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Schenkungssteuer: Disquotale Einlagen sind Schenkungen

Schenkungsteuer

Autor: Rechtsanwalt Jan-Hendrik Frank - Rechtsanwalt, verfasst am 28.12.2011 (737 Zugriffe)

Nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 9.12.2009 (AZ II R 28/08) entschieden hatte, dass disquotale Einlage von Vermögen in eine GmbH durch Gesellschafter keine freigebige Zuwendung an die anderen Gesellschafter sind, wurde nun das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz dahingehend geändert, dass diquotale Einlagen freigiebige Zuwendungen – und damit Schenkungssteuerpflichtig – sind. Die Neuregelung gilt für Erwerbe nach dem 13.12.2011.


Autor:
Rechtsanwalt Jan-Hendrik Frank - Rechtsanwalt, Potsdamer Platz 11, 10785 Berlin, Deutschland
Telefon: +49 (0) 30 - 887 123 81, Telefax: +49 (0) 30- 920 372 321, E-Mail: frank@wf-inter.com

Ratgeber von: Rechtsanwalt Jan-Hendrik Frank - Rechtsanwalt

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