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Experten-Ratgeber
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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Immer wieder scheitern fristlose (und hilfsweise erklärte ordentliche) verhaltensbedingte Kündigungen vor dem Arbeitsgericht an einer fehlenden Abmahnung. Das Bundesarbeitsgericht hält eine solche nur ausnahmsweise für entbehrlich. Dazu das Bundesarbeitsgericht: Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist eine Kündigung nicht gerechtfertigt, wenn es mildere Mittel gibt, eine Vertragsstörung zukünftig zu beseitigen. Einer Abmahnung bedarf es in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung ... weiter lesen
Aktuell wird von einem Fußballprofi berichtet, der in einer fernen Liga solange gefoltert wurde, bis er einen Aufhebungsvertrag und einen Gehaltsverzicht unterschrieb. Ein derartiger Vertrag ist selbstverständlich null und nichtig. Solange der Sportler nachweisen kann, dass er unter Qualen zum Vertragsabschluss genötigt wurde, kann niemand aus einem derartigen „Vertrag“ Rechte herleiten. Doch auch hierzulande wird mitunter Zwang angewendet, um einen widerspenstigen Arbeitnehmer zur Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag zu bewegen. Wie im Film geht es dabei eher selten zu. Es werden subtile Methoden angewendet. Manch ein Arbeitgeber droht, den Arbeitnehmer in der Branche madig zu machen. Ein anderer ... weiter lesen
• Leitender Angestellter ist, wer nach dem Arbeitsvertrag und der Stellung im Unternehmen/Betrieb o zur selbstständigen Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt ist, o oder Generalvollmacht oder Prokura hat, o oder sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand oder die Entwicklung des Unternehmens/Betriebes von Bedeutung sind, insbesondere wenn die Entscheidungen weisungsfrei getroffen werden. • Die Einstellungs- und Entlassungsbefugnis muss sowohl im Innenverhältnis als auch im Außenverhältnis bestehen. Sie darf nicht von der Zustimmung einer anderen Person abhängig sein. • Für das Arbeitsverhältnis eines leitenden ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Bei Kündigungsschutz lohnt sich Kündigungsschutzklage: Für Arbeitnehmer, die Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz genießen, lohnt sich eine Kündigungsschutzklage fast immer. Das ist der Fall, wenn sie seit mindestens sechs Monaten bei ihrem Arbeitgeber tätig sind und in ihrem Betrieb regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt werden. Der Arbeitgeber braucht dann einen Kündigungsgrund, für dessen Vorliegen er im Prozess voll beweispflichtig ist. Beendigung durch Vergleich In der Praxis enden die allermeisten Kündigungsschutzprozesse mit ... weiter lesen
Wenn der Arbeitnehmer Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz genießt, kann der Arbeitgeber auch bei einer länger anhaltenden Erkrankung des Arbeitnehmers nicht einfach kündigen. Ein solcher Kündigungsschutz besteht, wenn der Arbeitgeber regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber nur dann kündigen, wenn er die von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entwickelten Grundsätze berücksichtigt. Der Arbeitgeber muss die Kündigungsgründe im Übrigen vollständig darlegen und beweisen können. Dazu gehört eine sogenannte negative Prognose hinsichtlich der künftigen Entwicklung ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Eine Abmahnung kann verschiedene Funktion haben: Eine Abmahnung kann vom Arbeitgeber dazu gedacht sein, den Arbeitnehmer wachzurütteln und ihn zu einer besseren Arbeitsleistung zu animieren. Sie kann aber auch eine Kündigung vorbereiten und wirkt dann eher entmutigend. Je nachdem, vor welchem Hintergrund der Ausspruch der Abmahnung einzuordnen ist, haben Arbeitnehmer verschiedene Möglichkeiten, um darauf zu reagieren. Welche die sinnvollste ist, hängt von den jeweiligen Umständen ab. Was möchte