Rechtsanwälte
Rechtsanwalt
Fachanwalt
Notar
Patentanwalt
Steuerberater
Wirtschaftsprüfer
Sachverständiger
Unternehmensberater
Mediator
Übersetzer
Dolmetscher
Detektei

Geschwindigkeitsüberschreitung

Ordnungswidrigkeiten

Autor: Volker Dembski - Rechtsanwalt, verfasst am 26.10.2011 (461 Zugriffe)

Bei Geschwindigkeitsüberschreitung drohen Geldbuße, Fahrverbot und Punkte im Verkehrszentralregister. Insoweit kommt es auf die Höhe der gemessenen Überschreitung und den Tatort (innerorts/außerorts) an.

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann durch verschiedene Messmethoden festgestellt werden. Neben dem Einsatz technischer Geräte (Radar, Laser, Lichtschranke, etc.) kann die Verkehrsordnungswidrigkeit auch durch bloßes Ablesen vom Tachometer des nachfahrenden Messfahrzeugs nachgewiesen werden. Eine Feststellung durch Schätzung ist in der Regel jedoch nicht möglich.

Zur Messung einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch Lichtschrankengeräte werden unter anderem der Einseitensensor ESO ES 1.0 und 3.0 eingesetzt. Bei der Geschwindigkeitsmessung selbst handelt es sich um Weg-Zeit-Verfahren. Das Gerät ESO ES 3.0 ist der digitalisierte Nachfolger, weswegen die Lichtbilder eine höhere Qualität haben.

Zur Messung einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit Radar werden unter anderem die Geräte Traffipax speedophot und Multanova MR 6 F eingesetzt. Bei beiden Geräten wird ein Radarstrahl auf das Fahrzeug ausgesendet und nach Reflexion wieder aufgenommen. Auf Grundlage des Frequenzunterschiedes zwischen der ausgesendeten und reflektierten Strahlung wird dann das Messergebnis erstellt.

Zur Messung einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit Laser werden unter anderem die Geräte Riegl LR 90-235/P und Riegl FG-21-P eingesetzt. Bei beiden Geräten werden Infrarotlichtimpulse auf das Fahrzeug ausgesendet und nach Reflexion wieder aufgenommen. Auf Grundlage des Zeitintervalls zwischen Sende- und Empfangsimpuls wird dann das Messergebnis erstellt.

Die Messung kann auch durch Nachfahren erfolgen. Durch diese Methode soll aber nur eine wesentliche Geschwindigkeitsüberschreitung zur Anzeige gebracht werden, da nicht unerhebliche Fehlerquellen bestehen. Der Tachometer des Messfahrzeuges sollte geeicht sein.

Bei der Messung einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch Nachfahren können alternativ zum Ablesen vom Tachometer des Messfahrzeugs auch technische Geräte eingesetzt werden. Insoweit ist die Verkehrsüberwachungsanlage ProViDa als standardisiertes Messverfahren anerkannt. Grundsätzlich können mit dem Gerät neben der Geschwindigkeitsüberschreitung auch alle anderen Arten von Verkehrsverstößen (Abstandsunterschreitung, Rotlichtverstoß, etc.) erfasst werden. 


Autor:
Volker Dembski - Rechtsanwalt, Nymphenburger Straße 17, 80335 München, Deutschland
Telefon: 089-51701794, Telefax: 089-51639985, E-Mail: dembski@fachanwalt-strafrecht-muenchen.org

Ratgeber von: Volker Dembski - Rechtsanwalt

nach oben
Sie lesen gerade: Geschwindigkeitsüberschreitung