Nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 9.12.2009 (AZ II R 28/08) entschieden hatte, dass disquotale Einlage von Vermögen in eine GmbH durch Gesellschafter keine freigebige Zuwendung an die anderen Gesellschafter sind, wurde nun das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz dahingehend geändert, dass diquotale Einlagen freigiebige Zuwendungen – und damit Schenkungssteuerpflichtig – sind. Die Neuregelung gilt für Erwerbe nach dem 13.12.2011.