Im ersten Jahr der Trennung bleiben die Steuerklassen unverändert. Sie haben allerdings die Möglichkeit, einen Steuerklassenwechsel vornehmen zu lassen.
Ab dem 01.01. des nächsten Jahres wird in die Lohnsteuerkarte die Lohnsteuerklasse I bzw. in die Steuerklasse II (wenn die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende vorliegen) eingetragen.
Beispiel:
Sie erklären ein Getrenntleben zum 15.06.2010.
- Für das Jahr 2010 bleiben die Lohnsteuerklassen unverändert bzw. Sie können einen Steuerklassenwechsel vornehmen in III/V bzw. IV/IV, wenn beide Lohnsteuerkarten vorgelegt werden.
- Ab dem 01.01.2011 ist für das Jahr 2011 automatisch in Ihrer Lohnsteuerkarte die Steuerklasse I bzw. (bei Alleinerziehenden) Steuerklasse II eingetragen.
Ausnahme: Erklären Sie ein Getrenntleben nach dem 20.09. eines Jahres, so wird in der Lohnsteuerkarte für das nächste Jahr nicht automatisch die Steuerklasse I bzw. II eingetragen.
Bei Erhalt Ihrer Lohnsteuerkarte ist es wichtig zu prüfen, ob die Steuerklasse, die Religionszugehörigkeit und die Kinderfreibeträge richtig eingetragen sind!
Für weitere steuerrechtlichen Fragen des Getrenntlebens wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt oder Ihren Steuerberater!