der Arbeitnehmer? Entscheidend kommt es für die Frage, wie man am besten auf eine Abmahnung ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 29.09.2020 zum Aktenzeichen 1 ABR 21/19 entschieden, dass eine – für die Annahme einer Versetzung iSv. § 95 Abs. 3 BetrVG bei kurzzeitiger Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs zwingend notwendige – erhebliche Änderung der äußeren Umstände, unter denen die Arbeit zu leisten ist, nur vorliegt, wenn diese Änderung aus objektiver Sicht bedeutsam und für den betroffenen Arbeitnehmer gravierend ist. Hierbei kann auch von Bedeutung sein, wie lange der Arbeitnehmer den mit den äußeren Faktoren der Arbeit einhergehenden Belastungen ausgesetzt ist. Die Arbeitgeberin betreibt bundesweit Einrichtungshäuser. Der ... weiter lesen
Kündigung durch Arbeitgeber Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmer ab dem Zeitpunkt, ab dem diese Elternzeit verlangt haben und während der genehmigten Elternzeit nicht kündigen (§ 18 Abs. 1 S. 1 BEEG). Der Sonderkündigungsschutz der Elternzeit setzt zudem bereits bis zu 8 bis 14 Wochen vor Beginn der Elternzeit ein (§ 18 Abs. 1 S. 1, 2 BEEG). Dieses Kündigungsverbot bezieht sich auf die ordentliche Kündigung , wie auch die Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund oder eine Änderungskündigung – der Arbeitnehmer ist praktisch unkündbar . Nach § 134 BGB ist eine durch den Arbeitgeber während der Elternzeit ... weiter lesen
Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Erwerben verschiedene rechtlich selbständige Unternehmen vom insolvent gewordenen Arbeitgeber nur einzelne Betriebsmittel, führt dies dann zu einem Teilbetriebsübergang, wenn diese Betriebsmittel die Identität eines bereits zuvor beim Arbeitgeber organisatorisch verselbständigten Teilbetriebs prägten. Haben die Erwerber dieser Betriebsmittel zur Betriebsführung einen Gemeinschaftsbetrieb gebildet, so wird dieser Betrieb ebenfalls nicht gemäß § 613a BGB neuer Arbeitgeber. Zum einen bleiben bei einem ... weiter lesen
Fraglich ist ein Anspruch auf Entschädigung aus § 15 Abs. 2 AGG wegen Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft. Ein Anspruch aus § 15 Abs. 2 AGG müsste begründet sein. Zunächst müsste der persönliche Anwendungsbereich des AGG eröffnet sein. Arbeitnehmer : Dies ist bei einer Beschäftigten nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AGG der Fall. Bewerber: Dies ist bei einem Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 AGG der Fall. Auch die weitere Voraussetzung liegt vor, da ein Arbeitgeber iSv. § 6 Abs. 2 Satz 1 AGG Arbeitnehmer beschäftigt. Weitere Voraussetzung für eine Entschädigung ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Der Sachverständigenrat Gesundheit hat im Auftrag des Gesundheitsministeriums Maßnahmen zur Senkung der Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung erarbeitet. Darunter die Einführung einer so genannten teilweisen Krankschreibung. Was würde dies für die Praxis bedeuten? Unter Hinweis auf Vorbilder aus Skandinavien schlägt der Sachverständige vor, künftig Arbeitnehmer gegebenenfalls nur noch zu einem bestimmten Prozentsatz arbeitsunfähig zu schreiben. Bislang ist man bei einer Krankheit entweder noch arbeitsfähig oder arbeitsunfähig. Je nachdem muss man entweder zur Arbeit ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied mit Beschluss vom 17.09.2014, dass der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), der 50% der Stimmrechte innehat, Arbeitnehmer der GmbH ist (AZ.: 10 AZB 43/14). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Das BAG führte aus, grundsätzlich sei es möglich, dass GmbH-Gesellschafter in einem Arbeitsverhältnis zur GmbH stehen (BAG, Urteil v. 09.01.1990, AZ.: 3 AZR 617/88), allerdings nur dann, wenn der Gesellschafter nicht aufgrund seiner Stellung die Leitungsmacht über die Gesellschaft hat oder als Minderheitsgesellschafter eine ... weiter lesen