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Viele werden es bereits wissen: Das Kündigungsschutzgesetz findet nur dann Anwendung, wenn der Arbeitgeber zehn Arbeitnehmer ohne die Auszubildenden beschäftigt, § 23 Abs. 1 KSchG. Ausnahmen gibt es ggf. für vor 2004 eingestellte Arbeitnehmer, die aber an dieser Stelle nicht behandelt werden sollen. Wer also im sog. Kleinbetrieb tätig ist, kann – Sonderfälle wie Schwangerschaft, Schwerbehinderung etc. ausgenommen - ohne jeden Kündigungsgrund gekündigt werden, wobei lediglich die maßgebliche Kündigungsfrist einzuhalten ist. Dies wurde und wird von der Rechtsprechung damit begründet, dass im Kleinbetrieb es auf jeden einzelnen Mitarbeiter ankomme, so dass Leistungsdefizite ... weiter lesen
Zur Frage der Altersdiskriminierung bei Abfindungen in Sozialplänen. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23.April 2013 - 1 AZR 25/12 -. Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt Berlin Ausgangslage: Stehen Betriebsstilllegungen an, können Arbeitgeber und Betriebsrat Sozialpläne vereinbaren. In einem Sozialplan sollen die Folgen für die von der Maßnahme betroffenen Arbeitnehmer sozialverträglich gestaltet werden. Wesentliches Mittel ist die Gewährung einer Sozialplanabfindung. Nachdem auch für Sozialplanabfindungen bei Betriebsschließungen nur begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, findet sich in vielen ... weiter lesen
Köln (jur). Der WDR-Redakteur Jürgen Döschner-Schülke kann von seinem Sender keinen Schadenersatz von mindestens 75.000 Euro „wegen Nichtbeschäftigung“ verlangen. Es habe vom Westdeutschen Rundfunk kein „faktisches Arbeitsverbot“ gegeben, entschied das Arbeitsgericht Köln in einem am Donnerstag, 13. April 2023, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag (Az.: 18 Ca 5765/22). Döschner-Schülke arbeitet seit April 1984 beim WDR. Er war von 1999 bis 2002 Korrespondent und Studioleiter im ARD-Hörfunkstudio Moskau und kam danach zurück zur Hörfunk-Wirtschaftsredaktion in Köln. Er galt als „ARD-Energieexperte“ und berichtete unter anderem über die Risiken eines Krieges im Umfeld von Atomkraftanlagen oder äußerte sich auch kritisch zur ... weiter lesen
Schaeffler will in Deutschland 4.400 Arbeitsplätze streichen. Die Gewerkschaft IG Metall ist entsetzt und auch der Betriebsrat ist nicht einverstanden. Viele Arbeitnehmer haben sich zu Protesten formiert. Mit politischer Unterstützung protestierte der Schaeffler-Betriebsrat gegen den geplanten Stellenabbau. Die Schaeffler-Betriebsräte hoffen, von der Unternehmensspitze schon möglichst bald nähere Informationen über konkrete Zahlen an Entlassungen zu bekommen damit endlich bekannt ist, welche Abteilungen vom Stellenabbau denn nun wirklich betroffen sind. Die IG Metall verwies Schaeffler auf die Zukunftsvereinbarung mit Gültigkeit bis Ende 2022, die besagt, dass ... weiter lesen
Manchmal müssen Arbeitgeber feststellen, dass die Beschäftigungsmöglichkeit für einen bestimmten Arbeitnehmer wegfällt, sie diesen aber auf einem anderen Arbeitsplatz noch gebrauchen können. Durch eine bloße Versetzung kann der neue Arbeitsplatz aber nicht zugewiesen werden, da hiergegen konkrete Festlegungen im Arbeitsvertrag sprechen. In diesem Fall bietet sich eine sog. Änderungskündigung an, also die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zusammen mit dem Angebot, dieses zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. In einem solchen Fall schadet dem Arbeitgeber aber zuviel Flexibilität. Er muss dem Arbeitnehmer ein konkretes Angebot machen, dass dieser nur noch mit ... weiter lesen
Welches Verhalten ist für die Arbeitnehmer sinnvoll? Will der Arbeitgeber eine Änderung der Arbeitsbedingungen erreichen (z.B. die Erledigung einer neuen Aufgabe oder die Reduzierung des Arbeitsentgelts), wird er zunächst prüfen, ob er dies kraft seines Weisungsrechts anordnen kann. Lässt der Arbeitsvertrag eine solche Anordnung nicht zu, bleibt die Möglichkeit einer einvernehmlichen Änderung. Hierfür muss der Arbeitnehmer aber zustimmen. Zustimmen wird ein Arbeitnehmer regelmäßig nur, wenn sich die Bedingungen verbessern. Weigert sich der Arbeitnehmer, bleibt nur die Änderungskündigung. Das ist eine Kündigung des Arbeitsvertrages, verbunden mit dem Angebot an den ... weiter lesen
