STRAFRECHT
Rechtsanwalt Strafrecht Stuttgart Ludwigsburg Heilbronn - Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung
Autor: Thomas M. Amann - Rechtsanwalt
§ 223 StGB (Strafgesetzbuch) Körperverletzung - Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt oder dies versucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Dies ist der sogenannte einfache Fall der Körperverletzung.
Eine sogenannte gefährliche Körperverletzung liegt dagegen nach § 224 StGB vor, wenn jemand die Körperverletzung durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, mittels eines hinterlistigen Überfalls, mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begeht.
Dieses Delikt droht mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Reine Geldstrafen sind hier grundsätzlich nicht mehr möglich!
Liegt der dritte Unterfall der sogenannten schweren Körperverletzung nach § 226 StGB vor, ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
Ein solcher Fall liegt vor, wenn die Körperverletzung zur Folge hat, daß die verletzte Person das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert, ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt.
Bereits die reinen Formulierungen dieser Rechtsnormen machen die Brisanz eines Ermittlungsverfahrens wegen einem dieser Delikte deutlich.
Wird wegen einer solchen Tat rechtskräftig verurteilt, drohen neben einer Vorstrafe (je nach Fall und Vorbelastungen Geldstrafe oder Gefängnisstrafe) und einem Eintrag im Führungszeugnis auch noch ein unter Umständen mehrjähriger Führerscheinentzug (bei einer Körperverletzung im Straßenverkehr) und nicht zuletzt damit mitunter schwerwiegende berufliche existenzielle Nachteile.
Bei dem Vorwurf Körperverletzung im Straßenverkehr kann unter Umständen die Fahrerlaubnisbehörde vor der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis die Durchführung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) anordnen.
Auf der zivilrechtlichen Ebene läuft ein wegen Körperverletzung verurteilter Täter Gefahr, von dem Geschädigten bzw. dessen Krankenversicherung für den entstanden Schaden in Regress genommen zu werden, für Folgeschäden haftbar und/oder zu einer hohen Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt zu werden.
Zu den vorangegangenen Informationen ist allerdings zwingend stets zu beachten, dass diese kurzen Ausführungen lediglich einen ersten groben Überblick über die aktuelle Rechtslage um diese Deliktsgruppe und ihre Rechtsfolgen geben und in keinem Fall eine individuelle Rechtsberatung ersetzen können, da jeder Fall grundsätzlich anders gelagert und damit anders zu handhaben ist.
Besonders in Verfahren nach §§ 223, 224 und 226 StGB kann umso mehr erreicht werden, je früher ein entsprechend spezialisierter Rechtsanwalt aus dem Rechtsgebiet Strafrecht bzw. ein Strafverteidiger des Vertrauens eingeschaltet wird. Der Rechtsanwalt bzw. Strafverteidiger wird daher auch dieses Problemfeld sorgfältig mit seinem Mandanten erörtern und gemeinsam mit ihm risikominimierende Lösungsmöglichkeiten erarbeiten.
Erlangen der Dienstherrr, der Arbeitgeber oder die Öffentlichkeit auf die eine oder andere Art Kenntnis von dem laufenden Ermittlungsverfahren, sind zudem unverzüglich die rechtliche Situation anwaltlich zu prüfen und ggf. geeignete (Gegen-) Maßnahmen zur Erhaltung des Arbeitsplatzes bzw. zur Sicherung der Existenz bzw. Lebensgrundlage einzuleiten.