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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Mancher Arbeitgeber möchte vom Arbeitnehmer eine schriftliche Bestätigung darüber haben, dass dieser die Kündigung erhalten hat. Ein Anspruch des Arbeitgebers auf eine solche Bestätigung besteht grundsätzlich nicht. Arbeitnehmern ist auch davon abzuraten, den Erhalt der Kündigung so zu quittieren. Bestätigung könnte als Einverständnis gelten: Teilweise sind die Bestätigungsvermerke, die sich in den Abschriften der Kündigungen finden, in der Praxis so formuliert, dass der Arbeitnehmer mit seiner Unterschrift quasi sein Einverständnis zur Kündigung gibt. Bei ... weiter lesen
Keine Diskriminierung nichtehelicher Kinder durch eine tarifliche Versorgungsregelung Die Klägerin ist die nichteheliche Tochter eines verstorbenen Arbeitnehmers der Beklagten. Auf das Arbeitsverhältnis war der Manteltarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe (MTV) anzuwenden. Nach § 10 Nr. 4 MTV erhalten die Hinterbliebenen die bisherigen Bezüge des verstorbenen Arbeitnehmers für den Rest des Sterbemonats und für weitere drei Monate. Diese Hinterbliebenenbezüge stehen vorrangig dem Ehegatten zu. Ist kein Ehegatte vorhanden, so sind sie an die unterhaltsberechtigten Kinder zu zahlen, die mit dem verstorbenen Arbeitnehmer in einem Haushalt lebten oder für die er das Sorgerecht hatte. Falls auch keine solchen Kinder vorhanden ... weiter lesen
Die beklagte Arbeitgeberin gehörte dem Arbeitgeberverband der Chemischen Industrie Saarland e.V. seit 1980 an. Dessen Satzung bestimmt eine Frist von sechs Monaten zum Jahresschluss für die Beendigung der Mitgliedschaft. Mit Schreiben vom 25. Oktober 1999 kündigte die Beklagte ihre Mitgliedschaft „zum nächst möglichen Zeitpunkt“. Darauf hin teilte der Arbeitgeberverband mit, dieser Termin sei nach der Satzung der 31. Dezember 2000. Die Klägerin ist eine tarifgebundene Arbeitnehmerin der Beklagten. Sie verlangte von ihr die Weitergabe einer am 15. Mai 2000 vereinbarten und zum 1. August 2000 in Kraft getretenen Tariflohnerhöhung. Das hat die Beklagte abgelehnt. Sie sei nicht mehr tarifgebunden gewesen. Ihre Verbandsmitgliedschaft ... weiter lesen
Befristet eingestellte Arbeitnehmer können sich seit einigen Jahren größere Hoffnung auf eine feste Anstellung machen. Die deutschen Arbeitsgerichte haben nämlich in jüngerer Zeit etliche Zweifel an der Wirksamkeit einiger Vorschriften des deutschen Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) geäußert. Über eine Vorlage des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hatte am 26.01.2012 der Europäische Gerichtshof zu entscheiden. Das deutsche Bundesarbeitsgericht hatte ihm am 17.11.2010 eine Vorabentscheidungsfrage zur Auslegung des auf EG-Recht beruhenden deutschen TzBfG vorgelegt. Diese wurde dort unter dem Aktenzeichen C-586/10 und dem Namen der Klägerin „Kücük“ bearbeitet. ... weiter lesen
Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, im Gespräch mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Maximilian Renger: Immer wieder fragen Arbeitnehmer nach, wie sie sich im Falle einer Abmahnung des Arbeitgebers verhalten sollen. Zuletzt wurde auch auf deinem YouTube-Kanal wieder nachgefragt. Welche Tipps kannst du Arbeitnehmern geben? Fachanwalt Bredereck: Die erste Überlegung ist in diesen Fällen immer, warum gibt es die Abmahnung vom Arbeitgeber? Ich habe in der Praxis im Wesentlichen zwei verschiedene Arten von Abmahnungen erlebt, die man als Arbeitnehmer auch unterschiedlich ernst nehmen sollte. Manchmal wollen Arbeitgeber einfach nur Dampf ablassen, nachdem ... weiter lesen
• Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht erst, wenn das Arbeitsverhältnis vier Wochen ununterbrochen bestanden hat. • Die Höhe des Entgeltfortzahlungsanspruchs richtet sich nach der Arbeitsvergütung, die der Arbeitnehmer ohne Arbeitsunfähigkeit bekommen hätte. • Trifft den Arbeitnehmer am Erkranken ein Verschulden, so hat er keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Als Verschulden gilt solches Verhalten, das einen groben Verstoß gegen ... weiter lesen
