UMWELTRECHT
Im Bebauungsplan gibt es keine Kohlendioxid-Grenzen
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Leipzig (jur). In einem Bebauungsplan dürfen Kommunen keine Auflagen für den Kohlendioxid-Ausstoß machen. Das gilt jedenfalls für Kraftwerke und andere größere Betriebe, die dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) unterliegen, urteilte am Donnerstag, 14. September 2017, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 4 CN 6.16).
Es verwarf damit einen Bebauungsplan der Stadt Herrenberg in Baden-Württemberg für ein Steinbruchareal. Die Klägerin betreibt dort ein Asphaltmischwerk, für das sie bislang Erdgas, Flüssiggas und Erdöl einsetzt.
Stattdessen will das Unternehmen nun Braunkohle verwenden. Die Stadt Herrenberg nahm dies zum Anlass, erstmals für das Areal einen bebauungsplan aufzustellen. Darin setzte sie Obergrenzen für den Kohlendioxid-Ausstoß fest.
Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
Dabei stützte sich die Stadt auf eine Vorschrift des Bundesbaugesetzes. Danach können Kommunen im Bebauungsplan Gebiete festlegen, „in denen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (…) bestimmte Luft verunreinigende Stoffe nicht oder nur beschränkt verwendet werden dürfen“.
Wie nun das Bundesverwaltungsgericht entschied, gilt dies nicht für Kohlendioxid. Denn her werde der Ausstoß vorrangig durch das TEHG geregelt. Eine Feste Obergrenze sei aber mit dem Konzept dieses Gesetzes nicht vereinbar.
Ausstoß von Treibhausgasen
Nach dieser Begründung gilt das Leipziger Urteil ausdrücklich nicht für andere Schadstoffe, etwa Stickoxide oder Feinstaub.
Der auf EU-Recht beruhende Treibhausgas-Handel sieht vor, dass bestimmte Unternehmen Zertifikate für den Ausstoß von Treibhausgasen erhalten. Um den Ausstoß insgesamt zu senken, wird die Zahl der Zertifikate stufenweise verringert. Unternehmen, die die ihnen zugewiesenen Zertifikate nicht benötigen, können sie verkaufen. Umgekehrt müssen Unternehmen, die zu viel Treibhausgase ausstoßen, Zertifikate dazukaufen. Dadurch soll erreicht werden, dass Treibhausgase dort eingespart werden, wo dies am wirtschaftlichsten möglich ist.
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