Ein Arbeitnehmer, der als ärztlicher Gutachter für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei einem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) beschäftigt ist und während seiner eigenen längeren Arbeitsunfähigkeit wegen einer Meningoenzephalitis trotz erkannter Krankheitssymptome im Hochgebirge Ski läuft, verletzt seine arbeitsvertraglichen Pflichten in so erheblicher Weise, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund nach § 626 BGB fristlos beenden kann. Der Kläger war vom 8. September 2003 bis 16. Januar 2004 wegen einer Hirnhautentzündung arbeitsunfähig krank. Am 27. Dezember 2003 fuhr er in einen bis zum 3. Januar 2004 geplanten Skiurlaub in die Schweiz. Den Beklagten informierte er hiervon nicht. Während ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeitgeber haben in der Praxis mitunter aus verschiedenen Gründen ein Interesse daran, den Arbeitnehmer auch nach Ablauf eines halben Jahres noch zu erproben. Manchmal ist der Arbeitnehmer zeitweise krankheitsbedingt ausgefallen oder der Arbeitgeber hat sich aus anderen Gründen noch keine abschließende Meinung bilden können. Arbeitgebern geht es dann in erster Linie darum, auch später noch das Arbeitsverhältnis ohne Probleme beenden zu können. Im Hinblick auf den Kündigungsschutz, der für Arbeitnehmer regelmäßig nach einem halben Jahr greift, nützt dafür eine schlichte ... weiter lesen
Straßburg (jur). Der Marburger Bund, die Gewerkschaft Deutscher Lokführer und der Beamtenbund sind beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit ihren Beschwerden gegen das deutsche Tarifeinheitsgesetz gescheitert. Die Gewerkschaften werden mit dem im Juli 2015 in Kraft getretenen Gesetz nicht in ihrem in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Recht auf Vereinigungsfreiheit verletzt, urteilten am Dienstag, 5. Juli 2022, mehrheitlich die Straßburger Richter (Az.: 815/18 und weitere). Mit dem Tarifeinheitsgesetz wollte der Gesetzgeber die Anwendung mehrerer Tarifverträge in einem Betrieb vermeiden. Im Zweifel sollte der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft ... weiter lesen
Ein Artikel von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen. Das muss drinstehen Als erster muss das Fehlverhalten, das dem Arbeitnehmer vorgeworfen ist, konkret in der Abmahnung benannt werden. Darüber hinaus müssen dann Konsequenzen im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis angedroht werden für den Fall, dass sich das Fehlverhalten wiederholt. Zu den Anforderungen nun im Einzelnen. Fehlverhalten muss konkret bezeichnet werden Die Vorwürfe dürfen nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht nur allgemein oder schlagwortartig umschrieben werden. Sie müssen ganz konkret und individualisiert aufgeführt werden. Nur ein Vorwurf pro ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Arbeitgeber geben in einer Kündigung in der Regel keine Begründung an. Arbeitnehmer sind daher oftmals ratlos, wenn sie eine Kündigung erhalten haben. Der Arbeitgeber wird zumeist einfach eine ordentliche Kündigung zu einem bestimmten Termin aussprechen, hilfsweise zum nächst zulässigen Termin. Kündigung bedarf keiner Begründung für Wirksamkeit: Arbeitgeber müssen Kündigungen im Arbeitsrecht in der Regel nicht mit einer Begründung versehen. Nur wenn ausnahmsweise ein spezieller Tarifvertrag eine ausdrückliche Begründung verlangt, gilt etwas anderes. Das ... weiter lesen
Ein Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen einer Gewerkschaft und einer Arbeitgebervereinigung oder einem einzelnen Arbeitgeber zur Regelung von Rechten und Pflichten der Vertragsparteien sowie zur Festsetzung von Rechtsnormen. Die Regelungen in einem Tarifvertrag müssen der Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen dienen. Dabei dürfen sie nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen. Ein Tarifvertrag teilt sich in einen schuldrechtlichen und einen normativen Teil. Der schuldrechtliche Teil bindet nur die Tarifvertragsparteien und regelt die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien, insbesondere die Friedenspflicht. Der normative Teil eines Tarifvertrags gilt unmittelbar und ... weiter lesen