URHEBERRECHT
Massenhaft Klagen vor dem Amtsgericht München auf Kostenerstattung in Tauschbörsen-Fällen
Autor: Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz Katrin Freihof - Rechtsanwältin
Das Amtsgericht München warnt in seiner Pressemitteilung vom 16. November 2011 vor der Teilnahme an Musik- und Filmtauschbörsen, da derzeit wohl bereits 1400 Klagen beim Amtsgericht München anhängig gemacht wurden.
Die Klagen wurden wohl von der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer eingereicht, so jedenfalls berichten Sie selbst auf ihrer Internetseite www-waldorf-frommer.de über die Presseerklärung des Amtsgerichts München. Es wird sich hierbei sicherlich größtenteils um Klagen handeln, bei welchem der Verstoß schon einige Zeit zurückliegt, ca. aus den Jahren 2007/2008, da hier die dreijährige Verjährung droht und damit die Forderungen nicht mehr beigetrieben werden könnten, wenn jetzt nicht unverzüglich Klage oder Mahnantrag eingereicht wird.
Bei Abmahnung im Urheberrecht im Bereich des sog. Filesharings gilt der so genannte „fliegende Gerichtsstand“, d.h. der Tauschbörsennutzer kann bundesweit verklagt werden, da das Internet, insbesondere die Tauschbörsen überall abrufbar sind.
Es bleibt abzuwarten, wie die Münchner Gerichte in den einzelnen Fällen entscheiden, denn schließlich bleibt jeder Fall ein Einzelfall, bei welchem die einzelnen Voraussetzungen genau geprüft werden müssen.