WIRTSCHAFTSRECHT
Firmengründung in Polen
Autor: Adwokat Robert Majchrzak - Adwokat
Der polnischen Markt wird immer mehr interessant für die ausländischen Unternehmer. Wie kann man denn die Wirtschaftliche Tätigkeit oder sogar Produktion in Polen führen ? Dies ist nicht schwieriger als in Deutschland.
Die meist gewählte Form ist eine polnische GmbH also eine sp. z o.o. Zur Eröffnung ist es gut, eine fachliche Hilfe zu haben, denn es müssen viele Formalitäten beachtet werden, ohne die und das polnische Handelsregister die Firma nicht eintragen wird. Das Minimale Stammkapital beträgt 5.000 PLN also ca. 1.250 Euro. Die polnische GmbH kann auch durch eine Person gegründet werden. Dies ist zwar mehr umständlich, aber es ist möglich. Zur GmbH Gründung benötigen wir natürlich einen Gesellschaftsvertrag. Dieser muss beim einen polnischen Notar unterzeichnet werden. Zusammen mit der Unterzeichnung des Vertrages sollte man auch den Vorstand der Gesellschaft auswählen, der die polnische GmbH in den weiteren Schritten vertreten wird. Die Vorstandsmitglieder müssen Ihre Adresse im Auslad dem Handelsregistergericht angeben und zusätzlich ein Unterschriftsmuster beim Gericht einreichen. Die Kosten – beim Stammkapital von 5.000 PLN – betragen ca. 700 PLN, also ca. 175 Euro brutto. Nach der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags entsteht die polnische GmbH in Organisation. Diese sollte so dann sich Räumlichkeiten suchen in denen der Sitz der Gesellschaft sein wird. Hier wird häufig ein Pacht oder Mietvertrag abgeschlossen. Wenn dies erledigt ist, kann man mit der Eintragung beim Handelsregister beginnen. Die Gerichtskosten der Eintragung der Gesellschaft in das polnische Handelsregister betragen derzeit 600 PLN also ca. 150 Euro.
Dies sind die allgemeinen Regeln einer Firmengründung (GmbH Gründung) in Polen. Man muss es beachten, dass der Gesellschaftsvertrag viele Abweichungen vom Staatsvertrag haben kann. Hier wird jeder Vertrag direkt auf die Wünsche des Kunden zugeschnitten.
Unsere Kanzlei gründet Jährlich mehrere polnische GmbH’s für unsere ausländischen Kunden. Wir bieten eine komplexe Beratung und Betreuung an, in der uns auch unsere Partner Steuerberaterkanzlei (deutsch und englischsprechend) unterstützt, die dann unsere Kunden auch Buchhalterisch unterstützt.
Adwokat Robert Majchrzak