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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeitnehmer hören häufig die Drohungen ihres Chefs mit einer Kündigung, wenn die Arbeitsleistung nicht besser werden. In der Praxis werden viele Kündigungen, die eigentlich wegen einer nach Ansicht des Arbeitgebers zu schlechten Arbeitsleistung des Arbeitnehmers ausgesprochen werden, als betriebsbedingte Kündigung “getarnt“. Hintergrund ist folgender: Die betriebsbedingte Kündigung lässt sich in der Regel leichter vor dem Arbeitsgericht durchsetzen. Klagt der Arbeitnehmer nämlich innerhalb von drei Wochen gegen die Kündigung (Kündigungsschutzklage) muss der Arbeitgeber im ... weiter lesen
Verrechnung von Sozialplanabfindung und Nachteilsausgleich Der Kläger war bei der Beklagten seit 1984 beschäftigt. Im Juni 1999 beschloß die Gesellschafterversammlung der Beklagten, den Betrieb stillzulegen. Anschließend verhandelten die Betriebsparteien über einen Interessenausgleich. Nachdem mehrtägige Verhandlungen und die Einholung eines Sachverständigengutachtens ergebnislos geblieben waren, erklärte die Beklagte die Verhandlungen mit dem Betriebsrat für gescheitert. Ende September 1999 kündigte die Beklagte allen Arbeitnehmern, dem Kläger zum 31.03.2000. Im Januar 2000 wurde ein Sozialplan aufgestellt. Danach erhielt der Kläger eine Abfindung in Höhe von DM 91.658,57 ausgezahlt. Darüber hinaus hat er die Zahlung eines ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Anwendungsfall der verhaltensbedingten Kündigung - Verstöße des Arbeitnehmers gegen den Arbeitsvertrag: Der Arbeitgeber kann dann zur verhaltensbedingten Kündigung greifen, wenn der Arbeitnehmer einen Verstoß gegen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag begangen hat. Zunächst ist aber eine Abmahnung, bei geringfügigen Verstößen auch mehrere Abmahnungen auszusprechen. Bespiele für entsprechende Vertragsverstöße des Arbeitnehmers: Eine verhaltensbedingte Kündigung kann z.B. auf folgende Vertragsverstöße gestützt werden: unentschuldigtes Fehlen, ... weiter lesen
1. Anders als Arbeitnehmer werden freie Mitarbeiter nicht in die Betriebsabläufe eingegliedert. Sie arbeiten, was die inhaltliche Gestaltung ihrer Tätigkeit angeht, frei von Weisungen. 2. Freie Mitarbeiter müssen sich selbst sozial absichern und sie sind auch für das Versteuern ihrer Einkünfte allein verantwortlich. 3. Freie Mitarbeiter sind keine Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetz. 4. Beschäftigt ein Arbeitgeber freie Mitarbeitern werden diese nicht im Sinne des Betriebsverfassungsgesetz eingestellt. Es sei denn, die Tätigkeit unterscheidet sich nicht nennenswert von der Tätigkeit vergleichbarer Arbeitnehmer desselben Betriebes und eine ... weiter lesen
Die Bundesagentur für Arbeit kann eine Sperrzeit bis zu zwölf Wochen verhängen, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Die Bundesagentur geht davon aus, dass dies der Fall ist, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis gelöst oder durch vertragswidriges Verhalten zu einer Kündigung des Arbeitgebers Anlass gegeben hat. Bei einem Aufhebungsvertrag ist die Zustimmung des Arbeitnehmers und seine Mitwirkung immer gegeben, da dieser sonst nicht zustande kommen kann. Ein Aufhebungsvertrag wird daher grundsätzlich von der Bundesagentur für Arbeit als Indiz für eine Mitverursachung der eigenen Arbeitslosigkeit angesehen. Es ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hatte über einen interessanten Fall zu entscheiden, in dem es auch um die Einordnung des Status einer Führungskraft ging. Die Frage war, ob ein Seniorpartner und Geschäftsführer auch gleichzeitig Arbeitnehmer sein kann. Der Kläger war 2004 bei der Beklagten als Vice President angestellt worden. 2005 wurde der Kläger zum Geschäftsführer ernannt. Ein zuvor bestehendes Arbeitsverhältnis wurde zwischen den Parteien aufgehoben. Im Jahre 2005 bestellte die Beklagte über 100 Partner zu Geschäftsführern. Diese wurden zunächst nicht in das Handelsregister eingetragen. Die Aufgaben des Klägers waren im Wesentlichen die Leitung von ... weiter lesen
Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, im Gespräch mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Maximilian Renger: Arbeitsrechtlich ist das wohl eher ein Randthema, in der Praxis aber mit Sicherheit von nicht unerheblicher Bedeutung für Arbeitnehmer: Wie soll man sich verhalten, wenn der Arbeitgeber anfängt, Fragen über Arbeitskollegen zu stellen? Fachanwalt Bredereck: Da kommt es natürlich erst einmal auf die Art der Fragen an. Wenn der Chef wissen will, wann einer der Kollegen Geburtstag hat, wird sich daran in der Praxis wohl niemand stören. Weitere Möglichkeit: Der Arbeitgeber will wissen, womit ein Arbeitskollege, der ... weiter lesen
Der Beschäftigungsanspruch ist Recht des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber , ihn entsprechend der arbeitsvertraglich vereinbarten Tätigkeit zu beschäftigen. Der Anspruch ergibt sich für den Arbeitnehmer aus: • Art. 1, Abs. 2 GG • §§ 611, 622 BGB • § 71 Abs. 1 SGB IX • §§ 80 Abs. 1 Nr. 8, 92 a Abs. 1, 97 Abs. 2 BetrVG Einem Arbeitnehmer steht aus dem Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber nicht nur ein Anspruch auf Arbeitslohn zu, sondern auch der Anspruch, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer entsprechend dem Arbeitsvertrag im Rahmen des Arbeitsverhältnisses der Qualifikation des Arbeitnehmers ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Maßgeblich ist Eingliederung in Unternehmen Bei der Prüfung von Scheinselbstständigkeit kommt es maßgeblich darauf an, wie stark der Arbeitnehmer in das Unternehmen des Auftraggebers eingegliedert ist. Auftraggeber denken daher häufig, dass sie dieses Problem dadurch lösen können, dass sie dem freien Mitarbeiter erlauben, seine Tätigkeiten zu Hause auszuüben. Das kann allerdings das Problem der Scheinselbstständigkeit in der Regel nicht lösen. Home-Office keine Garantie gegen Scheinselbstständigkeit Der Umstand allein, dass der freie Mitarbeiter im ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Der BGH (BGH 23.4.2012, II ZR 163/10) entschied jetzt erstmals zugunsten eines GmbH Geschäftsführers unter Anwendung des AGG. Kläger war im vorliegenden Fall ein 62jähriger Mann, welcher die Geschäftsführung einer GmbH ausübte. Er stand in einem befristeten Arbeitsverhältnis für fünf Jahre, welches den Ablauf seiner Amtszeit am 31.08.2009 vorsah. Die im Dienstvertrag festgelegten Bedingungen sollen vorgesehen haben, dass der Kläger spätestens 12 Monate vor Ablauf seiner Amtszeit über eine Verlängerung des ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 27.03.2015, Aktenzeichen 10 Sa 1005/14. Ausgangslage: Werden Arbeitnehmer arbeitsunfähig krank, haben sie in den ersten sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Danach gibt es (weniger) Krankengeld. Was ist aber wenn der Arbeitnehmer nicht arbeitsunfähig ist, sondern an einer Maßnahme der medizinischen Vor- oder Nachsorge teilnimmt? Fall: Die Arbeitnehmerin arbeitete seit 2002 als Köchin bei der Zentralen Polizeidirektion des Landes Niedersachsen. Im Jahre 2013 unterzog sie sich einer dreiwöchigen ambulanten Vorsorgekur auf der Insel ... weiter lesen
Erfurt (jur). Arbeitgeber müssen bei behördlich angeordneten flächendeckenden Betriebsschließungen infolge der Corona-Pandemie keinen Lohn während des Arbeitsausfalls zahlen. Denn die allgemeine coronabedingte Betriebsschließung stelle eine hoheitliche Maßnahme dar, für die der Arbeitgeber nicht das Risiko tragen muss, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Donnerstag, 4. August 2022, veröffentlichten Urteil (Az.: 5 AZR 366/21). Anders sehe dies jedoch aus, wenn eine im einzelnen Betrieb angelegte besondere Ansteckungsgefahr - etwa infolge der Produktionsmethoden - besteht. Geklagt hatte eine frühere Mitarbeiterin einer Spielhalle in Wuppertal. Da ... weiter lesen