Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Würselen - Arbeitsrecht
Rechtsanwälte für Arbeitsrecht im Umkreis von 50 km
- Anwalt Arbeitsrecht Aachen
- Anwalt Arbeitsrecht Alsdorf
- Anwalt Arbeitsrecht Düren
- Anwalt Arbeitsrecht Eschweiler
- Anwalt Arbeitsrecht Geilenkirchen
- Anwalt Arbeitsrecht Herzogenrath
- Anwalt Arbeitsrecht Jülich
- Anwalt Arbeitsrecht Stolberg (Rheinland)
- Anwalt Arbeitsrecht Übach-Palenberg
- Anwalt Arbeitsrecht Bergheim
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Düsseldorf (jur). Unternehmen dürfen eine Facebook-Seite im Internet einrichten, ohne den Betriebsrat vorher zu fragen. Das Betriebsverfassungsgesetz sieht hier kein Mitbestimmungsrecht vor, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf in einem am Montag, 12. Januar 2015, gefällten Beschluss (Az.: 9 Ta BV 51/14). Eine Mitbestimmung gelte nur für „technische Einrichtungen“, die der Überwachung von Mitarbeitern dienen. Im konkreten Fall hatte der Arbeitgeber in fünf Transfusionszentren Blutspenden entgegengenommen, diese verarbeitet und verkauft. Auf dem social media Portal www.facebook.de richtete die Firma ein eigenes Unternehmensprofil ein. Nutzer konnten dort Kommentare ... weiter lesen
Häufen sich Krankheitstage am Montag oder Freitag, gerät ein Arbeitnehmer schnell in Verdacht, die Arbeitsunfähigkeit nur vorzutäuschen. Im Kleinbetrieb mit zehn oder weniger Mitarbeitern wird der Arbeitnehmer mit einer Kündigung rechnen müssen, gegen die kaum etwas zu unternehmen ist. In größeren Betrieben ist die Lage für den Arbeitgeber schwieriger. Krank feiern lässt sich schwer beweisen. Selbst wenn der Arbeitgeber Zeugen hat, die den Arbeitnehmer beim Einkaufen getroffen haben, heißt das noch nicht, dass der Arbeitnehmer nicht arbeitsunfähig war. Im übrigen hat der Arbeitnehmer nur alles zu unterlassen, was den Heilungsprozess verzögert. Ein ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Arbeitsgerichts Hagen (Westfalen), Urteil vom 16. Mai 2012 – 3 Ca 2597/11 –, juris. Auf Facebook liest man immer wieder von Arbeitnehmern, die ihre Vorgesetzten teilweise massiv beleidigen. Im unmittelbaren Ärger wird dann direkt eins zu eins Dampf abgelassen. Das was man früher der Ehefrau am Abendbrottisch gesagt hatte, schreibt man heute bei Facebook. Das ist äußerst gefährlich, wenn es sich um Beleidigungen des Arbeitgebers handelt. Der Arbeitnehmer produziert damit nämlich fortlaufende Kündigungsgründe. Hier ein Beispiel aus der Praxis: Der Arbeitnehmer hatte an ... weiter lesen
Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, im Interview mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Maximilian Renger : Zuletzt ging es in mehreren Beiträgen um die Kündigung eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit gesteigertem Alkoholkonsum. Nun gab es nochmal die Nachfrage eines Zuschauers auf YouTube, ob in solchen Fällen vor Ausspruch einer alkoholbedingten Kündigung eine Abmahnung erforderlich ist. Wie siehst du das? Fachanwalt Bredereck: Zunächst noch einmal zur Erinnerung: man muss hier unterscheiden zwischen Fällen, in denen der Arbeitnehmer z.B. gegen das betriebliche Alkoholverbot verstoßen hat und einmal betrunken zur Arbeit ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Drohende Entlassungen bei Siemens: Aktuellen Medienberichten zufolge (z. B. Handelsblatt vom 07.11.2017) sind in der Kraftwerkssparte von Siemens massive Einschnitte geplant, die mit Kündigungen verbunden sein könnten. Was ist betroffenen Mitarbeitern in einer solchen Situation zu raten? Angebot von Aufhebungsverträgen: Bei Kündigungen können Arbeitgebern immer Fehler passieren. Den einfacheren Weg stellen deshalb Aufhebungsverträge dar, die Mitarbeitern von Unternehmen, die einen Stellenabbau betreiben, oftmals angeboten werden. Um die Unterzeichnung verlockend zu machen, werden im Rahmen solcher ... weiter lesen
• Am Anfang eines Mobbing-Prozesses steht regelmäßig ein ungelöster Konflikt. Kümmert sich niemand um die Bearbeitung des Konflikts, kann dieser zu Mobbing führen. • Der Betroffene wird zur Zielscheibe der Handlung der übrigen Beteiligten. Häufige Begleiterscheinungen sind die Einstellung der Kommunikation mit dem Mobbing-Opfer, die Erschwerung der Arbeit durch Kollegen, Vorgesetzte etc. und das Verbreiten von Gerüchten. • Im weiteren Mobbing-Prozess finden gravierende Änderungen statt. Das Mobbing-Opfer wird zum Außenseiter, das sozial gemieden wird. Das Mobbing-Opfer selbst verändert sich häufig (unbewusst) ebenfalls. • Am ... weiter lesen
