MEDIATION
Mediation in Bosnien und Herzegowina
Autor: Rechtsanwalt Alma Prnjavorac - Rechtsanwältin
Mediation in Bosnien und Herzegowina
Mediation ist ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes. Die Konfliktparteien – teilweise auch Medianten oder Medianden genannt – wollen durch Unterstützung einer dritten „allparteilichen“ Person des Mediators zu einer gemeinsamen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Der Mediator trifft dabei keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich (Artikel 2. Gesetz ueber das Mediationverfahren-Amtsblatt BiH Nr. 37/04).
Spaetestens in der Vorverhandlung, kann das Gericht, falls es das fuer die Parteinen als noetig einschaetzt im Bezug auf die Umstaende des Verfahrens, den Parteinen vorschlagen den Konflikt im Mediationsverfahren zu loesen, was mit einem bebonderen Gesetz geregelt ist, einen solchen Vorschlag koennen auch die Parteinen geben bis zum Ende der Hauptverhandlung (Artikel 86. Gesetz ueber das Verhandlungsverfahren-Amtsblatt der Republik Srpska Nr. 58/03, 85/03, 74/05, 63/07, 49/09, 61/13 im weiteren Text Gesetz ueber das Verhandlungsverfahren und Artikel 4. Gesetz ueber das Mediationsverfahren-Amtsblatt BiH Nr. 37/04.)
Wenn das Gerichtsverfahren beriets im Gange ist, muessen die Partein, die vereinbart haben, den Konflikt im Mediationsverfahren zu loesen, egal ob in eigener Inititiative oder aud Vorschlag des Richters, den Richter, der das Verfahren fuehrt darueber unterrichten, indem sie eine Kopie des Mediationsvertrages zustellen, in diesem Fall wird das Gericht das Verfahren auf hoechstens 30 Tage vertagen, weil die Parteien verpflichtet sind, wenn die Verhandlung schon im Gange ist, das Gericht ueber das Ergebnis des Mediationsverfahrens sofort zu unterrichten und spaetestens bis zur vorherig stattgefundenen Verhandlung wegen des Mediationsverfahrens, indem sie die Vereinbarung zustellen, die die Kraft einer vollziehenden Urkunde hat (Artikel 13., Artikel 14., Artikel 25. i Artikel 26. Gesetz ueber das Mediationsverfahren - Amtsblatt BiH Nr. 37/04).
Die Mediation in ihrer heutigen Form entwickelte sich aus der Praxis der außergerichtlichen Konfliktregelung. Sie hilft den Konfliktparteien bessere Koordination ihrer Aktivitaeten zu errichen, um efektiver im Prozess der Konfliktloesung zu sein und das alles im Verfahren, das wenig wiederspruechlich und unfreundlich ist und kann dazu beitragen, dass sich die Beziehung der Parteien verbessert, auch wenn nicht alle Fragen im Konfliktverfahren voellig geloest werden, alles von Seite des Mediators als neutrale Person, ist er verantwortlich für den Prozess, die Parteien sind verantwortlich für den Inhalt, die Beteiligten eines Konflikts wissen selbst am besten, wie dieser zu lösen ist, und vom Mediator lediglich hinsichtlich des Weges dorthin Unterstützung benötigen.
Der Vorteil der Mediation im Gegensatz zum Gerichtsverfahren ist zweifellos, das die Mediation schnell und efektiv ist und der Konflikt kann innerhalb wenigen Tagen oder Wochen geloest werden, sie ist billiger in Hinsicht auf andere Verfahren und ist in jedem Fall besser fuer die Parteien, die selber zur loesung des Problems kommen.
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