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Rückforderung von Schenkung an Schwiegerkinder

Zivilrecht

Autor: Herr Peter W. Vollmer - Rechtsanwalt, verfasst am 12.11.2010 (947 Zugriffe)

Gerne helfen Eltern ihren Kindern bzw. Schwiegerkinder beim Aufbau einer soliden Basis für die junge Familie. Häufig finden dabei finanzielle Zuwendungen z. B. für die Errichtung eines Familienheimes statt. In einem nun vom Bundesgerichtshof aktuell entschiedenen Fall scheiterte allerdings die Ehe mit der Folge, dass die Schwiegereltern von ihrem Schwiegersohn in erheblichem Umfang geleistete finanzielle Beiträge zurückforderten. Im konkreten Fall waren dies immerhin über 100.000,00 €. Während die Schwiegereltern noch in den Vorinstanzen scheiterten, sah der Bundesgerichtshof mit dem Scheitern der Ehe die Geschäftsgrundlage für die an den Schwiegersohn erfolgten Schenkungen für weggefallen an. Nachvollziehbar legt der Bundesgerichtshof dar, dass Geschäftsgrundlage der Schenkung die für den Schwiegersohn erkennbare Erwartung war, dass die Ehe Bestand haben werde. Diese Geschäftsgrundlage sei mit der Scheidung entfallen. Dabei konnte der Schwiegersohn auch nicht darauf verweisen, dass die Tochter aufgrund der Scheidung möglicherweise Zugewinnausgleichsansprüche güterrechtlicher Art hat. Eine Doppelbelastung wird angesichts der beim Zugewinnausgleich vorzunehmenden konkreten Berechnungen vermieden, so dass die Schwiegereltern zurecht in der Lage sind, die erbrachten Zuwendungen zurückzufordern (vgl. BGH Urteil vom 21.07.2010, XII ZR 180/09).

RA Peter W. Vollmer
Sozius der Kanzlei Vollmer, Bock, Windisch, Renz
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
www.vbwr.de


Autor:
Herr Peter W. Vollmer - Rechtsanwalt, An der Brunnenstube 25, 55120 Mainz, Deutschland
Telefon: 06131/576397-0, Telefax: 06131/576397-97, E-Mail: vollmer@vbwr.de
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