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München (jur). Unternehmen, die für ein Geschenk an Geschäftspartner auch die Einkommensteuer übernehmen, können die Steuer nur begrenzt als eigene Betriebsausgaben abziehen. Denn die Übernahme der Steuer gilt erneut als Geschenk, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 7. Juni 2017, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: IV R 13/14). Im Ergebnis ist danach ein Steuerabzug nur sicher zulässig, wenn das Hauptgeschenk nicht mehr als 26,16 Euro gekostet hat. Kleine oder auch größere Geschenke erhalten nicht nur privat die Freundschaft. Auch im Geschäftsleben sind Geschenke verbreitet, etwa zu Einweihungsfeiern, runden Geburtstagen oder anderen ... weiter lesen
Die Deutsche Messe AG mit Sitz in Hannover will den Bestand von 730 Arbeitnehmer auf 480 Arbeitnehmer vermindern und sich damit von 250 Arbeitnehmern trennen. Die Corona -Pandemie hat der Messe AG schwer zugesetzt und die Umsätze sind stark zurückgegangen, da durch die Pandemie zahlreiche Messen nicht stattfanden . Die 250 Arbeitsplätze sollen bis zum Jahr 2027 abgebaut werden; dabei hofft man auf einen freiwilligen Weggang durch Fluktuation oder ein aufgelegtes Freiwilligenprogramm , das mit Abfindungen sozialverträglich den Stellenabbau umsetzen soll. Gelingt das nicht, stehen auch betriebsbedingte Kündigung auf der Agenda. Nach dem ersten Schock für ... weiter lesen
Der Glühbirnenhersteller OSRAM will die Zahl seiner Mitarbeiter weltweit von einst 40.000 auf 20.000 bis zum Jahr 2025 senken und damit halbieren. Schon bis September 2020 werden 1.700 Arbeitnehmer ihren Hut nehmen müssen; dann hat OSRAM noch ca. 21.700 Arbeitnehmer ; bis 2025 sollen es dann nur noch 20.700 Arbeitnehmer sein. Danach wird die Mitarbeiterzahl im Ende September auslaufenden Geschäftsjahr 2020 um etwa 1700 Stellen auf 21.700 sinken. Im Geschäftsjahr 2021 plant das Unternehmen, rund 1200 Jobs zu streichen. In Deutschland sollen von derzeit ca. 5.600 Arbeitnehmer bis September 2021 ca. 700 Arbeitnehmer wegfallen. Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ... weiter lesen
Erziehungsurlaub (Elternzeit) und Höhe der Sozialplanabfindung Die Klägerin war bei der Beklagten von November 1990 bis Ende Januar 2000 als Näherin beschäftigt. Aus Anlaß einer Personalreduzierung, die zur Kündigung der Klägerin und sieben weiterer Mitarbeiterinnen führte, vereinbarten die Beklagte und der Betriebsrat einen Sozialplan. Darin waren für den Verlust des Arbeitsplatzes Abfindungen vorgesehen, deren Höhe sich - bis auf einen geringen Sockelbetrag - ausschließlich nach der Dauer der Beschäftigung richtete. Dabei waren nur Zeiten der tatsächlichen Beschäftigung zu berücksichtigen, zu denen Zeiten des Erziehungsurlaubs ausdrücklich nicht zählten. Die Klägerin hatte Erziehungsurlaub in Anspruch genommen. Dessen Dauer ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 11.12.2020 zum Aktenzeichen 10 Sa 551/20 entschieden, dass das Fernbleiben von der Arbeit wegen Arbeitsunfähigkeit keine Rechtsausübung im Sinne des § 612 a BGB darstellt. Die Parteien streiten um die Wirksamkeit der außerhalb der Geltung des Kündigungsschutzgesetzes ausgesprochenen arbeitgeberseitigen ordentlichen Kündigung vom 03.12.2019 und den hiervon abhängigen Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bis 31.03.2020 sowie entsprechender weitergehender Zahlungsansprüche. Der Kläger war als Feinmechaniker im Betrieb des Beklagten tätig. Im Betrieb des Beklagten waren lediglich einschließlich ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Juni 2014, Aktenzeichen: 7 AZR 847/12. Ausgangslage: Der Arbeitgeber darf gemäß § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Arbeitsverträge auch ohne Sachgrund befristeten. Die Befristung darf maximal für zwei Jahre erfolgen. Bis zu dieser Gesamtdauer ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Voraussetzung ist aber, dass mit dem Arbeitgeber zuvor nicht bereits ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestand. Wenn diese Voraussetzungen nicht eingehalten werden, ist