SCHADENSERSATZ UND SCHMERZENSGELD
Arztfehler: Querschnittsgelähmte Frau erhält 220.000 € Schmerzensgeld
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Ein Arzt aus Ostwestfalen muss einer 42 Jahre alten Frau aus dem Bezirk des Landgerichts Bielefeld ein Schmerzensgeld in Höhe von 220.000 € zahlen. Das hat heute das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit eine Berufung des Arztes gegen ein Urteil des Landgerichts Bielefeld zurück gewiesen. Der Arzt hatte die Frau nach chronischen Rückenbeschwerden und einem kleinen Bandscheibenvorfall operiert. Unmittelbar nach der Operation litt die Frau an einer Querschnittslähmung. Der gerichtlich beauftragte Sachverständige hat festgestellt, dass die Operation ohne Ausschöpfung weiterer konservativer Behandlungsmethoden und entsprechender ausführlicher Aufklärung der Patientin nicht veranlasst gewesen sei. Auch die Durchführung der Operation sei teilweise zu beanstanden gewesen. Die Erfolgsaussichten der mit hohen Risiken versehenen Operation habe im unteren einstelligen Prozentbereich gelegen.
Neben dem Schmerzensgeld wurden der Frau noch rund 12.000 € für verletzungsbedingte Mehraufwendungen (Haushaltsführungsschaden) für einen Zeitraum von 2 Jahren zugesprochen. Darüber hinaus hat das Gericht bestätigt, dass der Arzt verpflichtet ist, der Klägerin sämtlichen weiteren entstandenen materiellen und zukünftigen materiellen als auch immateriellen Schaden (Schmerzensgeld) aus der Operation zu ersetzen, soweit Ersatzansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger übergegangen sind.
Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.
OLG Hamm Urteil vom 07.07.2004, Aktenz.: 3 U 264/03