SCHADENSERSATZ UND SCHMERZENSGELD
Haftung für Unterbrechung der Stromzufuhr
Experten-Branchenbuch.de,
zuletzt bearbeitet am:
Oberlandesgericht Nürnberg
Urteil vom 17.12.2003, Az: 4 U 2129/03
1. Der Vertrag zwischen einem Gastwirt und einem Zeltverleih-Unternehmen über das Aufstellen eines Festzeltes hat keine Schutzwirkung zu Gunsten eines Dritten, der von der Beschädigung eines Stromkabels im Zuge des Zeltaufbaus betroffen ist.
2. Zu den Sorgfaltspflichten eines mit dem Aufbau eines Festzelts beauftragten Unternehmers, der die Arbeiten einem Subunternehmer überträgt
BGB §§ 276, 328, 823, 831
Auszüge vom Urteil: http://www.justiz.bayern.de/olgn/rs...u_4u2129_03.pdf