die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeitsverhältnisse laufen trotz Insolvenzverfahren Zunächst einmal hat ein Insolvenzverfahren gegen Air Berlin noch keine Auswirkungen auf den Bestand der Arbeitsverhältnisse. Diese werden dadurch nicht beendet, sondern erst einmal weiter geführt. Auch automatische Lohnkürzungen und dergleichen sind nicht zu erwarten. Was genau auf die Mitarbeiter zukommt, ist abhängig davon, wie es mit Air Berlin in der Zukunft weiter geht. Es gibt verschiedene denkbare Szenarien. Liquidation und Kündigung Denkbar wäre es grundsätzlich, das gesamte Unternehmen zu liquidieren, also die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin Schriftform immer erforderlich Kündigungen von Arbeitsverhältnissen sind regelmäßig nur dann wirksam wenn sie schriftlich erfolgen (§ 623 BGB). Wird die Schriftform nicht eingehalten, ist die Kündigung daher regelmäßig allein deshalb unwirksam. Kündigungen per E-Mail, Fax und SMS sind vor diesem Hintergrund nicht geeignet, ein Arbeitsverhältnis wirksam zu beenden. Begründung nur ausnahmsweise erforderlich Gründe für die Kündigung müssen regelmäßig nicht angegeben werden. Hiervon gibt es gesetzliche Ausnahmen (z.B. § 9 MuSchG und § 22 Berufsbildungsgesetz). In ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 16. Mai 2023 zum Aktenzeichen 4 Sa 559/22 entschieden, dass ein an sich zum Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung geeignetes Verhalten des Arbeitnehmers vorliegt, wenn das Handeln eines anderen Beschäftigten als „korrupt“ und „mafiös“ bezeichnet wird, da diese Worte geprägt davon sind, einen Anderen abzuwerten und zu beleidigen. Grobe Beleidigungen des Arbeitgebers und/oder seiner Vertreter oder Repräsentanten, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten, stellen einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis dar. In diesem Fall kann sich der Arbeitnehmer sodann nicht ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Besonderer gesetzlicher Schutz bestimmter Personengruppen Manche Personengruppen genießen im Arbeitsrecht einen besonderen Schutz. Sinn und Zweck ist es dabei stets, eine Benachteiligung dieser Personen gegenüber anderen Arbeitnehmern zu verhindern. Eine solche Personengruppe stellen Arbeitnehmer mit einer Behinderung oder Schwerbehinderung dar. Abstufung nach Grad der Behinderung Zunächst einmal ist festzuhalten, dass die Schwere einer Behinderung durch den sog. Grad der Behinderung (GdB) bestimmt wird. Dabei erfolgt eine Abstufung in Zehnerschritten auf einer Skala bis 100, beginnend mit einem Grad von ... weiter lesen
Mitbestimmung bei Bildungsurlaub Die Betriebsparteien stritten über die Aufstellung von "Grundsätzen zur Bewilligung von Bildungsurlaub" nach dem nordrhein-westfälischen Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz. Auf Betreiben des Betriebsrats wurde eine Einigungsstelle errichtet. Diese fällte am 3. Februar 2000 einen Spruch, der Regelungen über die in Frage kommenden Veranstaltungen, den Kreis der Anspruchsberechtigten, das Anmelde- und Bewilligungsverfahren, eine Dokumentationspflicht der Arbeitgeberin, über die Beilegung von Streitigkeiten, die Vorrangkriterien bei konkurrierenden Anträgen und den Widerruf bewilligter Freistellungen enthielt. Die Arbeitgeberin hat den Spruch insbesondere mit der Begründung angefochten, die ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 3. Mai 2022 zum Aktenzeichen 4 Sa 548/21 entschieden, dass wenn ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum die Durchschnittsleistung um mehr als 1/3 unterschreitet, dies im Einzelfall nach einschlägiger Abmahnung eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung rechtfertigen kann. Eine Kündigung ist iSv. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG durch Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers bedingt und damit nicht sozial ungerechtfertigt, wenn dieser seine vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten erheblich und in der Regel schuldhaft verletzt hat, eine dauerhaft störungsfreie Vertragserfüllung in Zukunft nicht mehr zu erwarten steht und ... weiter lesen