AUSLäNDERRECHT
Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina
Autor: Rechtsanwalt Alma Prnjavorac - Rechtsanwältin
Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina
Das Verfahren zur Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina
Die Person, die auf die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina verzichtet, macht eine Aussage über die Ausbürgerung – persönlich oder durch einen Bevollmächtigten – auf einem vorbereiteten Formular beim Ministerium für zivile Angelegenheiten Bosnien und Herzegowinas in Sarajevo. Mithilfe eines Anwalts kann die Prozedur der Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina auch ohne eine Anreise nach Bosnien und Herzegowina durchgeführt werden.
Der Aussage über die Ausbürgerung sind beizufügen:
- Der Nachweis über den Besitz einer Staatsangehörigkeit eines anderen Staats (Staatsangehörigkeitsnachweis), oder der Nachweis, dass ihm der Erwerb der Staatsangehörigkeit eines anderen Staats zugesichert ist (Einbürgerungszusage).
- Die Wohnmeldebestätigung aus dem Ausland.
Es ist erforderlich, die angegebenen Unterlagen in eine Amtssprache von Bosnien und Herzegowina bei einem beeidigten Gerichtsdolmetscher in Bosnien und Herzegowina oder im Ausland zu übersetzen – beglaubigt von der zuständigen Behörde; ferner ist eine eventuelle Vollmacht, die im Ausland ausgestellt wird, von der diplomatisch-konsularischen Vertretung oder beim Notar zu beglaubigen.
- Der Auszug aus dem Geburtsregister in Bosnien und Herzegowina – die Geburtsurkunde.
- Der Staatsangehörigkeitsnachweis von Bosnien Herzegowina (nicht älter als 6 Monate).
- Die Heiratsurkunde (falls verheiratet).
Es ist erforderlich, dass die Geburtsurkunde und die Heiratsurkunde die neusten, ins Register eingetragenen Daten enthalten.
- Das Urteil über die Ehescheidung (für Personen, deren Ehe durch eine Scheidung endete).
- Eine beglaubigte Kopie des Reisepasses von Bosnien und Herzegowina (die Seite mit dem Foto ist von der zuständigen diplomatisch-konsularischen Vertretung, vom Notar oder seitens der zuständigen Behörde in Bosnien und Herzegowina zu beglaubigen) oder eine Bescheinigung über den Nichtbesitz eines Reisepasses.
- Einen gültigen, in Bosnien und Herzegowina ausgestellten Personalausweis oder eine Bescheinigung über den Nichtbesitz eines Personalausweises.
- Den Einzahlungsschein in Höhe von 200 KM für die Personen, die im Besitz einer Staatsangehörigkeit der Staaten der ehemaligen Sozialistisch Föderativen Republik Jugoslawien sind bzw. dabei sind, eine zu erwerben. Für die Personen, die im Besitz einer Staatsangehörigkeit anderer Staaten sind bzw. dabei sind, eine zu erwerben, ist ein Einzahlungsschein in Höhe von 800 KM (422 EUR) als Verwaltungsgebühr pro Fall vorzulegen.
Die Zahlungsweise wird während der Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina näher erklärt.
Die Ausbürgerung eines minderjährigen Kindes aus Bosnien und Herzegowina kann nur auf Antrag beider Eltern stattfinden, deren bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit durch Ausbürgerung zu bestehen aufgehört hat, oder auf Antrag eines Elternteils, dessen bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit bei Zustimmung des anderen Elternteils, der ein Staatsbürger von Bosnien und Herzegowina ist, durch die Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina zu bestehen aufgehört hat, oder auf Antrag eines Elternteils, dessen bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit durch die Ausbürgerung zu bestehen aufgehört hat, dabei aber der andere Elternteil tot ist oder er das Sorgerecht verloren hat, oder ein Ausländer bzw. ein Staatenloser ist. Wenn das Kind älter als 14 Jahre ist, ist auch seine Zustimmung erforderlich. Diese Aussagen werden in das unterzeichnete Protokoll des Ministeriums für zivile Angelegenheiten Bosnien-Herzegowinas oder der diplomatisch-konsularischen Vertretung gegeben; oder sie werden bei einem Notar oder in einer diplomatisch-konsularischen Vertretung beglaubigt – die Aussagen werden dann dem Ausbürgerungsantrag beigelegt.
Wenn der andere Elternteil ein Ausländer ist, wird für ihn ein Nachweis des anderen Staats über die Staatsangehörigkeit hinzugefügt. Und wenn der andere Elternteil verstorben ist, wird für ihn ein Auszug aus dem Sterberegister hinzugefügt. Wenn einem Elternteil das Sorgerecht entzogen wurde, wird die Entscheidung des zuständigen Gerichts über den Entzug des Sorgerechts hinzugefügt. Es genügt nicht, wenn mit Urteil über die Ehescheidung die Kinderbetreuung und das Sorgerecht einem Elternteil zugesprochen wurden.
Besondere Anmerkungen:
- Alle Personen, die aus Bosnien und Herzegowina ausgebürgert werden, müssen eine bestimmte Identifikationsnummer haben.
- Bei Personen, die durch Eheschließung oder aus anderen Gründen ihren Nachnamen oder andere relevanten Daten geändert haben, müssen diese Änderungen in der Geburtsurkunde und im Staatsangehörigkeitsnachweis aufgeführt werden.
- In Fällen der Ausbürgerung durch die diplomatisch-konsularische Vertretung muss im Begleitdokument eine auf den Gegenstand der Ausbürgerung bezogene Aktenaufschreibung vorhanden sein.
Die Anwaltskanzlei Prnjavorac verfügt über eine zwanzigjährige Erfahrung in den mit der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina verbundenen Angelegenheiten, und besonders im Bereich der Prozedur der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina, dem Prozedere des Erwerbs der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina, sowie in anderen Fachangelegenheiten, die sich auf die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina beziehen. Außer dem Angeführten vertreten wir Klienten in Bosnien und Herzegowina vor Gericht, sofern ihnen die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina entzogen wurde.
Das Anwaltsbüro Prnjavorac führt das komplette Verfahren der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina bei dem Ministerium für zivile Angelegenheiten, Abteilung für Staatsangehörigkeit und Reisedokumente, durch – ohne dass die Anwesenheit des Klienten in Bosnien und Herzegowina erforderlich ist. Ebenfalls erwirkt das Büro die gesamte erforderliche Dokumentation bei den zuständigen Körperschaften von Bosnien und Herzegowina, ohne dass die Anwesenheit des Klienten in Bosnien und Herzegowina erforderlich ist. Für die Prozedur der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina ist weder ein gültiges Reisedokument von Bosnien und Herzegowina noch ein gültiger Personalausweis von Bosnien und Herzegowina erforderlich. Die Prozedur des Verzichts auf die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina führen wir in ausgesprochen kurzer Zeit durch.
Wir wollen Ihnen helfen.
Rechtsanwalt Prnjavorac
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