VERKEHRSRECHT
Wie verhält man sich nach einem Verkehrsunfall?
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1. Sichern Sie die Unfallstelle ab. Warnblinklicht einschalten! Warndreieck in mindestens 100 m Entfernung aufstellen. Ggf. erste Hilfe leisten. Bringen Sie sich in Sicherheit z.B. hinter der Leitplanke.
2. Sie sollten unbedingt alle Daten von den Unfallbeteiligen und Zeugen sichern! Schreiben Sie deren Namen, Adressen, Kfz-Kennzeichen, Telefonnummer und besondere Anhaltspunkte für Alkoholisierung oder Drogen auf.
3. Schiessen Sie Fotos mit Ihrem Handy, wenn es eine Digitalkamera besitzt!
4. Die Polizei sollte in folgenden Fällen gerufen werden (Tel. 110): Bei Unfällen mit Toten, Verletzten und erheblichem Sachschaden (also ca. über 1.500,- Euro). Erscheint einer der Unfallbeteiligten unabhängig davon alkoholisiert oder unter Drogen zu stehen, rufen Sie ebenfalls am besten die Polizei.
5. Notieren Sie sich den Namen des aufnehmenden Polizeibeamten und seine Dienststelle samt Anschrift und Telefonnummer für Rückfragen. Fragen Sie nach einer Vorgangsnummer.
6. Kein pauschales Schuldanerkenntnis abgeben! Versicherungen mögen dies gar nicht.
7. Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Verkehrsrecht Ihres Vertrauens. Dies ist insbesondere auch dann sinnvoll, wenn Sie gerade keinerlei Schuld trifft, weil dann gegebensfalls der Unfallgegner all Ihre Anwaltskosten tragen muss. Nur bei einem Rechtsanwalt können Sie sicher sein, dass alles rechtmäßig geregelt werden wird. Hierüber wird Sie gern Ihr Rechtsanwalt aufklären. Vorsichtig sollten Sie sein, wenn Sie die gegnerische Versicherung kontaktiert!
8. Melden Sie den Unfall unverzüglich Ihrer Versicherung. Ist Ihnen Ihre Versicherung nicht bekannt, kann der sog. Zentralruf der Versicherer helfen. Dieser hilft Ihnen auch ohne Kenntnis des Namens des Halters des beteiligten Unfallfahrzeugs die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung zu ermitteln. Ausreichend ist hierbei die Nennung des Kennzeichen des Unfallgegners und das Datum des Unfallereignisses.