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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Ein möglicher Anspruch auf eine Abfindung im Falle einer Kündigung kann sich aus dem Kündigungsschutzgesetz, einem Tarifvertrag oder auch aus dem Betriebsverfassungsgesetz ergeben. Automatisch entsteht ein solcher Anspruch des Arbeitnehmers jedoch nicht. Möglicherweise zahlt der Arbeitgeber die Abfindung auch "freiwillig" im Rahmen eines der Kündigung folgenden Kündigungsschutzprozesses des Arbeitnehmers. Ist die Kündigung durch den Arbeitgeber rechtmäßig ergangen, so ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 28.06.2019 zum Aktenzeichen 6 Sa 994/18 entschieden, dass ein Pförtner, der beim Land NRW als Pförtner einer Polizeidienstelle ist, nach über 30 Jahren Beschäftigungsdauer fristlos gekündigt werden darf, wenn 100 € verschwunden sind, die bei ihm als Fundsache abgegeben worden sein sollen. Aus der Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf ergibt sich: Der Kläger war seit dem 19.01.1987 bei dem beklagten Land beschäftigt und zuletzt auf der Pförtnerstelle einer Polizeidienstelle eingesetzt. Am 22.12.2017 wurde ihm während seines Dienstes von einer ihm nicht bekannten Frau mitgeteilt, dass diese einen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Eine Abmahnung kann verschiedene Funktion haben: Eine Abmahnung kann vom Arbeitgeber dazu gedacht sein, den Arbeitnehmer wachzurütteln und ihn zu einer besseren Arbeitsleistung zu animieren. Sie kann aber auch eine Kündigung vorbereiten und wirkt dann eher entmutigend. Je nachdem, vor welchem Hintergrund der Ausspruch der Abmahnung einzuordnen ist, haben Arbeitnehmer verschiedene Möglichkeiten, um darauf zu reagieren. Welche die sinnvollste ist, hängt von den jeweiligen Umständen ab. Was möchte der Arbeitnehmer? Entscheidend kommt es für die Frage, wie man am besten auf eine Abmahnung ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Beschluss des Betriebsrats über die Einberufung der Betriebsversammlung: Der Betriebsrat entscheidet als Gremium über die Einberufung einer Betriebsversammlung durch einen Beschluss, es sei denn in der Betriebsversammlung soll ein Wahlvorstand gewählt werden. In diesem Fall können neben dem Betriebsrat auch eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder drei wahlberechtigte Arbeitnehmer einladen. Tagesordnung wird vom Betriebsrat bestimmt: Die Bestimmung der Tagesordnung bei der Betriebsversammlung ist Sache des Betriebsrats. Handelt es sich um eine ordentliche Betriebsversammlung, muss die Tagesordnung ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 14.01.2021 zum Aktenzeichen 5 Sa 267/19 entschieden, dass ein Arbeitgeber einen schwerbehinderten Arbeitnehmer nicht auf Zusatzurlaub hinweisen muss, wenn der Arbeitgeber von der Schwerbehinderung nichts weiß. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Berufungskammer folgt, erlischt der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub (§§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG) bei einer mit Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG konformen Auslegung von § 7 BUrlG nur dann am Ende des Kalenderjahres (§ 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG) oder eines zulässigen Übertragungszeitraums (§ 7 Abs. 3 Satz 2 und Satz 4 BUrlG), wenn der Arbeitgeber den ... weiter lesen
Abfindung und Steuer Für Abfindungen, die wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, gibt es keine Steuerfreibeträge mehr. Der Gesetzgeber hat sie abgeschafft. Die Altregelung gemäß § 3 Nr. 9 Einkommensteuergesetz, die Steuerfreibeträge vorsah, gilt nur noch übergangsweise für vor dem 01.01.2006 entstandene Ansprüche auf Abfindung bzw. vor dem 01.01.2006 getroffene entsprechende Gerichtsentscheidungen; bei einer am 31.12.2005 anhängigen Klage können noch die Steuerfreibeträge nach der Altregelung geltend gemacht werden, aber nur, wenn die Abfindung dem Arbeitnehmer bis zum 01.01.2008 zufloss (§ 52 Abs. 4 a Einkommensteuergesetz). Nach wie vor ... weiter lesen
