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Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung- erste Rückzüge.

Krankenversicherungsrecht

Autor: Sebastian Iben - Rechtsanwalt, verfasst am 18.10.2011 (153 Zugriffe)

Der von vielen gesetzlichen Krankenkassen mittlerweile gem. § 242 SGB V erhobene Zusatzbeitrag ist angesichts voller Kassen bei den Krankenversicherungen ein großes Ärgernis der betroffenden Versicherten.

Nun hat die DAK-Gesundheit als erste Krankenkasse angekündigt, den Zusatzbeitrag ab dem 1.04.2012 wieder abzuschaffen. Dies bringt den dortigen Mitgliedern immerhin eine Beitragsersparnis von 8 Euro monatlich.

Allerdings wird dieser "Rückzug" vom Zusatzbeitrag wohl nur aufgrund einer Fusion zwischen DAK und BKK Gesundheit möglich, die nach Angaben der verantwortlichen Kassenvorstände einen "wirtschaftlichen Vorteil" mit sich bringen soll.

Ob weitere gesetzliche Krankenkassen im Hinblick auf die Zusatzbeiträge nachziehen werden, bleibt zweifelhaft.

Für alle Mitglieder anderer Kassen, die Zusatzbeiträge zu leisten haben, bleibt ja immerhin noch der Wechsel in eine andere Krankenkasse, die solche Beiträge bislang nicht erhebt.

Bei Fragen hierzu stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.


Autor:
Sebastian Iben - Rechtsanwalt, Äußere Laufer Gasse 9-11, 90403 Nürnberg, Deutschland
Telefon: 0911/ 278 666 46, Telefax: 0911/ 278 666 48, E-Mail: info@ra-iben.de
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