Fristlose Kündigung wegen einer Eintragung im erweiterten Führungszeugnis unwirksam. Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus, ArbG Cottbus, Urteil vom 30. Mai 2013 – 3 Ca 317/13 –, Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin Im entschiedenen Fall hatte der Arbeitgeber die Kündigung des Arbeitnehmers allein darauf gestützt, dass dieser eine Eintragung im erweiterten Führungszeugnis erhalten hatte. Das sieht das Arbeitsgericht Cottbus nicht für ausreichend. Das Urteil: Die rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung ist ohne die Berücksichtigung des zugrunde liegenden Tatgeschehens kein wichtiger Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB. Ob also eine ... weiter lesen
Bremen (jur). Ein Polizeianwärter und Beamter auf Probe muss bei mehrfacher Ruhestörung wegen lautem Sex im Whirlpool auf dem Balkon und wegen des Herumschießens mit einer Softair-Pistole mit der Entfernung aus dem Dienst rechnen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen in einem am Donnerstag, 2. August 2018, veröffentlichten Beschluss entschieden und den Antrag des Beamten, die sofortige Vollziehung der Entlassung auszusetzen, abgelehnt. (Az.: 2 B 174/18). Konkret ging es um mehrere, teils pikante Polizeieinsätze bei ihrem Kollegen auf Probe. Zwischen dem 16. Oktober 2017 bis zum 11. Februar 2018 bekam der Mann sechsmal Polizei-Besuch, weil sich Nachbarn über seine Ruhestörungen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Ausgangslage Immer wieder haben Arbeitnehmer das Problem, dass sie aus bestimmten Gründen ihren Urlaub oder einen Teil des Urlaubs nicht nehmen können oder wollen. Dann stellt sich die Frage, ob der Resturlaub auch im nächsten Jahr noch genommen werden kann. Übertragung des Urlaubs nur unter bestimmten Voraussetzungen Grundsätzlich soll der Jahresurlaub, der dem Arbeitnehmer nach dem Arbeitsvertrag oder dem Gesetz zusteht, innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres auch in Anspruch genommen werden. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sieht in § 7 Abs. 3 allerdings vor, dass eine Übertragung ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Heute zu folgenden Themen: Zschäpe-Prozess, Entfernung aus Beamtendienst wegen des Besitzes von Kinderpornos, SMS auf der Richterbank und das Arbeitsgericht Berlin zum Charitè-Streik. Das Video zur aktuellen Fernsehanwaltswoche finden Sie: hier Zschäpe-Prozess –Hauptangeklagte versucht erneut, ihre Verteidiger loszuwerden: Nicht zum ersten Mal startet Beate Zschäpe einen Versuch, um ihre Verteidiger loszuwerden. Ist das möglich? Welche Folgen hätte das? Droht sogar eine komplette Wiederholung des Prozesses nach 200 Verhandlungstagen? Entfernung aus Beamtendienst wegen Besitzes ... weiter lesen
Der Arbeitgeber kann den Urlaub des Arbeitnehmers nicht mehr wegen Elternzeit kürzen, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist. Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Mai 2015 - 9 AZR 725/13 -. Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin um ein Zwölftel kürzen für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit. Das Bundesarbeitsgericht hat nun in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass dies nicht gilt, wenn das Arbeitsverhältnis schon beendet ist. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Mai 2015 - 9 AZR 725/13 -). Die Vorschrift ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeit auf Abruf bzw. Abrufarbeit zeichnet sich dadurch aus, dass es der Arbeitgeber in der Hand hat, den Arbeitnehmer entsprechend dem Arbeitsanfall einzusetzen. Je nach Weisung des Arbeitgebers wird der Arbeitnehmer also in einer Woche mehr, in der anderen dagegen wieder weniger tätig. Gesetzliche Regelung der Arbeit auf Abruf: Dabei handelt es sich nicht um den Normalfall. Grundsätzlich liegt nämlich das Wirtschaftsrisiko, also das Risiko, dass es nur geringe Nachfrage für die angebotenen Leistungen gibt, beim Arbeitgeber. Hat er keine Verwendung für den Arbeitnehmer, muss er ihm grundsätzlich trotzdem ... weiter lesen