Vergütung Teilzeitbeschäftigter bei nachträglichem Wegfall vergleichbarer Vollzeitarbeitsplätze Die Klägerin ist als teilzeitbeschäftigte Musiklehrerin beim beklagten Land beschäftigt. Im Jahre 1996 entschied das Landesarbeitsgericht in einem Vorprozeß, daß die vereinbarte Vergütung nach VergGr. IV a BAT wegen Verstoßes gegen das Verbot der Benachteiligung wegen Teilzeitarbeit (§ 2 Abs. 1 BeschFG) unwirksam sei, weil vergleichbare Vollzeitbeschäftigte nach VergGr. II a BAT vergütet würden. Die Klägerin habe gemäß § 612 Abs. 2 BGB Anspruch auf Vergütung nach VergGr. II a BAT. Im Jahre 1998 machte das beklagte Land geltend, es habe zwischenzeitlich den im Vorprozeß als vergleichbar angesehenen Angestellten neue Aufgaben übertragen, ... weiter lesen
Die Arbeitgeberin hat für ihr Handelsunternehmen mit der Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen Firmentarifverträge vereinbart. Das Unternehmen besteht aus mehreren Betrieben, darunter einem Gemeinschaftsbetrieb, den es zusammen mit zwei Tochtergesellschaften führt. Infolge wirtschaftlicher Schwierigkeiten verhandelte die Arbeitgeberin zunächst mit der Gewerkschaft über eine Kürzung tarifvertraglicher Leistungen. Nachdem diese Verhandlungen erfolglos geblieben waren, schlossen die Arbeitgeberinnen entsprechende Betriebsvereinbarungen mit dem Gesamtbetriebsrat und dem Betriebsrat des Gemeinschaftsbetriebs. Daraufhin hat die Gewerkschaft ein Beschlußverfahren eingeleitet unter anderem mit dem Ziel, den Arbeitgeberinnen die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Stellenabbau bei IBM. Pressemeldungen zufolge soll IBM die Arbeitnehmervertreter zu Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan aufgefordert haben. Besonders betroffen sollen wohl vor allem die Service-Segmente sein. Vorsicht schon bei Umstrukturierung. Bereits im Vorfeld von betriebsbedingten Kündigungen kommt es im Unternehmen häufig zu Umstrukturierungen. Manchmal geschehen diese bereits mit dem Ziel, künftig erleichterte Kündigungsmöglichkeiten zu schaffen. Ein Beispiel aus der Vergangenheit eines anderen Unternehmens (nicht IBM): zunächst wurde eine neue Abteilung ... weiter lesen
Der Textilkonzern Hennes & Mauritz (H&M) hat laut Spiegelbericht vom 8.8.2011 vor dem Arbeitsgericht Berlin die Amtsenthebung des fünfköpfigen Betriebsrats der Filiale Berlin-Friedrichstraße beantragt. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Arbeitgeber ein solches Amtsenthebungsverfahren wirksam durchführen? Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin. Der Spiegel berichtet in der oben zitierten Ausgabe, dass der Textilkonzern Hennes & Mauritz (H&M) gegen einen seiner Betriebsräte ein Amtsenthebungsverfahren eingeleitet hat, weil dieser regelmäßig Widerstand gegen die Dienstpläne der Firmenleitung geleistet habe. Grund sei gewesen, dass die ... weiter lesen
Leiharbeitnehmer - Der Verleihers kann sich nicht auf Ausschlussfristen beim Entleiher berufen, wenn der Leiharbeitnehmer Ansprüchen auf gleiche Bezahlung (equal-pay) geltend macht BAG, Urteil vom 23.03.2011, 5 AZR 7/10 Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer weiteren Entscheidung vom 23.03.2011 die Rechte der Leiharbeitnehmer gestärkt. Macht der Leiharbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber Ansprüche auf gleiche Bezahlung (Equal-Pay) geltend, wie sie üblicherweise im Leihbetrieb gewährt wird, muß er die im Entleihbetrieb geltenden Ausschlussfristen nicht einhalten. § 10 Abs. 4 AÜG enthält hierzu die entsprechende Regelung, wonach Leiharbeitnehmer die Vergütung verlangen ... weiter lesen
• In der Bemessung der Arbeitsvergütung sind die Parteien frei. Grundsätzlich schuldet der Arbeitgeber die Vergütung, die im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. • Besteht Tarifbindung oder wendet der Arbeitgeber den Tarifvertrag freiwillig an, muss mindestens die im Tarifvertrag festgesetzte Vergütung bezahlt werden. Soweit kein Tarifvertrag Anwendung findet, kommt unzulässiger Lohnwucher in Betracht, wenn der Tariflohn um mehr als ein Drittel unterschritten wird. Der Arbeitgeber muss dann die Differenz zum üblichen Lohn nachzahlen. • Der Arbeitnehmer kann die vereinbarte Vergütung auch dann verlangen, wenn die Arbeit ausfällt und der Arbeitgeber das Risiko des ... weiter lesen