Herr Anis Mohamed Ferchichi (alias Rapper) lässt wiederholt durch die Anwaltskanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte aus Linden Urheberrechtsverstöße an dem Tonträger "Bushido Fackeln im Wind" verfolgen. Das Musikwerk "Bushido Fackeln im Wind" ist bereits im Juni 2010 in den Musikfachvertrieb gelangt.
Die Abmahnung mit dem Vorwurf eines Verstoßes an dem Musikwerk "Bushido Fackeln im Wind" des Interpreten Bushido beinhaltet ebenso, wie das von einigen jüngeren Abmahnschreiben im August 2010 erfasste Werk Fler - Das alles ist Deutschland der ersguterjunge GmbH nicht selten einen Hinweis darauf, dass das Musikwerk Inhalt eines German Top 100 Single Charts Container gewesen sei. Die German Top 100 Single Charts Container werden wöchentlich in Peer To Peer Tauschbörsen wie etwa Bittorrent, eDonkey oder Gnutella im Internet zum Download angeboten.
Wer als Teilnehmer einer Peer To Peer Tauschbörse einen German Top 100 Single Charts Container auf die Festplatte des eigenen Computers lädt, hält diesen regelmäßig zur selben Zeit auch anderen Tauschbörsenteilusern zum Download bereit. Dieses Vorhalten stellt ein öffentliches Zugänglichmachen des German Top 100 Single Charts Containers mitsamt der von ihm enthaltenen Musikwerken dar, welches ohne ein entsprechendes Einverständnis des Herrn Ferchichi (Bushido) als Verstoß im Sinne der Vorschrift des § 97 UrhG anzusehen ist. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der geladene German Top 100 Single Charts Container das Musikwerk "Bushido Fackeln im Wind" beinhaltet.
Der Inhaber eines Internetanschlusses, der eine Abmahnung der Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte aufgrund eines Verstoßes gegen das Urheberrecht an dem Musikstück Bushido - Fackeln im Wind als Bestandteil eines German Top 100 Single Charts Containers erhält, sollte in keinem Fall vorschnell die dem Abmahnschreiben anliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Schließlich wird in der Abgabe der der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung nicht selten ein Schuldanerkenntnis gesehen. Die Einholung einer fachkundigen Rechtsberatung im Falle des Vorwurfes des öffentlichen Zugänglichmachens einer Compilation, wie beispielsweise den German Top 100 Single Charts empfiehlt sich aus dem Aspekt der potentiellen Verfolgung aufgrund eines urheberrechtlichen Verstoßes an weiteren in dem Container enthaltenen geschützten Musikwerken anderer Rechteinhaber.
In jedem Fall sollte die Abmahnung der Anwaltskanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte mit dem Vorwurf der Verletzung der Rechte an dem Tonträger "Bushido Fackeln in Wind" ernst genommen werden und die in der Abmahnung dargelegten Fristvorgaben beachtet werden. Das eigene Rechtsempfinden eines Anschlussinhabers mag nicht selten ein Grund dafür sein, der Abmahnung nicht mit der notwendigen Aufmerksamkeit zu begegnen. Der Abmahnung keine Beachtung zu schenken, kann sich letztlich als zeit- und kostenintensiver Fehler erweisen.
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