VERKEHRSRECHT
Bestrafter Taxifahrer muss Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung abgeben
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Mainz (jur). Ein mehrfach strafrechtlich verurteilter Taxifahrer darf keine Fahrgäste mehr befördern. Das zwischen Taxifahrern und ihren Fahrgästen bestehende „besondere Vertrauensverhältnis“ sei nicht mehr gewahrt, wie das Verwaltungsgericht Trier mit zwei am Donnerstag, 7. Januar 2016, bekanntgegebenen Beschlüssen vom 5. Januar 2016 entschied (Az.: 3 L 1527/15.MZ und 3 L 1528/15.MZ).
Danach muss ein Mann seine Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung abgeben, der seit 2009 in Mainz als Taxifahrer arbeitet. Er war wegen Beleidigung, Verstoß gegen das Waffengesetz und zuletzt wegen Wohnungseinbrüchen und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden.
Nach dem letzten Urteil widerrief die Stadt Mainz die Taxikonzession des Mannes und entzog ihm seine Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung mit sofortiger Wirkung. Gegen beides klagte der Taxifahrer.
Das Verwaltungsgericht Trier lehnte nun zunächst seine Eilanträge auf vorläufigen Rechtsschutz ab. Der Taxifahrer biete nicht mehr die für seinen Beruf „notwendige persönliche Zuverlässigkeit“. Zwischen Taxifahrern und ihren Fahrgästen bestehe ein „besonderes Vertrauensverhältnis“. Dies sei hier nicht mehr gewährleistet.
Das ergebe sich insbesondere aus der letzten Verurteilung. Danach habe der Taxifahrer im Zuge eines Streits einen Kunden so getreten, dass dieser stürzte und sich schwer verletzte. Es bestehe der Grund zur Sorge, dass der Taxifahrer auch künftig in „Konfliktlagen“ nicht angemessen reagiere, betonten die Mainzer Richter.
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