VERKEHRSRECHT
Falsche Angaben bei der Polizei: Kasko-Versicherungsschutz in Gefahr
Experten-Branchenbuch.de,
zuletzt bearbeitet am:
SAARBRÜCKEN (DAV). Wer bei der Polizei falsche Angaben zu einem Unfall macht, setzt auch den Schutz durch seine Kasko-Versicherung aufs Spiel. Darauf haben die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) aufmerksam gemacht. Sie verwiesen auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Saarbrücken.
In dem entschiedenen Fall hatte ein Mann eine Kollision verursacht. Bei der Unfallaufnahme gab seine Lebensgefährtin aus Rücksicht auf das Flensburger Punkte-Konto ihres Freundes an, sie sei gefahren. Eine Blutprobe bei ihr ergab 1,1 Promille. Bei dem Mann rochen die Beamten ebenfalls Alkohol, verzichteten aber auf weitere Maßnahmen, weil er ja angeblich nicht am Steuer gesessen hatte. Gegenüber seiner Kasko-Versicherung bezeichnete sich der Mann dann im Unfall-Meldeformular wahrheitsgemäß selbst als Fahrer.
Die Saarbrücker Richter entschieden dennoch, die Versicherungsgesellschaft sei von ihrer Einstandspflicht befreit, weil ihr Versicherungsnehmer eine Aufklärungsobliegenheit verletzt habe. ?Falschangaben zur Person des Fahrers berühren in der Regel das Aufklärungsinteresse des Versicherers. weil sie die Ermittlungsbehörden von Feststellungen zur Blutalkoholkonzentration des tatsächlichen Fahrers abhalten können?, hieß es in dem Urteil. Hier habe der klagende Fahrer dadurch, dass er sich nicht als Verursacher zu erkennen gab, Feststellungen zur Frage vereitelt, ob der Unfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde, was die Versicherung ebenfalls von ihrer Leistungspflicht befreit. Durch die Falschangabe führte der Rechtsstreit dann allerdings zu dem selben Ergebnis.
Landgericht Saarbrücken
Urteil vom 1. Oktober 2001
Aktenzeichen: 12 O 184/01
Quelle: Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein
Weitere Informationen zu diesem Thema:Urteile zum Verkehrsrecht finden Sie in unserer UrteilsdatenbankRechtsanwälte und Detektive zum Thema Verkehrsrecht finden Sie in unserem Experten-Branchenbuch.deBücher zum Verkehrsrecht finden Sie in unserem Buchshop