Für die vorgesehenen Fachgespräche bekräftigt ACE-Chefjurist Volker Lempp und Vertrauensanwalt Georg Schäfer die wiederholt geäußerten Positionen des ACE „Wir befürworten eine Reform, die auf mehr Verkehrssicherheit zielt, für Betroffene Transparenz bietet und die bewährte Differenzierung bei der Punktevergabe beibehält. Mit der heute offiziell bestätigten radikalen Beschränkung auf ein „zweigeteiltes Punkte-System“ (für „grobe“ bzw. „schwere“ Verkehrsverstöße) verabschiedet sich der Minister von einer differenzierten Bewertung einzelner Verkehrsvergehen im Hinblick auf ihre Aussagekraft für die Kraftfahreignung. Auch ist weiterhin unklar, ob der Minister in der Übergangsvorschrift etwaige Härtefälle durch "Umrechung" alter Punkte angemessen berücksichtigen wird.
Im Einzelnen bedeutet dies:
Im Übrigen liegt die Kompliziertheit des derzeitigen Punktsystems weniger in der Punktebewertung selbst, sondern vielmehr in den vertrackten Verfahrens- und Tilgungsvorschriften (Stichwort: „Überliegefrist“). Eine Reform muss in erster Linie hier ansetzen, nicht bei der Benotung der Kraftfahrer.
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RA Georg Schäfer