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Raubdelikte

Strafrecht

Autor: Volker Dembski - Rechtsanwalt, verfasst am 19.11.2011 (509 Zugriffe)

Beim Raub handelt es sich um einen Straftatbestand, der sich aus Diebstahl und qualifizierter Nötigung zusammensetzt. Die Gewalt muss gegen den Körper einer Person gerichtet sein, um geleisteten oder erwarteten Widerstand gegen die Wegnahme zu brechen. Es ist nicht erforderlich, dass der Wille des Opfers ausgeschlossen wird. Es reicht aus, wenn der Wille gebeugt wird. Der körperliche Zwang muss nicht erheblich sein. Psychisch vermittelte Einwirkungen fallen aber nicht unter den Gewaltbegriff. Das Raubmittel der Drohung muss mit einer nicht unerheblichen und gegenwärtigen Beeinträchtigung der körperlichen Integrität des Opfers verbunden sein, wobei der Eintritt des Übels vom Willen des Täters abhängig zu sein erscheint. Realisierbarkeit oder Realisierungswille ist nicht erforderlich.

Wird das Nötigungsmittel nicht zur Gewahrsamserlangung, sondern zur Gewahrsamssicherung angewendet, liegt ein räuberischer Diebstahl vor. Erforderlich ist aber ein enger räumlicher und zeitlicher Zusammenhang mit der Wegnahmehandlung. Weiterhin muss der Täter mit der Absicht handeln, sich die Beute zu sichern.

Jeder Raub erfüllt zugleich die Voraussetzungen einer räuberischen Erpressung. Eine Wegnahme im Sinne des Raubtatbestandes liegt vor, wenn der Täter den Gewahrsamswechsel nach dem äußeren Erscheinungsbild selbst vollzieht. Die räuberische Erpressung wird genauso bestraft wie ein Raub.

Der einfache Raub wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Beim schweren Raub beträgt die Mindeststrafe drei Jahre. Der besonders schwere Raub wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren geahndet. Ein Raub mit Todesfolge wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.


Autor:
Volker Dembski - Rechtsanwalt, Nymphenburger Straße 17, 80335 München, Deutschland
Telefon: 089-51701794, Telefax: 089-51639985, E-Mail: dembski@fachanwalt-strafrecht-muenchen.org

Ratgeber von: Volker Dembski - Rechtsanwalt

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