WETTBEWERBSRECHT
Verband sozialer Wettbewerb Berlin – Abmahnungen im Bereich Fitness/Wellness/Gesundheitswerbung
Autor: Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz Katrin Freihof - Rechtsanwältin
Haben Sie auch ein wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen irreführender anpreisender Werbeaussagen von Produkten oder Methoden, deren Wirkung nicht nachgewiesen ist vom Verband sozialer Wettbewerb Berlin e.V. erhalten? Wir kennen die Problematik und schildern die Hintergründe:
Eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung vom Verband sozialer Wettbewerb oder der Kanzlei Buchert & Partner aus Berlin ist keine Seltenheit. Der seit über 30 Jahren tätige Verein engagiert sich nach eigenen Angaben in der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs sowie der Wirtschaftskriminalität. Die abgemahnten Branchen sind derzeit und gerade auch auf dem Onlinemarkt präsenter denn je, Wellness- und Fitnessprodukte jeglicher Art boomen. Viele Verbraucher werden durch die Werbung im Internet angesprochen. Der Verband sozialer Wettbewerb scheint sich auf diese Gebiete sowie Verstößße im Bereich Medizinprodukte, Medikamente sowie Nahrungsergänzungsmittel schwerpunktmäßig zu konzentrieren.
Der Verein finanziert sich nach eigenen Angaben aus „...aus eigenen Mitteln, insbesondere durch Mitgliedsbeiträge und Spenden, sowie den Einnahmen aus Abmahnungen, Vertragsstrafen oder Vergleichszahlungen.“ Das heißt im Klartext, dass sich der Verein auch aus den Abmahnungen, insbesondere die generierten Vertragsstrafen finanziert. Deshalb ist äußerste Vorsicht bei der Abgabe der Unterlassungserklärung geboten, da ansonsten hohe Kosten im Nachgang der Abmahnung folgen.
Darf der Verband sozialer Wettbewerb wettbewerbsrechtliche Abmahnungen versenden?
Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dürfen Verbände zur Förderung gewerblicher und beruflicher Interessen, wie hier dem Verband Sozialer Wettbewerb Berlin, selbständig klagen und damit auch abmahnen . Es ist jedoch im Einzelfall zu prüfen, ob alle notwendigen Voraussetzungen dieser Abmahn- bzw. Klagebefugnis vorliegen.
Neben dem Verband sozialer Wettbewerb Berlin gibt es auch andere Wettbewerbs-,Gewerbe-, Wirtschafts- und Berufsverbände, die wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend machen können. Hierzu zählen beispielsweise:
- Verband Wirtschaft im Wettbewerb
- Verbraucherzentrale Berlin e.V.
- Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
- Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln
- Verein für lauteren Wettbewerb e.V. Hamburg
- Verein pro Verbraucherschutz e.V.
- Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs
- Vereinigung kritischer Verbraucher e.V.
Wie sollte ich mich nach Eingang einer Abmahnung oder einstweiligen Verfügung durch den Verband sozialer Wettbewerb e.V. Berlin am besten verhalten?
Dreh- und Angelpunkt ist die Unterlassungserklärung, die in den meisten Fällen jedenfalls für einen Teil der Ansprüche abgegeben werden muss, um kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden. Die Rechtsprechun auf dem Gebiet der „Gesundheitswerbung“ ist recht eindeutig. Wichtig ist jedoch, dass Sie keine übereilte Unterlassungserklärung abgeben, die Sie für weitere Werbung blockiert und die Sie gar nicht so weit hätten abgeben müssen. Wichtig ist auch, dass kerngleiche Verstöße der beanstandeten Formulierungen ebenfalls von der Unterlassungserklärung umfasst sind. Das heißt, dass ein bloßes Umformulieren oft nicht reicht, wenn der Aussageinhalt gleich bleibt. Auch das kann hohe Vertragsstrafen nach sich ziehen. Denkbar ist es durchaus, dass sich der Verband sozialer Wettbewerb nach Abgabe der Unterlassungserklärung konkret auf die Suche nach Verstößen gegen das Vertragsstrafenversprechen macht.
Der Abgemahnte ist jederzeit berechtigt, die Unterlassungserklärung zu modifizieren, denn die Vorlage des Verbandes stellt nur ein Angebot dar.
Wichtig ist auch, dass nach Abgabe einer Unterlassungserklärung der Werbeauftritt im Interet abgeändert wird. Dabei sind nicht nur die eigene Webseite zu ändern, sondern ebenso Angebot auf anderen Portalen, wie z.B. Groupon. Ebenso ist zu verfahren, wenn bereits eine einstweilige Verfügung vom Landgericht erlassen und per Gerichtsvollzieher zugestellt wurde. Gegen eine einstweilige Verfügung ist jederzeit der Widerspruch ohne Fristeinhaltung möglich. Allerdings ist nach Zustellung des Beschlusses eine zweiwöchige Frist für die Abgabe einer Abschlusserklärung zu beachten. Bei Versäumung können weitere hohe Kosten anfallen.
Wie geht es weiter?
Der Verband sozialer Wettbewerb e.V. mahnt vor allem in den Bereichen „Gesundheitswerbung“ ab, betroffen sind ua. Homöopathen, Kosmetiker, Physiotherapeuthen.
Bitte beachten Sie die Abmahnung unbedingt und prüfen Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung, am besten durch einen spezialisierten Anwalt. Gerne können Sie uns mit der außergerichtlichen Vertretung der Abmahnung betreuen, kurze Fristen sind dabei kein Problem.
Eine außergerichtliche Vertretung können wir meist zu einem Pauschalpreis anbieten. Rufen Sie uns an oder schicken die Abmahnung oder den Verfügungsbeschluss per E-Mail oder Fax.