Führerscheinrückgabe nur bei „stabiler Verhaltensänderung
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Saarlouis (jur). Drogenkonsumenten, denen ihr Führerschein abgenommen wurde, können die Fahrerlaubnis nicht nach einem Jahr automatisch zurückverlangen. Notwendig ist eine „stabile Verhaltensänderung", heißt es in einem jetzt schriftlich veröffentlichten Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Saarlouis vom 1. August 2012 (Az.: 10 L 657/12).
Beim Kläger waren im Juli 2011 Amphetamine im Blut festgestellt worden. Dies ist eine illegale, synthetisch hergestellte Droge, bekannt auch unter der Bezeichnung „Speed". Gegen den Entzug seines Führerscheins geht der Mann rechtlich vor. Im Juli 2012 verlangte er erneut seinen Führerschein zurück: Die Sache sei nun schon ein Jahr her. Daher müsse seine Klage zumindest aufschiebende Wirkung haben.
Den Wunsch, das „Einjährige" mit einer Autofahrt zu begehen, lehnte das VG Saarlouis nun aber ab. Zwar sei nach einem Jahr die Rückgabe der Fahrerlaubnis möglich, wenn sich der Inhaber dauerhaft von den Drogen abgewandt hat. Hier habe der Kläger aber nicht nachgewiesen, dass er zwischenzeitlich keine illegalen Drogen genommen hat und auch künftig nicht nehmen wird. Ein solcher Nachweis sei nur durch mehrere unangekündigte Blutkontrollen sowie ein medizinisch-psychologisches Gutachtern möglich.
Daher müsse der Mann bis auf Weiteres ohne seinen Führerschein auskommen, entschied das VG. Die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer wiege schwerer.
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