Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall
Autor: Detektei Thome | Privatdetektei & Wirtschaftsdetektei in Frankfurt - Detektei
Eine Lohnfortzahlung ist den Mitarbeitern eines Unternehmens sowohl im Krankheitsfall als auch bei Urlaub oder im Rahmen einer Freistellung gesetzlich vorgeschrieben. Ebenso wie der Arbeitnehmer dazu verpflichtet ist, Ihnen als Arbeitgeber eine durch einen Arzt bestätigte Krankmeldung am vierten Krankheitstag vorzulegen, sind Sie per Gesetz dazu verpflichtet, sechs Wochen lang den Lohn des entsprechenden Mitarbeiters weiter zu zahlen, beginnend ab dem ersten Tag. Natürlich beruht die Einhaltung der Pflichten auf Gegenseitigkeit, sodass auch die Mitarbeiter die Lohnfortzahlung nicht auf betrügerische Weise missbrauchen dürfen. Dabei spielen Loyalität und Solidarität unter den Angestellten eine wichtige Rolle, die sowohl Fairness unter den Kollegen als auch ein gewisses Vertrauen zwischen Ihnen als Arbeitgeber und den Angestellten voraussetzt.
Ein vom Arzt krankgeschriebener Mitarbeiter darf während dieser Zeit natürlich das Haus verlassen, zum Arzt gehen, hilfreichen Sport treiben oder kleinere notwendige Besorgungen machen. Er darf laut Rechtsprechung jedoch nichts tun, was seiner Genesung im Wege stehen könnte. Einer anderen Tätigkeit darf er in dieser Zeit aber natürlich nicht nachgehen.
Sie haben Zweifel an der Krankmeldung Ihres Mitarbeiters? Sie vermuten, dass er in dieser Zeit für ein anderes Unternehmen (möglicherweise sogar für einen Mitbewerber) tätig ist oder einer Arbeit „schwarz“ nachgeht? In der gesamten Zeit der Lohnfortzahlung ist es dem Mitarbeiter gesetzlich verboten, einer anderen Beschäftigung nachzugehen. Wenn Sie allerdings bezweifeln, dass er oder sie sich nicht die notwendige Zeit und Ruhe zur Genesung nimmt oder womöglich an gar keiner Krankheit leidet und somit Lohnfortzahlungsbetrug begeht, stehen Ihnen unsere Detektive tatkräftig zur Seite und klären den Fall auf. Gleiches gilt, wenn der entsprechende Mitarbeiter bereits freigestellt wurde und Sie berechtigte Zweifel daran haben, dass er in dieser Zeit keiner anderen Tätigkeit nachgeht. Bei einer Freistellung ist der jeweilige Mitarbeiter immerhin noch Ihr Angestellter und darf von Gesetzes wegen für kein anderes Unternehmen in dieser Zeit arbeiten. Auch wenn sich einer Ihrer Mitarbeiter im Urlaub befindet, so darf er nicht anderweitig beruflich tätig sein. Wenn Sie vermuten, dass jemand sich nicht an diese Gesetze hält, gehen die Ermittler der Wirtschaftsdetektei Thome der Sache gerne auf den Grund.
In jedem der genannten Fälle handelt es sich um Lohnfortzahlungsbetrug, der einen Straftatbestand darstellt und sogar strafrechtlich verfolgt werden kann. Ihnen als Arbeitgeber steht es in einem solchen Fall zu, Strafanzeige zu erstatten. In jedem Fall unterstützen unsere geschulten und erfahrenen Detektive Sie dabei, Ihrer Vermutung nachzugehen und Beweise für oder auch gegen Ihren Verdacht zu sammeln. Die IHK- und ZAD-zertifizierte Wirtschaftsdetektei Thome dokumentiert die Aktivitäten Ihres Mitarbeiters lückenlos und liefert Ihnen die nötigen Beweise. Zusätzlich untermauern unsere Detektive unser gesamtes Ermittlungsergebnis in Form von Protokollen inklusive Bild- und/oder Videobeweisen, die im Falle einer juristischen Auseinandersetzung vor Gericht als Beweismittel zugelassen sind. Unser Team an professionellen Detektiven liefert Ihnen als Arbeitgeber die nötige Gewissheit und klärt schnell und kompetent auf, ob Ihr Verdacht gerechtfertigt war oder ob Sie sich auf Ihren Mitarbeiter verlassen können.
Das Team der Privat- und Wirtschaftsdetektei Thome steht Ihnen für jede Art der Rückfragen unter der kostenfreien Servicenummer 0800 - 77 222 11 zur Verfügung.
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