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Empfehlungen der Länderfinanzminister: Ende der Cash-GmbH?

Steuerrecht

Autor: Rechtsanwalt Jan-Hendrik Frank - Rechtsanwalt, verfasst am 09.07.2012 (447 Zugriffe)

Die Länderfinanzminister haben im Bundesrat in ihren „Empfehlungen“ für das Jahressteuergesetz 2013 einen Vorschlag zur Reglung der „Cash-GmbH“ gemacht. Dieses bei einigen Beratern beliebt Modell bezweckt, die Erbschafts- und Schenkungssteuer zu umgehen. Hierzu werden Forderungen gegen Banken in eine GmbH eingebracht. Da solche Forderungen kein Verwaltungsvermögen sind, kann nach dem Wortlaut des Gesetzes die Privilegierung von Betriebsvermögen gewährt werden. In aller Regel wird dieser Gestaltung allerdings als Steuerumgehung die Anerkennung zu versagen sein.

Nach den „Empfehlungen“ für das Jahressteuergesetz 2013 soll § 13b Abs. 2 Satz 2 Nummer 4 wird wie folgt gefasst:

"4. Wertpapiere sowie vergleichbare Forderungen, Zahlungsmittel, Sichteinlagen, Bankguthaben und andere Forderungen, soweit deren Wert nicht geringfügig ist. Davon ist auszugehen, wenn deren Wert insgesamt 10 Prozent des nach § 203 des Bewertungsgesetzes kapitalisierten Jahresertrags (§ 201 Absatz 2 Satz 4 des Bewertungsgesetzes), oder hilfsweise des gemeinen Werts im Sinne des § 11 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 2 des Bewertungsgesetzes, mindestens des Substanzwerts (§ 11 Absatz 2 Satz 3 des Bewertungsgesetzes) nicht übersteigt. Hierzu gehören auch Forderungen, die aus der Veräußerung von Verwaltungsvermögen stammen. Forderungen aus der eigentlichen Unternehmenstätigkeit bilden kein Verwaltungsvermögen. Hierzu gehören beispielsweise Forderungen aus

Lieferungen und Leistungen. (…)“.

Interessant ist an dem Vorschlag, dass gewisse Forderungen auch weiterhin nicht „Verwaltungsvermögen“ sind.

Wir erwarten, dass der Bundestag den Vorschlag aufgreift und bei der wohl anstehenden "Reform der Reform" des Erbschafts- und Schenkungsteuergesetzes berücksichtigen wird. Die derzeitige Regelung über die Privilegierung von Betriebsvermögen wird von Vielen als nicht verfassungskonform angesehen. Der wissenschaftliche Beirat des BMF hat kürzlich die Aufhebung der Verschonungsregelungen empfohlen. Die SPD und Grünen beabsichtigen außerdem im Falle eines Wahlsiegs das Aufkommen aus der Erbschafts- und Schenkungsteuer zu erhöhen.


Autor:
Rechtsanwalt Jan-Hendrik Frank - Rechtsanwalt, Potsdamer Platz 11, 10785 Berlin, Deutschland
Telefon: +49 (0) 30 - 887 123 81, Telefax: +49 (0) 30- 920 372 321, E-Mail: frank@wf-inter.com

Ratgeber von: Rechtsanwalt Jan-Hendrik Frank - Rechtsanwalt

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