieler Bundestaaten einen Anspruch auf die lebenslange Nutzung der Ehewohnung und des zugehörigen Inventars („homestead“).
Wahlteil des Ehegatten („Elective Share“)
In den meisten Bundestaaten kann der Ehegatte einen Anteil am Nachlass als „Wahlanteil“ ( „elective share") verlangen, vgl. z.B. 732.201 ff. Florida Statutes. Der Anspruch ist in den Bundesstaaten unterschiedlich ausgestaltet, so wird z.B. in manchen Bundestaaten eine gewisse der Dauer der Ehe voraus. Außerdem ist die Berechnung kompliziert, da nicht alle Vermögensgegenstände des Erblassers bei der Berechnung zu berücksichtigen sind.
Gemeinschaftlicher Erwerb von Eigentum in der Ehe („Community Property“)
Nach dem Recht vieler amerikanischer Bundestaaten (z.B. Kalifornien, Washington, Texas) erwerben Ehegatten Eigentum während der Ehe als gemeinschaftliches Vermögen (sog. „communitiy property"). Dies gilt sogar dann, wenn formal nur ein Ehegatte als Eigentümer ausgewiesen ist. Im Erbfall erhält der überlebende Ehegatte vorab ½ des ungeteilten gemeinschaftlichen Vermögens.
Übergehen eines nicht geborenen Kindes („Pretermitted Heir“)
Für den Fall, dass ein Kind des Erblassers nicht ausdrücklich enterbt wird, sieht das Recht der meisten Bundesstaaten, z.B. Florida (732.302 Florida Statutes „Pretermitted children“), vor dass das Kind dennoch einen Anteil erhält. Das gleiche gilt oft für den Ehegatten (732.301 Florida Statutes „Pretermitted spouse“).