VERKEHRSRECHT
Betrunkener Fahrer - Beifahrer haftet bei Unfall mit
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Berlin (DAV). Wer sich zu einem betrunkenen Fahrer ins Auto setzt gefährdet nicht nur Leib und Leben, sondern auch den eigenen Geldbeutel. Das Oberlandesgericht Celle ließ einen Beifahrer die Hälfte der Unfall- und Folgekosten übernehmen. Auf das Urteil vom 10. Februar 2005 weist die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin hin (Az.: 14 U 132/04).
Zwei Freunde hatten vor dem nachmittäglichen Bierkonsum bestimmt, dass abends einer das Auto fahren sollte. Der andere würde zu diesem Zeitpunkt schon zu viel getrunken haben. Der Auserkorene übernahm auch zunächst das Steuer, später kam es jedoch entgegen der Absprache zu einem Fahrerwechsel. Der Fahrer hatte einen Blutalkoholkonzentrationswert von 1, 87 Promille und verursachte einen Unfall. Dabei wurde der Beifahrer schwer verletzt. Dieser sah sich selbst weniger schuldig an dem Unfall, und verlangte 2/3 seiner Kosten in Folge des Unfalls von dem Fahrer ersetzt. Als der Fahrer jegliche Zahlungen verweigerte, zog der Geschädigte vor Gericht.
Die Richter hielten Beifahrer und Fahrer jedoch für gleichermaßen schuldig. Im Regelfall werde zwar das Verschulden des alkoholisierten Fahrers an dem Unfall höher bewertet, hier würde jedoch ein Sonderfall vorliegen. Die durchaus vernünftige Absprache sei vom dem Beifahrer nicht befolgt worden, dies belaste ihn erheblich. Der Fahrer hatte sich auch strafbar gemacht, denn mit einem Blutalkoholgehalt über 1,1 Promille darf niemand mehr ans Steuer. Also legte das Gericht eine hälftige Verteilung der Kosten fest. Der Fahrer musste über 43.000 Euro an den Kläger zahlen. Auch die Verfahrenskosten mussten die Parteien jeweils hälftig übernehmen.
Lassen Sie sich als Unfallbeteiligter in jedem Fall anwaltlich beraten. Nur so können Sie ihre Chancen in einem Prozess abschätzen, denn schon die Verfahrenskosten können erheblich zu Buche schlagen.
Quelle: Versierte Anwältinnen und Anwälte in ihrer Nähe benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (0,12 ? pro Minute)