WETTBEWERBSRECHT
IDO e.V. - hohe Vertragsstrafenforderungen
Autor: Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz Katrin Freihof - Rechtsanwältin
Wer vom IDO e.V. eine Abmahnung erhält, ist zwar nicht glücklich, kann sich aber hinsichtlich der geringen Abmahnkosten im Vergleich zu anwaltlichen Abmahnungen von Wettbewerbern glücklich schätzen. Doch es ist Vorsicht geboten vor einem zu schnellen Nachkommen der Forderungen, die der IDO e.V. an die Abgemahnten stellt. Wer vorschnell reagiert, zahlt später ordentlich drauf!
Wir vertreten Abgemahnte, welche mit Vertragsstrafenforderungen konfrontiert sind. Die Höhe der geltend gemachten Vertragsstrafen bewegen sich zwischen 3.000 € bis ca. 4.000 €.
Der IDO e.V. ist ein Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen. Verfolgt werden die Interessen seiner Mitglieder – Online-Händler. Der Verband mahnt vor allem grundlegende Wettbewerbsverstöße ab, die von Online-Händlern begangen werden. Dabei handelt es sich um absolute Basics, wie eine juristisch korrekte Widerrufsbelehrung oder rechtskonforme AGB.
Wer eine Abmahnung vom IDO e.V. erhält, hat relativ geringe Abmahnkosten zu zahlen, da diese gesetzlich gedeckelt sind (195,00 Euro zzgl. USt). Mitbewerber, die anwaltliche Hilfe für die Abmahnung in Anspruch nehmen, können bedeutend höhere Aufwandsentschädigungen fordern (meist zwischen 500,00 – 1.300 Euro).
Die geforderte Unterlassungserklärung wird von den Abgemahnten schnell unterzeichnet und an den Abmahner zurückgeschickt – und genau hier liegt der Haken! Denn auch wenn die Abmahnung des IDO e.V. erst einmal recht günstig aussieht, steckt der Teufel im Detail:
In der vorformulierten Unterlassungserklärung verpflichtet man sich nämlich zur Zahlung einer Vertragsstrafe, sofern man gegen den unterlassungsvertrag verstößt. Der IDO e.V. verlangt in der Regel 4.000,00 Euro Vertragsstrafe, die bei einem erneuten Verstoß sofort fällig werden.
Das bedeutet, dass die AGB mit Abgabe der Unterlassungserklärung schon abgeändert und rechtskonform sein müssen, da der IDO e.V. regelmäßig die Einhaltung der Unterlassungserklärung überprüft und die 4.000,00 Euro Vertragsstrafe fordern kann. Mit der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung und der Zahlung der Abmahnkosten ist es also nicht getan!
Der IDO e.V. verfolgt die Einhaltung der abgegebenen Unterlassungserklärungen genau. Weil viele Händler auf die Abmahnung ohne anwaltliche Hilfe reagiert haben, sehen sie sich mit hohen Vertragsstrafenforderungen konfrontiert.
Haben Sie eine Abmahnung vom IDO e.V. erhalten oder wurden Sie aufgefordert, die Vertragsstrafe zu zahlen?
Lassen Sie sich von uns beraten, wir helfen Ihnen in Bezug auf die geltend gemachten Forderungen und erstellen für Sie auch die entsprechenden rechtskonformen Rechtstexte! Weitergehende Informationen erhalten Sie unter www.freihof-law.de oder www.res-media.net.