Die Entwicklung von Computerspielen ist aufwändig und nicht selten mit hohen Kosten verbunden. Daher unternehmen Inhaber von Rechten an Computer- und Videospielen zahlreiche Maßnahmen, um der Verbreitung illegaler Vervielfältigungen beizukommen. So werden derzeit rein digitale Vertriebswege und Online Kopierschutzmechanismen erprobt, sowie Quellen illegaler Downloadangebote ermittelt und Rechteverletzer verfolgt. Das Eschborner Software Unternehmen bitComposer Games GmbH hat die Frankfurter Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte bevollmächtigt, Urheberrechtsverstöße an dem Computerspiel "Alter Ego" zu ahnden. Die bitComposer Games GmbH ist ein Spiele Publishingunternehmen, das im ersten Quartal des Jahres 2009 gegründet wurde.
Das Computerspiel "Alter Ego" ist ein Click & Point Adventure, welches im März 2010 seine Vertriebsveröffentlichung erfuhr. Rechtsverletzungen im Internet (vornehmlich in Peer To Peer Tauschbörsen) an dem Spiel "Alter Ego" lässt die bitComposer Games GmbH ermitteln. Durch die bevollmächtigten Rechtsanwälte Kornmeier & Partner wird sodann die Auskunftserteilung gegenüber dem Internetserviceprovider des Anschlussinhabers, dessen Internetanschluss im Zusammenhang mit der Verletzungshandlung ermittelt wurde, beantragt. Nachdem der Provider die Auskunft über die Daten des Internetanschlussinhabers beigebracht hat, wird dem entsprechenden Internetanschlussinhaber eine Abmahnung übersandt.
Mit der Abmahnung wird dem Internetanschlussinhaber die Rechtswidrigkeit der ermittelten Rechtsverletzung an dem Spiel "Alter Ego" vor Augen geführt und er wird aufgefordert die Wiederholungsgefahr auszuräumen.Hierzu wird der Abgemahnte angehalten, eine der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Die Abgabe der vorgefertigten Unterlassungserklärung der Kanzlei Kornmeier & Partner wird von vielen Gerichten als Schuldanerkenntnis gewertet. Vor diesem Hintergrund sollte von einer allzu voreiligen Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung abgesehen werden. In vielen Fallgestaltungen empfiehlt es sich dennoch die Wiederholungsgefahr durch ein geeignetes Unterlassungsversprechen fristgetreu auszuräumen, um der Gefahr des Erlasses einer einstweiligen Verfügung zu entgehen.
Neben der Ausräumung der Wiederholungsgefahr (d.h. der Gefahr, dass das Spiel "Alter Ego" wiederholt über den betreffenden Internetanschluss Dritten öffentlich zugänglich gemacht wird) wird der Abgemahnte aufgefordert die entstandenen Aufwendungen (Ermittlungs- und Rechtsverfolgungskosten) zu ersetzen und einen Schadensersatz an die bitComposer Games GmbH zu leisten. Zur Abgeltung der Schadensersatzpositionen wird dem Abgemahnten ein Vergleichsangebot unterbreitet, welches die Beilegung der Angelegenheit unter der Zahlung eines Betrages iHv. 600,- EUR vorsieht.
Bei der Ausräumung der Wiederholungsgefahr und der Prüfung der geltend gemachten Forderungen kann die Betrauung eines mit den Filesharing Konstellationen betrauten Rechtsanwaltes hilfreich sein.
Autor:
Rechtsanwaltskanzlei Rassi Warai
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