Wenn Ihnen eine Abmahnung erteilt wird, erklärt der Arbeitgeber damit, dass er mit einem bestimmten Verhalten oder mit Ihren Leistungen unzufrieden ist. Verbunden wird die Abmahnung mit der Androhung, dass Sie bei Wiederholung des abgemahnten Verhaltens mit einer Kündigung rechnen müssen. Der Arbeitgeber will mit der Abmahnung regelmäßig entweder eine ernste Warnung geben oder bereits eine Kündigung vorbereiten. In der Regel ist die (unter Umständen mehrmalige) Abmahnung unbedingte Voraussetzung für eine wirksame verhaltensbedingte Kündigung. Die Abmahnung kann grundsätzlich formlos erteilt werden. Aus Beweisgründen wird sie aber regelmäßig schriftlich erteilt. Sie ... weiter lesen
Die Tidal Operations Germany betreibt zehn Hotels der IHG-Marken Crowne Plaza, Holiday Inn, Holiday Inn Express in Deutschland. Betroffen sind Crowne Plaza Hamburg City Alster Holiday Inn München City Center Holiday Inn Express Berlin City Center Holiday Inn Express Dortmund, Holiday Inn Express Düsseldorf City Center North, Holiday Inn Express Frankfurt Airport, Holiday Inn Express Frankfurt Messe, Holiday Inn Express Köln Troisdorf, Holiday Inn Express Köln Mülheim Holiday Inn Express München Messe 248 Arbeitnehmer beschäftigt die insolvente Hotel-Kette in den 10 Hotels in Vollzeit und Teilzeit . Die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Aus dem im BGB verankerten Transparenzgebot soll hervorgehen, dass unklare Formulierungen bezüglich freiwilliger Zusatzzahlungen des Arbeitgebers nicht zulässig sind. Der Arbeitsvertrag müsse einen Hinweis auf die Freiwilligkeit und den Widerruf von Sonderzahlungen gegenüber dem Arbeitnehmer enthalten, welcher ihm gegenüber auch erkennbar sein müsse. Ansonsten könne für den Arbeitgeber nicht die Möglichkeit einer vorbehaltlosen Änderung dieser Zahlungen bestehen. Allerdings sei es erforderlich, zusätzliche Zahlungen, ... weiter lesen
• Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld. • Ein Anspruch kann sich aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag ergeben. • Weiter kann ein Anspruch auf Weihnachtsgeld aus betrieblicher Übung bestehen. • Das ist dann der Fall, wenn der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld mehrfach zahlt ohne den ausdrücklichen Vorbehalt, dass durch die Zahlung kein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers für die Zukunft entstehen soll. • Ungleichbehandlungen beim Weihnachtsgeld dürfen nur aus sachlichen Gründen erfolgen. • Sachliche Gründe für die Ungleichbehandlung sind unter anderem o Dauer der ... weiter lesen
Straßburg (jur). Nutzen Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen einen Internet-Messenger-Dienst, dürfen Arbeitgeber diese Kommunikation nicht heimlich überwachen. Werden Beschäftigte nicht vorab über die Überwachung informiert, stellt dies ein Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privatlebens dar, urteilte am Dienstag, 5. September 2017, die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg (Az.: 61496/08). Das Gericht hob damit das vorhergehende Urteil der Kleinen Kammer vom 12. Januar 2016 auf (Az.: 61496/08, JurAgentur-Meldung vom Urteilstag). Damit bekam ein gekündigter rumänischer Verkaufsleiter eines in Bukarest ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin und Essen. Die Abgrenzung zwischen einem freien Mitarbeiter (Selbstständiger) und einem Arbeitnehmer (Scheinselbständiger) ist in der Praxis schwierig. Immer wieder hört man das Argument, dass man ja schon deswegen echter Selbstständiger sei, weil man für mehrere Auftraggeber tätig ist. Dieses Argument ist falsch. Richtig ist allein, dass in der Praxis bei der Tätigkeit für viele verschiedene Auftraggeber oft nicht so genau hingeschaut wird. Tatsächlich ist das Argument ein oder mehrere Auftraggeber für die Abgrenzung Arbeitnehmer (Scheinselbstständiger) zum freien Mitarbeiter nicht relevant. ... weiter lesen