KOMMUNALRECHT
Einwohnerzahlen der Kommunen in Bayern rechtmäßig ermittelt
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Regensburg (jur). Das Land Bayern durfte die Einwohnerzahl seiner Kommunen auf der Grundlage des Zensus 2011 festsetzen. Die Hochrechnung von Stichproben beruhe auf wissenschaftlich anerkannten statistischen Methoden, urteilte am Donnerstag, 6. August 2015, das Verwaltungsgericht Regensburg (Az.: RO 5 K 13.2149). Es wies damit eine Musterklage der Stadt Amberg ab.
Insgesamt klagen 54 Kommunen gegen die Zensusergebnisse. Die Klage der Stadt Amberg wird als Musterverfahren geführt und dürfte daher in die nächste Instanz gehen.
Das bayerische Landesamt für Statistik hatte die Einwohnerzahl Ambergs zum Stichtag 9. Mai 2011 auf 41.938 festgesetzt. Die Stadt meint, auf der Basis der Volkszählung 1987 ergebe sich eine Einwohnerzahl von 43.529.
Der Zensus 2011 war die erste Erhebung der Bevölkerung nach der Wiedervereinigung. Um den Aufwand zu begrenzen, wurden bei der „kleinen Volkszählung“ nur Stichproben der Haushalte erfasst und die Ergebnisse hochgerechnet. Teilweise wurden auch ergänzend die Melderegister herangezogen. Nur Wohnheime, Gefängnisse und ähnliche „Sonderanschriften“ wurden komplett erfasst.
Das Verwaltungsgericht Regensburg hat dieses Verfahren nun als zulässig und rechtmäßig bestätigt. Es beruhe auf „wissenschaftlichen Standards“, die auch eingehalten worden seien. Zudem gewährleiste es eine bundesweit einheitliche Zählweise.
Wegen grundsätzlicher Bedeutung ließ das Verwaltungsgericht aber die Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München zu.
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