MARKENRECHT
Auch eine Marke, die als solche nicht gleich erkennbar ist, kann Sie teuer zu stehen kommen.
Autor: Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz Katrin Freihof - Rechtsanwältin
Nicht jede Marke ist auf den ersten Blick als solche erkennbar. Beispielsweise ist vielen nicht bewusst, dass nicht nur Coca-Cola eine Wortmarke darstellt, sondern dass auch die besondere Flaschenform der 0,2 Liter Coca-Cola Konturflasche als Marke geschützt ist. Neben Formmarken werden auch eingetragene Farbmarken häufig übersehen. So steht die Farbe rot (HKS 13) in einem genau abgegrenzten Bereich des Finanzwesens der ausschließlichen Nutzung des Deutschen Sparkassen- und Giroverband e.V. zu. Infolgedessen können z.B. Entscheidungen hinsichtlich der Farbwahl einer Internetpräsenz ein teures Nachspiel haben.
Sollte eine Markenrechtsverletzung festgestellt werden, so folgt meistens eine Abmahnung und auch eine einstweilige Verfügung wird schnell bei Gericht beantragt. Sowohl die Rechtsanwalts – als auch die Gerichtsgebühren werden nach dem zugrunde liegenden Streitwert bemessen. Grundsätzlich orientiert sich die Höhe des Streitwerts an dem wirtschaftlichen Interesse des Markeninhabers (LG München I, Beschl. v. 29.07.11, Az. 33 O 2054/11).Mittlerweile hat sich ein Regelstreitwert in Höhe von 50.000,- Euro herausgebildet (so auch LG Düsseldorf Beschluss vom 06.03.2013, Az 37 O 110/129). Bei bekannten Marken wie beispielsweise im Rechtsstreit Haribo gegen Lindt Sprüngli geht es sogar um Streitwerte in Millionenhöhe (LG Köln, Entscheidung vom 18.12.2012, Az. 33 O 803/11). Als Konsequenz befinden sich die Kosten, welche bereits einer geringfügigen Markenrechtsverletzung folgen, im dreistelligen Bereich.
Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen vor der Nutzung eines Produkts und dessen Präsentation eine Markenrecherche durchzuführen. Gern stehen wir Ihnen dabei zur Seite.
Fazit: Hohe Kosten können durch eine vorherige Markenrecherche vermieden werden.